Versammlung der Jagdgenossenschaft Seitingen-Oberflacht
Versammlung der Jagdgenossenschaft Seitingen-Oberflacht
Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer oder Nutznießer der Grundstücke, die in den Jagdbezirken der Gemeinde Seitingen-Oberflacht liegen. Besitzer von Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaft - also in dem Bereich, in denen die Jagd ruht - sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Alle übrigen Grundstücksbesitzer sind Mitglied in der Jagdgenossenschaft.
Da demnächst die Verpachtung der Jagdbezirke in Seitingen-Oberflacht ansteht, ist eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Seitingen-Oberflacht notwendig.
Einladung
Nach § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Seitingen-Oberflacht lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Seitingen-Oberflacht zu einer Versammlung am
Dienstag, 15. September 2026, 19.00 Uhr
im Gemeindezentrum – Vereinssaal -, Oberflachter Straße 23, Seitingen-Oberflacht
freundlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
2. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundstücke
3. Allgemeine Informationen zum Jagdkataster /zur Jagdgenossenschaft
4. Tätigkeitsbericht über die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft
5. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 4 JWMG
6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
7. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags
8. Verschiedenes
Seitingen-Oberflacht, den 01. September 2026
Jürgen Buhl, Bürgermeister




