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Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden

Erstelldatum16.10.2024

Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen auslichten Wie und was zu beachten ist..

Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen auslichten

Nachdem der Herbst Einzug gehalten hat, endet auch die Wachstumsphase für Hecken und Sträucher. An vielen Stellen in der Gemeinde ragen nun nach der Wachstumsphase Zweige und Äste von Hecken, Sträuchern und Bäumen in Gehwege und in den Straßenbereich hinein. Verkehrszeichen, Wegweiser, Straßenlampen oder Hydranten Schilder werden verdeckt, so dass Gehwege und Straßen oft nur noch mit Einschränkungen benutzt und Wegweisungen nicht mehr erkannt werden können.

Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten werden deshalb gebeten, entlang der Gehwege oder Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen und Gehwegraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zurückzuschneiden.

Dabei müssen folgende Lichträume freibleiben:
4,50 Meter über der gesamten Fahrbahn
2,50 Meter über Fuß- und Radweg
4,00 Meter über den 0,50 Meter breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein. Auch für Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden, damit die notwendigen Lichträume zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Wertstoffhöfe des Landkreises hin, die kostenlos Ihren Grünschnitt entgegennehmen.

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