Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:
- Abschluss bestimmter Berufskollegs, gegebenenfalls mit Zusatzprüfung
- Duale Ausbildung mit ausbildungsbegleitendem Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Zusatzqualifikation wird an zahlreichen Standorten der Berufsschule angeboten.
- Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung, z. B. Berufsfachschule für Altenpflege
- Qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben, durch dass Sie die Arbeitswelt kennengelernt und Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen erhalten haben
- Abschluss einer zweijährigen Fachschule, z. B. in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung oder Wirtschaft, teilweise mit Zusatzprüfung
- Abschluss besonderer Lehrgänge der Bundeswehr
- Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schüler der Freien Waldorfschulen
- zweiter Bildungsweg:
- Abendgymnasium
- einjähriges Berufskolleg
- Kolleg
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife.
Leistungen
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Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
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Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
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Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
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Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - Aufnahme beantragen
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Kolleg - Besuch anmelden
Kolleg - Besuch anmelden
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Schulfremdenprüfung beantragen
Schulfremdenprüfung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 29.09.2022 freigegeben.
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