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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Programm 2027

Erstelldatum18.06.2026

Das Ministerium für Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Heimat hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Programm 2027

Das Ministerium für Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Heimat hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (i.d. Regel Holz) besteht. Zuwendungsempfänger können neben Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

1. Förderschwerpunkte 2027:

Wohnraum und Ortskernentwicklung
Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Wohnraumpotentiale durch
- Umnutzung vorhandener Bausubstanz
- Aufstockung von Bestandsgebäuden
- innerörtliche Nachverdichtung sowie
- umfassende Modernisierungen
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.
Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-und 70er-Jahren ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Die Fördersätze betragen bei selbstgenutztem Wohnraum für
- Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 55.000 Euro je Wohneinheit
- Umnutzungen max. 65.000 Euro je Wohneinheit
- Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern max. 30.000 Euro

Schaffung innerörtlicher Entwicklungsperspektiven
Um eine innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Das ELR unterstützt die Aktivierung innerörtlicher Flächen durch Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung.

Grundversorgung
Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.
Insbesondere werden an Gebäuden, in denen Einrichtungen der Grundversorgung untergebracht sind, Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert werden. Der Fördersatz wurde auf 30 %, max. 200.000 Euro erhöht.

Arbeiten
Schwerpunktmäßig sollen Vorhaben zur Entflechtung unverträglicher Gemengelagen gefördert werden. Hierzu zählt z.B. die Verlagerung eines Betriebs aus dem Ortskern ins Gewerbegebiet. Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz in der Tragkonstruktion errichtet werden. Der Fördersatz beträgt 15 %.

Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie Holz. Alle ELR-Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe einsetzen – in der Regel dürfte das vor allem Holz sein – erhalten einen um 5 %-Punkte erhöhten Fördersatz.

2. Benötigte Unterlagen für Antrag

• Allgemeine Aussagen zum Gebäude (wie Alter, Lage, derzeitige Nutzung, derzeitiger baulicher Zustand, Gebäudetyp mit/ohne landwirtschaftlichen Teil), Eigentümer zum Zeitpunkt der Bewilligung. Baujahr des Gebäudes bis 60er/70er-Jahre im Ortskern liegend.
• Bilder des Gebäudes (Außenansicht, Innenansicht), möglichst digital (jpg-Format) nach Bewilligung der Maßnahme muss der Zustand vorher/nachher dokumentiert werden.
• Planunterlagen zum Gebäude als in Form von bauantragsreifen Unterlagen, aus denen die geplante Umbau-/ Modernisierungsmaßnahmen ersichtlich werden (Grundriss, Ansichten, Schnitt, jeweils mit farbigem Eintrag der Veränderungen); hilfreich ist dabei z.B. die geplanten Maßnahmen in einen Bestandsplan des Gebäudes einzutragen oder den Umbau-Plan durch einen Architekten oder Handwerker erstellen zu lassen. Bei wohnraumschaffenden Maßnahmen auch Darstellung der neu hinzugewonnenen Wohnfläche durch Planeinschrieb in den entsprechenden Räumen sowie einer Wohn- und Nutzflächenberechnung.
• Kostenschätzung zu den geplanten Maßnahmen nach DIN 276 durch Architekt oder Handwerker. Dabei ist die Mehrwertsteuer getrennt darzustellen (nur der Netto-Betrag ist förderfähig). Achtung: Nur dieser Betrag der Kostenschätzung ist Grundlage der Förderung. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich.
• Finanzierungsübersicht Zusammenstellung der Eigenmittel, der unbaren Arbeitsleistungen, der beanspruchten Darlehen (keine Landesmittel !), Formblatt DIN276 beachten

Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht mehr förderfähig.

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm müssen bis zum 15. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung Seitingen-Oberflacht gestellt werden. Auskünfte erteilt Bürgermeister Jürgen Buhl Tel. 07464/9868-0, Email: juergen.buhl@seitingen-oberflacht.de . Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abzurufen.

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