Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Als Schöffinnen und Schöffen bezeichnet man ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden für die Schöffinnen und Schöffen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffinnen und -schöffen Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Schöffinnen und Schöffen wählt.
Am 31.12.2023 endet die Amtszeit der bis 2023 gewählten Schöffen. Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Seitingen-Oberflacht engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt als Schöffe oder Jugendschöffe für die Amtszeit von 2024 bis 2028.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung, und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Interessenten für das Schöffenamt können sich bis Montag, 10. April 2023 beim Bürgermeisteramt Seitingen-Oberflacht (info@seitingen-oberflacht.de) bewerben.