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Windenergie

Faktencheck zum aktuellen Info-Flyer der Bürgerinitiative „unser SO“

In diesen Tagen wird in der Gemeinde durch die Bürgerinitiative ein Infoflyer verteilt. Wir begrüßen, dass sich die BI an Information der Bevölkerung beteiligen will. Die BI schreibt selbst, dass beim Bürgerentscheid jeder auf der Grundlage von Fakten und Belegen entscheiden sollte. Im Flyer sind allerdings offensichtliche Unwahrheiten abgedruckt, die nicht unkommentiert bleiben dürfen:

„Gewinne“: Den in der Infobroschüre der Gemeinde genannten jährlichen Pachteinnahmen von ca. 500.000 Euro/Jahr liegen konkrete Angebote von seriösen Anlagenbetreibern zugrunde. Alle Gemeinderäte konnten diese Angebote einsehen.

„Finanzausgleich“: Im Finanzausgleichgesetz ist geregelt, welche Einnahmen der Gemeinde der Berechnung ihrer Steuerkraft zugrunde liegen. Pachteinnahmen gehören hierzu nicht. Wenn die Gemeinde also 500.000 Euro Pacht einnimmt, bleiben 100 % in der Gemeindekasse.

„Entscheidung der Stadt Tuttlingen“ (S.2): Die Stadt Tuttlingen hat die auf Gemarkung Eßlingen liegenden Waldflächen im Windvorranggebiet aufgrund ihrer Topgrafie nicht weiterverfolgt. Starke Hanglagen lassen sich wirtschaftlich nicht erschließen.

„Rentabilität“: Wenn sich aus den im Flyer genannten Gründen der Standort „Oberer Berg/Höllbühl“ als unwirtschaftlich herausstellt, wird kein Investor dort bauen. Dann bleiben die Flächen wie bisher Wald.

„Trinkwasserschutz“ (S. 8): Auf der Abbildung ist das Fundament eines Windrads bis auf die wasserführenden Schichten reichend falsch dargestellt. Ein Fundament eines Windrads ist nur wenige Meter (5-7) dick. Die wasserführenden Schichten liegen fast 100 Meter tiefer.

„Wald“ (S.8): Unser Gemeindewald bliebe auch bei Abholzung von 7 ha (1,3 % der gesamten Waldfläche) nachhaltig, weil mehr Holz nachwächst als jährlich eingeschlagen wird. Die bisher bewilligte Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement (derzeit 55.600 Euro/Jahr) wird nur um den Anteil von ca. 1,3 % gekürzt, also 720 Euro. Knapp 55.000 Euro/Jahr verbleiben bei der Gemeinde.

„Unser Kapital“ (S.8): Die genannten aktuellen Erträge aus Wasser und Wald von 500.000 Euro sind irreführend. Die Holzerlöse aus dem Gemeindewald betragen – je nach Marktlage – derzeit ca. 400.000 Euro/Jahr. Wenn nur 1,3 % weniger Wald zur Verfügung stehen, reduzieren sich diese Erlöse nicht.
Die Einnahmen aus dem Wasserzins sind unabhängig von den Quellen; sie errechnen sich nach den Kosten und dem Verbrauch. Ein Gewinn wird nicht erzielt.

Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid

Hier finden Sie den Flyer mit allen wichtigen Informationen, folgend ein paar Auszüge aus dem Flyer (PDF-Dokument, 1,82 MB)

Wer entscheidet darüber, ob – und wenn ja wo – Windenergieanlagen errichtet werden?

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Unternehmen eine Windenergieanlage planen und einen Bauantrag stellen kann:

1. Der Eigentümer muss sein Land zur Verfügung stellen. Gegen das Eigentum geht es nicht.
2. Im Regionalplan muss die Fläche als Windenergiegebiet ausgewiesen sein. Außerhalb dieser Gebiete können künftig praktisch keine Anlagen errichtet werden.

Der für Seitingen-Oberflacht zuständige Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg legt diese Vorranggebiete aktuell fest (der Prozess läuft noch). Er muss einen bestimmten Anteil seiner Gesamtfläche erreichen (1,8 %)  und es ist davon auszugehen, dass sich diese Gebiete in der endgültigen Fassung nicht mehr wesentlich ändern werden.

Was ist geplant?

Die Potenzialfläche für einen möglichen Windpark liegt auf dem „Oberer Berg“ im Wald zwischen Talheim und Seitingen-Oberflacht. Sie gehört vier Eigentümern: Seitingen-Oberflacht, Talheim, ForstBW und Tuttlingen. Auf den Tuttlinger Flächen findet keine Planung statt.

Der Bürgerentscheid in Seitingen-Oberflacht hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die Flächen von Talheim, Tuttlingen oder ForstBW.

Der Gemeinderat hat sich darauf verständigt, dass auf dem Oberen Berg insgesamt nicht mehr als fünf Windräder stehen sollten – dies wurde für den Fall einer Kooperation mit Talheim und ForstBW so festgelegt. Ob tatsächlich fünf Anlagen errichtet werden können, entscheidet sich jedoch erst im Genehmigungsverfahren. Dort wird geprüft, welche Standorte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und unter welchen Bedingungen eine Genehmigung erteilt werden kann.

Am 23. Juli 2025 fasste der Gemeinderat Talheim bereits einen einstimmigen Beschluss: „Die Gemeinde Talheim stellt im Windvorranggebiet Waldberg/Oberer Berg die gemeindeeigenen Flurstücke für eine Verpachtung zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung.“ Zuvor hatte die Landesforstverwaltung ForstBW verkündet, dass sie die Flächen in ihrem Eigentum für die Errichtung von Windrädern zur Verfügung stellen werden.

Warum Windenergieanlagen?

Der Klimawandel schreitet voran. Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt. Man will dazu beitragen, dass sich die Erde weniger schnell erwärmt. Dazu benötigen wir Erneuerbare Energien aus allen verfügbaren Quellen: Wind, Sonne, Biomasse, Erdwärme und auch Wasser. Windenergieanlagen können große Strommengen erzeugen, wenn die Standorte geeignet sind. Geeignet heißt: Der Wind muss wehen, Mensch und Natur dürfen nicht übermäßig belastet werden und die Flächen müssen zur Verfügung stehen. Das heißt aber umgekehrt: Wenn die Standorte nicht geeignet sind, sollte man auf die Anlagen verzichten.

Welche Vorteile hat Seitingen-Oberflacht?

Neben dem Engagement für die Energiewende (Klimaschutz) wären die zusätzlichen Einnahmen sehr lukrativ für die Gemeinde. Der größte Betrag, den die Gemeinde durch einen Windpark auf eigener Fläche einnehmen würde, sind die Pachteinnahmen. Laut den Erfahrungen des Forums Energiedialog können die Pachteinnahmen derzeit in Baden-Württemberg einen niedrigen sechsstelligen Betrag pro Anlage pro Jahr betragen. Dazu kommen Gewerbesteuer sowie Gelder aus der EEG-Abgabe (bis zu 30.000 € pro Anlage, verteilt auf die Kommunen im Umkreis von 2,5 km).

Welche negativen Auswirkungen können mögliche Windenergieanlagen auf die Anwohnenden im Umkreis haben?

Schall, Schattenwurf und die Veränderung der Landschaft können bei neu errichteten Anlagen als störend empfunden werden. Im Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf  Landschaft und Natur genau untersucht, um sicherzustellen, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen. Für den Betrieb von Windenergieanlagen gelten gesetzliche Grenzwerte, um die Beeinträchtigungen  auf die umliegende Anwohnerschaft so gering wie möglich zu halten.

Damit zum Beispiel Lärmgrenzwerte eingehalten werden, erteilt die zuständige Genehmigungsbehörde (hier das Landratsamt Tuttlingen) – wenn nötig – Auflagen für den Betrieb von Windenergieanlagen.

Bedenken, dass Infraschall von Windenergieanlagen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, können auch in den neuesten wissenschaftlichen Studien nicht nachgewiesen werden.

Neueste technische Entwicklungen, wie eine bedarfsgerechte Beleuchtung (Blicklichter nur noch bei nahenden Flugobjekten und nicht mehr dauerhaft) mindern beispielsweise störende Effekte bei Nacht.

Um Anwohner vor störenden Schattenwurf zu schützen, gilt für Windenergieanlagen eine gesetzlich festgelegte maximale Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag und insgesamt 30 Stunden pro Kalenderjahr. Das entspricht bei durchschnittlich 2.506 Sonnenstunden pro Jahr einer maximalen Beschattung von 1,2 Prozent. Bereits im Genehmigungsverfahren muss der Betreiber durch Gutachten nachweisen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden. Moderne Anlagen sind zudem mit automatischen Abschaltsystemen ausgestattet: Sobald die zulässigen Werte überschritten werden könnten, wird die Anlage vorübergehend gestoppt.

Warum sind moderne Windenergieanlagen so hoch?

Moderne Windenergieanlagen an Land (nicht auf dem offenen Meer) erreichen aktuell eine Gesamthöhe von bis zu 290 Metern. In diesen Höhen können die Rotorblätter in gleichmäßigeren, stärkeren Windschichten arbeiten. Das maximiert den Stromertrag, reduziert Schwankungen und macht Standorte wirtschaftlicher – selbst bei moderaten Windgeschwindigkeiten.

Um eine solche Anlage aufzubauen und zu betreiben, braucht es Platz. Eine Fläche von etwa 10.000 m² (1 Hektar) wird je Windenergieanlage für Bau und Betrieb beansprucht. Etwa die Hälfte davon muss dauerhaft  freigehalten werden. Die andere Hälfte wird für Lager und Montageflächen verwendet, die nach der Bauphase wieder zurückgebaut werden. Bei Windenergieanlagen im Wald wird in der Regel die Fläche später an anderer Stelle wieder aufgeforstet. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld nach Bundesligastandard misst 68 x 105 Meter, das ergibt 7.140 m² (etwa 0,7 Hektar).

Was ist mit Natur- und Artenschutz?

Moderne Windenergieanlagen bedeuten einerseits einen Eingriff in die Natur. Andererseits helfen sie aufgrund ihrer Vorteile beim Klimaschutz, unsere Natur so zu erhalten, wie wir sie schätzen. Wichtig ist, dass die Störungen bedrohter Arten (etwa dem Rotmilan oder Fledermäusen) gering bleiben. Dies wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.

Warum werden Windenergieanlagen im Wald gebaut?

In Baden-Württemberg liegen viele geeignete Flächen im Wald, da freie Flächen mit ausreichend Abstand zu Wohngebieten selten sind. Außerdem liegen viele geeignete Waldflächen auf bewaldeten Bergrücken, so auch in  Seitingen-Oberflacht. Dort herrschen höhere Windgeschwindigkeiten, womit ein höherer Stromertrag erzielt werden kann.

Außerdem: Wissenschaftliche Studien zeigen: Windräder vermeiden mit ihrem auf dieser Fläche produzierten Strom über 1.000 mal mehr CO2, als der Wald dort speichern könnte.

Wie viel Holz würde für die Windenergieanlagen eingeschlagen?

Der Gemeindewald in Seitingen-Oberflacht hat eine Gesamtfläche von 568 Hektar und auf 95 Prozent der Fläche stehen Bäume (541 Hektar bestockt). Der Holzvorrat beträgt insgesamt rund 208.000 Festmeter. Der Holzzuwachs ist aktuell um durchschnittlich 430 Festmeter pro Jahr höher als die Holznutzung. Der Gemeindewald ist ein sogenannter „Abbaubetrieb“. Das bedeutet, dass alte, vorratsreiche Bestände (über 100 Jahre alt)  überdurchschnittlich vorhanden sind. Diese Althölzer stehen in den nächsten Jahrzehnten zur Nutzung zur Verfügung.

Wie spielt (Grund-)Wasserschutz rund um die Loch- und Grashaldenquelle eine Rolle?

Wasserschutzgebiete dienen der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und sind in verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Einschränkungen unterteilt. In der strengsten Schutzzone I ist das Betreten verboten.  In Schutzzone II sind bauliche Anlagen nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Wasserschutzzone II für die Loch- und Grashaldenquelle wurde vom Regionalverband aus der Vorrangfläche herausgenommen. In der In der  Schutzzone III kann grundsätzlich gebaut werden.

Was muss beim Genehmigungsverfahren beachtet werden?

Vor der Errichtung von Windenergieanlagen, muss das projektierende Unternehmen umfangreiche Genehmigungsunterlagen und Gutachten beim Landratsamt Tuttlingen einreichen. Dieses Verfahren erfolgt nach den  Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und umfasst unter anderem die folgenden Prüfbereiche:

» Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden
» Vereinbarkeit mit Wasserschutz und weiteren Schutzgebietsvorschriften
» Auswirkungen aufgrund von Lärm, Schall, Schattenwurf, Lichtemissionen
» Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung
» Vereinbarkeit mit Belangen von Forst- und Landwirtschaft sowie Luftverkehr
» Maßnahmen zur Kompensation
» Brandschutzrechtliche Maßnahmen

Nach Prüfung aller relevanten Themen entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob die Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Eine Genehmigung erfolgt nur, wenn keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind oder wenn diese durch entsprechende Auflagen wirksam minimiert werden können. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne geplante Standorte/Anlagen nicht realisiert werden, verlegt werden müssen oder nur mit  strengen Bedingungen zugelassen werden.

Was passiert mit Windenergieanlagen nach Ende ihrer Betriebszeit?

Nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer sind die Betreiber gesetzlich verpflichtet, die Windenergieanlagen vollständig zurückzubauen und die Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Diese Pflicht ist im  Bundesimmissionsschutzgesetz sowie im Baugesetzbuch verankert.

Bereits im Genehmigungsverfahren müssen Betreiber eine Rückbauverpflichtung abgeben und in der Regel eine finanzielle Sicherheit (z. B. Bürgschaft) hinterlegen. So ist gewährleistet, dass die Anlagen – einschließlich der  Fundamente – fachgerecht entfernt werden, selbst wenn ein Betreiber zahlungsunfähig werden sollte.

Wie kann es konkret weitergehen?

Wenn die Mehrheit mit JA stimmt, werden keine Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen errichtet. ForstBW und die Gemeinde Talheim haben ihre Absicht geäußert ihre Planungen auch ohne die Flächen von  Seitingen-Oberflacht voranzutreiben.

Gewinnt das NEIN, dann wird die Gemeinde Seitingen-Oberflacht gemeinsam mit der Gemeinde Talheim (und voraussichtlich mit ForstBW) ein geeignetes Windenergie-Unternehmen auswählen und in Pachtverhandlungen einen Vertrag aushandeln. Darin geht es um Pachterlöse, aber auch um Flächen für die Wiederaufforstung oder um die Beteiligung der Anwohnenden. Ist ein Unternehmen gefunden, müssen alle im Genehmigungsverfahren erforderlichen Dokumente beim Landratsamt Tuttlingen eingereicht werden. Das Landratsamt prüft die Auswirkungen auf Mensch und Natur und entscheidet, ob eine Genehmigung (ggf. mit Auflagen) erteilt werden kann.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir spüren jeden Tag, dass sich unser Klima verändert. Im Sommer gibt es lange trockene und heiße Witterungsphasen und dann wieder starke Niederschläge. Und auch die Winter sind viel milder geworden. Unser Wald leidet unter dieser Klimaveränderung; und gleichzeitig verteuert unsere Energieabhängigkeit von Öl, Gas und Kohle aus autokratisch regierten Staaten die Kosten für unsere Industrie und die privaten Haushalte. Im Hinblick auf die aktuelle weltpolitische Lage ist diese Abhängigkeit fatal.

Dies wollen wir ändern! Und deshalb setzen Bund und Land auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Und auch wir als kleine Gemeinde Seitingen-Oberflacht wollen das in unserem Einflussbereich Liegende tun, um die Abhängigkeit von klimaschädlichen fossilen Energien zu mindern und damit unsere wertvolle Kulturlandschaft zu erhalten.

Weshalb sind Windenergieanlagen bei uns in der Diskussion?

Auf örtlicher Ebene wird der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg am 26.09.2025 mit großer Wahrscheinlichkeit Windvorranggebiete beschließen. Zahlreiche Windkraftbetreiber und Projektierer von Anlagen haben sich bereits im Vorfeld bei den Grundstückseigentümern aus den Vorranggebieten für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (Windräder) beworben.

Auch auf dem „Oberen Berg/Höllbühl“, dem Bergrücken südlich von Oberflacht, sind Windräder sehr wahrscheinlich, selbst wenn die Gemeinde keine Flächen verpachten würde. Denn diese Flächen sind als Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen und zwei der vier Grundstückseigentümer haben sich bereits für eine Verpachtung von Flächen ausgesprochen.

Wie können wir Nachteile für die Einwohner vermeiden?

Uns ist bewusst, dass Windräder das Landschaftsbild verändern. Ebenso dass bei ungünstigen Windstärken und Windrichtungen auch Schall entstehen kann und bei tief stehender Sonne Schattenwurf möglich ist. Um eine unzumutbare Belästigung der Bevölkerung zu verhindern, gibt es jedoch gesetzliche Vorschriften, die bei einem Bauantrag für Windräder abgeprüft werden. Wir vertrauen hier den zuständigen Behörden, dass diese gesetzlichen Rahmenbedingungen strikt eingehalten werden.
Ganz besonders gilt dies auch für den Schutz des Einzugsbereichs unserer „Lochquelle“ und „Grashaldenquelle“. Ein Bau von Windrädern wird nur genehmigt, wenn unsere Eigenwasserversorgung dauerhaft gewährleistet werden kann.

Wie können wir von der Windkraft profitieren?

Wenn aber auf dem „Oberen Berg / Höllbühl“ voraussichtlich ohnehin Windräder gebaut werden, dann sollte die Gemeinde Seitingen-Oberflacht mit ihrer Bürgerschaft davon profitieren – in finanzieller Hinsicht mit hohen sechsstelligen Einnahmen, die wir jedes Jahr für den Betrieb unserer Kita, unserer Ganztagesschule und in die Sanierung von Straßen, Kanälen und Wasserleitungen investieren können.

Selbst ohne mögliche Gewerbesteuereinnahmen können wir seriös mit jährlichen Einnahmen von über 500.000 Euro rechnen. Der Gemeinde liegen entsprechende Vertragsangebote vor und Erfahrungswerte aus anderen  Projekten in der Region bestätigen diese Zahlen. Unser Gemeinderat möchte auch künftige Generationen an diesen Pacht- und sonstigen Einnahmen beteiligen und überlegt Modelle, wie ein Teil langfristig für Aufgaben der Zukunft zurückgelegt werden können. Uns ist es wichtig, dass wir bei unserer Entscheidung an unsere Kinder und Enkel denken, die von diesen finanziellen Zuflüssen profitieren sollen.

Wie kann die Gemeinde Einfluss nehmen?

Ohne Einbeziehung der Waldflächen von Seitingen-Oberflacht überlassen wir anderen die Entscheidung, auf welchem Wege die Flächen auf dem „Oberen Berg/Höllbühl“ verpachtet werden. Uns ist jedoch eine regionale Wertschöpfung sehr wichtig. Die erwirtschafteten Erträge sollen in der Region bleiben und nicht an ausländische Investoren fließen.

Auch auf den genauen Standort der Windräder haben wir nur Einfluss, wenn die Gemeinde ihre Flächen mitverpachtet. Dies wirkt sich besonders bei den Faktoren Schall, Landschaftsbild und Verschattung aus.

Als Gemeinderat werden wir bei einer Verpachtung sorgfältig darauf achten, dass kein unternehmerisches Risiko bei der Gemeinde liegt. Auch die Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach Ende der Vertragslaufzeit muss klar ohne mögliche finanzielle Belastung für die Gemeinde geregelt werden. Dies geschieht regelmäßig durch die Hinterlegung einer entsprechenden Bürgschaft. Der Pachtvertrag wird daher gemeinsam mit externen Fachleuten erarbeitet. Aber nur wenn die Gemeinde bei einer Verpachtung von Flächen dabei ist, kann sie ihren Einfluss geltend machen.

Was empfehlen wir Ihnen?

Unser Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit intensiv über alle Faktoren, die bei der Diskussion eine Rolle spielen, informiert. Mit großer Mehrheit hat sich das Gremium für eine Verpachtung der Waldflächen auf dem „Oberen Berg/Höllbühl“ für den Bau und Betrieb von Windrädern ausgesprochen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile fühlen wir uns in dieser Absicht bestärkt und empfehlen deshalb unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern beim Bürgerentscheid am 12. Oktober 2025:

Stimmen Sie mit „Nein“ und damit FÜR die Möglichkeit einer Verpachtung von kommunalen Flächen. Mit einer gemeinsamen Entscheidung sichern wir den aktiven Einfluss und die Mitbestimmung der Gemeinde bei der Windkraft und können auch von ihr profitieren.

Gerne können Sie bei Fragen zu Ihren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie zu Ihrem Bürgermeister Kontakt aufnehmen!

Die Info-Stände des Infoabends zu Windenergie in Seitingen-Oberflacht und Talheim am 27. Juni 2025 in der Ostbaarhalle

Insgesamt neun Informationsstände gab es am vergangenen Freitag, 27. Juni 2025, in der Ostbaarhalle rund um das Thema Windenergie und die Idee eines Windparks im Wald zwischen Seitingen-Oberflacht und Talheim. Neben den gastgebenden Gemeinden waren mit dabei:

  • Zwei interessierte Windenergie-Projektierungsunternehmen: JUWI GmbH, WEBW Neue Energie GmbH
    • Sebastian Mücke Projektleiter bei JUWI GmbH (interessierte Projektierer-Firma für einen möglichen Windpark) brachte detaillierte Infos und sogar Visualisierungen mit: „Bei JUWI gibt es alles aus einer Hand – wie auch schon bei den Windparks Junge Donau und Amtenhauser Berg hier in der Nachbarschaft!“
    • Thomas Knödler Leiter erneuerbare Energien, stellte die WEBW Neue Energie (interessierte Projektierer-Firma  für einen möglichen Windpark) vor und brachte detaillierte Infos zur Bürgerbeteiligung, Direktstrom und Bürgerstrom mit: „Uns ist ein ganzheitlicher Ansatz wichtig. Energie lokal erzeugen - lokal nutzen - und Bürger beteiligen.“
  • BUND Orts- und Kreisverband Tuttlingen zu Klimawandel, Stand der Energiewende im Landkreis Tuttlingen sowie Natur- und Artenschutz bei Windenergieprojekten
    • Dr. Berthold Laufer vom BUND- Orts- und Kreisverband Tuttlingen bewertete den möglichen Windpark aus Sicht des Umweltschutzes positiv und aus Sicht des Naturschutzes vertretbar: „Der Klimawandel erfordert eine rasche Energiewende. Wir unterstützen das Projekt, da Windkraftstandorte zentral auf bewaldeten Bergrücken wenig problematisch sind.“
  • Nachbarkommune Eßlingen mit Erfahrungswerten zu bestehenden Windparks
    • Armin Schmid ist Ortsvorsteher in Eßlingen und berichtete aus erster Hand über das Leben mit Windpark: „Eine Beeinträchtigung durch Lärm und Schattenwurf ist da!“
  • Baurechts- und Umweltamt des Landratsamts Tuttlingen zum Genehmigungsprozess und dem Schutz der Anwohnenden
    • Elvira Elsäßer von Landratsamt Tuttlingen hat schon zwei Windparks genehmigt und würde die Belange wieder prüfen: „Wenn die gesetzlichen Grenzwerte, etwa für Schall, Schatten,  oder Vorgaben für den Trinkwasserschutz eingehalten werden, erteilen wir eine Genehmigung.“
  • Forstamt des Landratsamts Tuttlingen zum Zustand des Waldes und möglichen Auswirkungen
    • Leo Sprich vom Forstamt des Landratsamts setzte die notwendigen Eingriffe in den Wald ins Verhältnis zu Schäden durch den Klimawandel: „Der Wald leidet unter dem Klimawandel – der Ausbau von erneuerbaren Energien wirkt dem entgegen.“
  • ForstBW zur Vermarkungsoffensive von Staatswaldflächen für Windräder
    • Roland Stolarczyk machte klar, dass Windräder auf dem Oberen Berg/Höllbühl wahrscheinlich sind: „Wir werden Staatswaldflächen für Windkraft zur Verfügung stellen. Diesen Auftrag haben wir von der Landesregierung.“
  • Erneuerbare BW, ein Angebot der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg zur Energiewende im Land
    • Fabian Kienle brachte am Stand der Erneuerbare BW, einem Angebot der Landesenergieagentur den Blick fürs große Ganze, die Energiewende, mit: „Die Energiewende ist noch lange nicht fertig.“

Es wurde deutlich, wo die Chancen eines Windparks liegen würden, aber auch, welche Beeinträchtigungen in Seitingen-Oberflacht und Talheim damit einher gehen würden. In den Juli-Sitzungen der Gemeinderäte wird darüber entschieden, ob die Gemeinden ihre Flächen für Windräder zur Verfügung stellen. In SO gibt es außerdem ein Bürgerbegehren über diese Frage in einem Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. Auch damit muss sich der Gemeinderat diesen Monat beschäftigen.  Die Potenzialfläche für einen möglichen Windpark gehört vier Eigentümern: Seitingen-Oberflacht, Talheim, ForstBW (Landesforstverwaltung) und Tuttlingen. Auf den Tuttlinger Flächen findet keine Planung statt.

 

Infoabend zu Windenergie in Seitingen-Oberflacht und Talheim am 27. Juni 2025 in der Ostbaarhalle

Rund 150 Personen sind der Einladung der Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Talheim gefolgt und haben sich am Freitag, 27. Juni 2025 in der Ostbaarhalle rund um das Thema Windenergie und die Idee eines Windparks im Wald informiert. 

Es wurde deutlich, dass das Land Baden-Württemberg seine Flächen für Windräder zur Verfügung stellen will. Den zwei Gemeinden gehören auch Teile der Potenzialfläche im Wald (Talheim mit ca. 15 Hektar nur ein kleiner Teil, Seitingen-Oberflacht hat viel Eigentum in diesem Gebiet, etwa 51 Hektar). Am Freitagabend fand im Rahmen des Energiedialogs ein öffentlicher Informations- und Dialogabend statt. Die Gemeinden überlegen, ob sie ihre Flächen für einen Windpark verpachten möchten. Diese Entscheidung trifft in der Regel der Gemeinderat. In Seitingen-Oberflacht gibt es ein Bürgerbegehren. Die Initiatoren fordern, dass mit einem Bürgerentscheid über einen möglichen Windpark entschieden werden soll.

Zitate:

  • Die Potenzialfläche für einen möglichen Windpark gehört vier Eigentümern: Seitingen-Oberflacht, Talheim, ForstBW (Landesforstverwaltung) und Tuttlingen. Auf den Tuttlinger Flächen findet keine Planung statt.
  • ForstBW: Roland Stolarczyk machte klar, dass Windräder auf dem Oberen Berg/Höllbühl wahrscheinlich sind: „Wir werden Staatswaldflächen für Windkraft zur Verfügung stellen. Diesen Auftrag haben wir von der Landesregierung.“
  • Jürgen Buhl (SO) spricht sich dafür aus die gemeindeeigenen Flächen für Windenergie zu verpachten: „Wir wollen profitieren, wenn sowieso Windräder kommen“
  • Bürgermeister Andreas Zuhl (Talheim) stellte die Verpachtung ihrer Flächen in Aussicht: „Am 23. Juli entscheiden wir im Gemeinderat über unsere Fläche“

Die Info-Stände des Infoabends zu Windenergie in Seitingen-Oberflacht und Talheim am 27. Juni 2025 in der Ostbaarhalle

Insgesamt neun Informationsstände gab es am vergangenen Freitag, 27. Juni 2025, in der Ostbaarhalle rund um das Thema Windenergie und die Idee eines Windparks im Wald zwischen  Seitingen-Oberflacht und Talheim. Neben den gastgebenden Gemeinden waren mit dabei:

  • Zwei interessierte Windenergie-Projektierungsunternehmen: JUWI GmbH, WEBW Neue Energie GmbH
    • Sebastian Mücke Projektleiter bei JUWI GmbH (interessierte Projektierer-Firma für einen möglichen Windpark) brachte detaillierte Infos und sogar Visualisierungen mit: „Bei JUWI gibt es alles aus einer Hand – wie auch schon bei den Windparks Junge Donau und Amtenhauser Berg hier in der Nachbarschaft!“
    • Thomas Knödler Leiter erneuerbare Energien, stellte die WEBW Neue Energie (interessierte Projektierer-Firma  für einen möglichen Windpark) vor und brachte detaillierte Infos zur Bürgerbeteiligung, Direktstrom und Bürgerstrom mit: „Uns ist ein ganzheitlicher Ansatz wichtig. Energie lokal erzeugen - lokal nutzen - und Bürger beteiligen.“
  • BUND Orts- und Kreisverband Tuttlingen zu Klimawandel, Stand der Energiewende im Landkreis Tuttlingen sowie Natur- und Artenschutz bei Windenergieprojekten
    • Dr. Berthold Laufer vom BUND- Orts- und Kreisverband Tuttlingen bewertete den möglichen Windpark aus Sicht des Umweltschutzes positiv und aus Sicht des Naturschutzes vertretbar: „Der Klimawandel erfordert eine rasche Energiewende. Wir unterstützen das Projekt, da Windkraftstandorte zentral auf bewaldeten Bergrücken wenig problematisch sind.“
  • Nachbarkommune Eßlingen mit Erfahrungswerten zu bestehenden Windparks
    • Armin Schmid ist Ortsvorsteher in Eßlingen und berichtete aus erster Hand über das Leben mit Windpark: „Eine Beeinträchtigung durch Lärm und Schattenwurf ist da!“
  • Baurechts- und Umweltamt des Landratsamts Tuttlingen zum Genehmigungsprozess und dem Schutz der Anwohnenden
    • Elvira Elsäßer von Landratsamt Tuttlingen hat schon zwei Windparks genehmigt und würde die Belange wieder prüfen: „Wenn die gesetzlichen Grenzwerte, etwa für Schall, Schatten,  oder Vorgaben für den Trinkwasserschutz eingehalten werden, erteilen wir eine Genehmigung.“
  • Forstamt des Landratsamts Tuttlingen zum Zustand des Waldes und möglichen Auswirkungen
    • Leo Sprich vom Forstamt des Landratsamts setzte die notwendigen Eingriffe in den Wald ins Verhältnis zu Schäden durch den Klimawandel: „Der Wald leidet unter dem Klimawandel – der Ausbau von erneuerbaren Energien wirkt dem entgegen.“
  • ForstBW zur Vermarkungsoffensive von Staatswaldflächen für Windräder
    • Roland Stolarczyk machte klar, dass Windräder auf dem Oberen Berg/Höllbühl wahrscheinlich sind: „Wir werden Staatswaldflächen für Windkraft zur Verfügung stellen. Diesen Auftrag haben wir von der Landesregierung.“
  • Erneuerbare BW, ein Angebot der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg zur Energiewende im Land
    • Fabian Kienle brachte am Stand der Erneuerbare BW, einem Angebot der Landesenergieagentur den Blick fürs große Ganze, die Energiewende, mit: „Die Energiewende ist noch lange nicht fertig.“

Es wurde deutlich, wo die Chancen eines Windparks liegen würden, aber auch, welche Beeinträchtigungen in Seitingen-Oberflacht und Talheim damit einher gehen würden. In den Juli-Sitzungen der Gemeinderäte wird darüber entschieden, ob die Gemeinden ihre Flächen für Windräder zur Verfügung stellen. In SO gibt es außerdem ein Bürgerbegehren über diese Frage in einem Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. Auch damit muss sich der Gemeinderat diesen Monat beschäftigen.  Die Potenzialfläche für einen möglichen Windpark gehört vier Eigentümern: Seitingen-Oberflacht, Talheim, ForstBW (Landesforstverwaltung) und Tuttlingen. Auf den Tuttlinger Flächen findet keine Planung statt.

Energiedialog in Seitingen-Oberflacht & Talheim

Gemeinderäte machen sich zu Windenergie schlau

Bericht zum Windenergie-Workshop der Gemeinderäte am 28.03.2025

Die Gemeinden Talheim und Seitingen-Oberflacht möchten bei einer möglichen Windparkplanung zusammenarbeiten. Um sich mit der Thematik vertraut zu machen und umfassend Einblick in die verschiedenen Auswirkungen rund um Windenergieanlagen zu erhalten, fand am Freitag, dem 28. März 2025, ein Workshop-Nachmittag für die beiden Gemeinderäte statt. Der Windenergie-Workshop wurde vom Forum Energiedialog Baden-Württemberg organisiert und moderiert. Erste Überlegungen für einen Windpark zwischen den beiden Gemeinden kamen im Februar auf. Grund dafür ist die Flächenausweisung des Regionalverbands zur Umsetzung der Bundes-/Landesvorgaben zum Ausbau von Windenergie. Da sich die diskutierten Flächen im Eigentum der Gemeinden befinden, können diese selbst darüber befinden. Es sind jedoch noch keine Entscheidungen dazu gefallen.

Besichtigung des Windparks „Junge Donau“

Den Auftakt des Windenergie-Workshops bildete die Fahrt zum nahegelegenen Windpark „Junge Donau“ zwischen Eßlingen und Ippingen. Der moderne Windpark besteht aus fünf Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 241 Metern und einer Gesamtnennleistung von 21 Megawatt. Der Windpark wurde von der Firma JUWI GmbH entwickelt und ist seit September 2023 in Betrieb. Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Gemeinderäte einen Eindruck von einem sich in Betrieb befindenden Windpark verschaffen. Vertreter der JUWI GmbH begleiteten die Gruppe und erläuterten neben der Historie auch die technische Umsetzung des Projekts. Dabei wurden zahlreiche Fragen der Gemeinderatsmitglieder zu verschiedenen Themen, wie dem Genehmigungsverfahren, Schall- und Schattenwurf sowie möglichen Auswirkungen auf die Umwelt ausführlich beantwortet.

Gespräch mit anwohnenden Ortschaftsräten

Weitere wertvolle Einblicke erhielten die Teilnehmenden durch Gespräche mit dem Ortsvorsteher von Ippingen, Christian Butschle und drei Mitgliedern aus dem Ortschaftsrat Eßlingen, die ebenfalls in den Windpark gekommen waren. Sie berichteten aus erster Hand über ihre Erfahrungen, über den Alltag mit den Windenergieanlagen und wie Planung und Bau verliefen.

„Wir hören die Windräder schon, aber man lernt, die Geräusche zu ignorieren. Wichtig ist uns, nicht umzingelt zu werden.“ 

Manuel Otholt, Ortschaftsrat Eßlingen, über den Windpark Junge Donau

Besonders während der ersten Planungsphase häuften sich die Sorgen der Bürgerschaft in den angrenzenden Ortsteilen. Seit Inbetriebnahme des Windparks entspannt sich die Diskussion aber stetig. Der Wald kann nach wie vor für Freizeitaktivitäten genutzt werden. In Eßlingen waren die Anwohnenden vor allem mit der Kommunikation zu Beginn des Projekts unzufrieden. Der Ortsvorsteher von Ippingen appelliert an die Gemeinderäte, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen, um als Kommune vom Windpark profitieren zu können.

Besichtigung potenzieller Standorte im Wald Waldberg (T) | Oberer Berg (SO)

Der nächste Stopp führte die Gemeinderäte in das mögliche Planungsgebiet im kommunalen Wald zwischen Talheim und Seitingen-Oberflacht. Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg führt die Fläche „Oberer Berg-Höllbühl“ mit einer Größe von 282 Hektar als mögliches Vorranggebiet für Windenergieanlagen. Die Fläche erstreckt sich größtenteils über Waldgebiete von Seitingen-Oberflacht und zu einem kleinen Teil auch über den Talheimer Teil des Waldes. Auf beiden Gemarkungen begutachtete die Gruppe einen möglichen Standort für Windräder im Wald. Der Workshop wurde von den zuständigen Revierförstern Klaus Butschle (Talheim) und Harald Rutha (SO) begleitet. Rutha erklärte an den beiden Halten die bestehenden Waldgebiete – etwa labile Fichtenbestände in Talheim, die er als ökologisch weniger wertvoll einordnete.

„Die Natur kennt kein Richtig oder Falsch – nur Möglichkeiten.“ 

K. Butschle, Revierförster Talheim zu den notwendigen Eingriffen in den Wald

Besondere Aufmerksamkeit galt beim Workshop der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie möglichen Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz. Für eine Windenergieanlage müssten in einem Altholz circa 600 Festmeter Holz auf 1,5 Hektar gerodet werden. Im Vergleich dazu: In Seitingen-Oberflacht schlägt die Gemeinde 5.200 Festmeter regulär pro Jahr – allerdings über den gesamten Wald verteilt. Wenn eine Windenergieanlage gebaut würde, müssten entsprechende Flächen wieder aufgeforstet werden. Insgesamt bewerten die Förster das mögliche Windkraft-Projekt in ihren Revieren unkritisch.

Vorstellung der Projektidee und Fragerunde

Zum Abschluss des Workshop-Nachmittags präsentierten Vertreter der JUWI GmbH ihre konkrete Projektidee für einen Windpark in den Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Talheim: Fünf moderne Windenergieanlagen sind für JUWI im Waldgebiet auf Flächen im Eigentum der Kommunen denkbar. Sie stellten die technischen Rahmenbedingungen vor und erläuterten, welche Kriterien für die Standortwahl ausschlaggebend sind. Dabei wurde klar, wie gering der Spielraum zur Platzierung von fünf Anlagen wäre. In einer offenen Fragerunde hatten die Gemeinderäte Gelegenheit, spezifische Fragen zu stellen und kritische Aspekte zu diskutieren. Wichtig war für die Gremien dabei unter anderem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft.

„Es war wichtig, zuerst unsere Gemeinderäte umfassend zu informieren – danach, jetzt ist die Bürgerschaft an der Reihe.“

Bürgermeister Jürgen Buhl, zur Entscheidungsfindung zu einem neuen Windpark

Der Windenergie-Workshop bot den Gremienmitgliedern wertvolle Einblicke in die Chancen und Herausforderungen eines Windparkprojekts. Die gewonnenen Informationen sollen als fundierte Grundlage für die weiteren Beratungen in den Gemeinderäten von Seitingen-Oberflacht und Talheim dienen. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer oder mehrerer Veranstaltungen wird aktuell vorbereitet. Weitere Informationen folgen.

Hier finden Sie den Flyer (PDF-Dokument, 1,08 MB) (PDF-Dokument, 1,08 MB)

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 05. Juni 2025

Windenergie – Fahrplan zur Vorbereitung der Entscheidung über die Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen auf dem Oberen Berg / Höllbühl
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg wird voraussichtlich am 26.09.2025 den teilflächenplan über Vorranggebiete für Windenergieanlagen (Windräder) beschließen. Dieser Teilflächenplan beinhaltet eine Fläche auf dem Oberen Berg / Höllbühl auf dem Bergrücken südlich von Oberflacht. Unser Gemeinderat hatte im Anhörungsverfahren erfolgreich die Herausnahme der engeren Wasserschutzzone II bewirkt. Sobald dieser Teilflächenplan in Kraft ist, sind auf diesen Flächen Windräder auch ohne Zustimmung der Gemeinde genehmigungsfähig.
Die Fläche, die der Regionalverband auf dem Oberen Berg / Höllbühl ausweisen wird, ist aufgrund seiner guten Windhöffigkeit und nach Prüfung der naturschutzrechtlichen Belange für potentielle Betreiber von Windräder äußerst attraktiv. Dies haben bereits mehrere Firmen, die Windräder erstellen möchten (Projektierer) der Gemeinde gegenüber geäußert und großes Interesse an einer Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen bekundet.
Die Waldflächen auf dem Oberen Berg / Höllbühl liegen zu einem größeren Teil im Eigentum der Gemeinde Seitingen-Oberflacht. Dazwischen befindet sich jedoch ein knapp 23 ha großes Waldgrundstück des Landes Baden-Württemberg (Forst BW). Forst BW hat bereits im Dezember 2024 gegenüber der Gemeinde angekündigt, dass diese Fläche im Rahmen der von der Landesregierung ausgerufenen Vermarktungsoffensive Windkraft über ein europaweites Angebotsverfahren vermarktet werden soll. Forst BW hat die Gemeinde angefragt, ihre umliegenden Flächen mit in die europaweite Vermarktung einzubringen. Der Gemeinderat hatte dies abgelehnt mit der Begründung, dass zuerst eine Information über Auswirkungen von Windrädern und eine Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen soll. Außerdem lehnte der Gemeinderat eine europaweite Ausschreibung ab, um einen möglichst großen Einfluss auf Anzahl und genauen Standort der Anlagen zu haben und eine regionale Wertschöpfung zu ermöglichen. Forst BW hat der Gemeinde einen Vermarktungsaufschub bis zur Sommerpause 2025 eingeräumt.
Unserem Gemeinderat war es neben einer umfassenden eigenen Information sowie der Bürgerschaft insbesondere wichtig, als größter Flächeneigentümer auf dem Oberen Berg / Höllbühl das Heft des Handelns in den Händen zu behalten. Die Gemeinde ist bei einer Flächenverpachtung nicht an enge Kriterien einer europaweiten Ausschreibung gebunden, sondern kann wichtige Standortfaktoren wie Abstände der Anlagen zur Wohnbebauung und damit Lärmemissionen und Schattenwurf aktiv beeinflussen. Ein aus einer europaweiten Ausschreibung hervorgehender Betreiber von Windrädern braucht sich „nur“ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. Dem Gemeinderat ist zudem eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft besonders wichtig. Wird die Verpachtung allein in die Hände von Forst BW gegeben, hat die Gemeinde keinerlei Einfluss mehr auf diese Faktoren. Bei einer Verpachtung von Gemeindeflächen würden Pachtentgelte in finanziell bedeutsamer Größenordnung der Gemeinde zugutekommen und nicht allein Forst BW.
Weil die Gemeinde Talheim in geringem Umfang ebenfalls Grundstückseigentümerin im Vorranggebiet ist und von WEAs ebenso betroffen wäre wie Seitingen-Oberflacht, streben beide Gemeinden eine interkommunale Zusammenarbeit an. Der Gemeinderat von Talheim wird seine Entscheidung über die Verpachtung dieser Flächen bis Ende Juli treffen und zwar unabhängig von Seitingen-Oberflacht.
Unter neutraler Moderation des Forum Energiedialogs soll die Bürgerschaft in einem Informations- und Dialogabend am Freitag, 27. Juni in der Ostbaarhalle informiert werden. Dieser Abend wird in Form eines Infomarktes mit Ständen verschiedener Akteure stattfinden. Hierzu geladen sind sowohl Befürworter von WEAs als auch kritische Stimmen:
Gemeinderäte von Seitingen-Oberflacht und Talheim, 2 Projektierer, Forst BW, Forstamt, Baurechts- und Umweltamt als Genehmigungsbehörde, IHK, Dialogforum NABU/BUND, Bürgerinitiative Unser SO, Nachbarortschaften (Ippingen und Eßlingen) mit Erfahrungen zu Windrädern.

Nach dem Informations und Dialogabend soll möglichst in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 30. Juli eine Entscheidung des Gemeinderats über die Verpachtung der gemeindeeigenen Waldflächen fallen.
In der Diskussion des Gemeinderats wurde betont, dass eine europaweite Ausschreibung der Waldflächen durch Forst BW unbedingt verhindert werden muss, um nicht nur von den Nachteilen von Windrädrern betroffen zu sein. Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeinderat diesem Fahrplan zu.

Informations- und Dialogabend zu Windenergie in Seitingen-Oberflacht und Talheim

Die Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Talheim laden Ihre Bürgerinnen und Bürgern herzlich zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein, bei der Sie sich umfassend über die ersten Ideen zu einem möglichen Windpark im Wald Oberer Berg – Waldberg informieren können.
Konzept und Moderation: Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED).

Datum: Freitag, 27. Juni 2025, 18:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Ort: Ostbaarhalle, Heerweg 30, 78606 Seitingen-Oberflacht

Auf einem Informationsmarkt mit verschiedenen Ständen erhalten Sie Einblicke in unterschiedliche Aspekte rund um das Thema Windenergie. Neben Vertreterinnen und Vertretern der beiden Gemeinden stehen Ihnen auch Expertinnen und Experten zur Windenergie für Fragen und Austausch zur Verfügung.
Von Talheim soll ein Shuttle-Service zur Ostbaarhalle eingerichtet werden. Die genauen Abfahrtszeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Faktencheck Windenergie

Das Thema Windenergie ist in aller Munde. Die Energieagentur des Landkreises Böblingen hat hierzu einen Faktencheck erstellt, der viele Fragen beantworten hilft:

Hier finden Sie den Flyer zum Herunterladen (PDF-Dokument, 510,15 KB) (PDF-Dokument, 510,15 KB).

These 1: Windenergieanlagen sind hässlich und stören, sie „verspargeln“ die Landschaft.

Fakten:

„Schön“ oder „hässlich“ sind subjektive Bewertungen. Sind Kraftwerke, Straßen und Hochspannungsleitungen schön? Oder haben wir uns nur an ihren Anblick gewöhnt? Fakt ist, dass der Standort für Windenergieanlagen immer individuell bewertet werden muss.

Dabei

■ wird das Schutzgut Landschaftsbild durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt,

■ der Einfluss der geplanten Anlagen auf das Landschaftsbild auf Grundlage einer exakten Simulation und unter Berücksichtigung von konkreten Sichtbeziehungen bewertet und

■ die Belange des Landschaftsbildes sorgfältig mit denen des Klimaschutzes und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie weiterer Belange abgewogen.

Der Betrieb von Windenergieanlagen erfolgt außerdem nur zeitlich begrenzt (meistens 20 Jahre). Danach wird die Anlage zurückgebaut. Andernfalls sind eine erneute Genehmigung und zuvor eine neue Bewertung erforderlich.

These 2: Windenergieanlagen verbrauchen auf Dauer sehr große Flächen, besonders im Wald.

Fakt:

Der Bau von Windenergieanlagen nimmt, wie alle Bau- oder Infrastrukturprojekte, Fläche in Anspruch.

Aber:

■ Der Flächenbedarf je Windenergieanlage liegt durchschnittlich bei nur etwa einem Hektar.

■ Der direkte Flächenverbrauch ist im Vergleich zu anderen Anlagen zur Energiegewinnung sehr gering. Ein Beispiel: Um rechnerisch die gleiche Strommenge wie mit einer modernen Windenergieanlage zu erzeugen, benötigt man einen etwa 15 Hektar großen Solarpark.

■ Fast die Hälfte der direkt „verbrauchten“ Fläche (durchschnittlich etwa 0,4 Hektar) wird ausschließlich während der Bauphase benötigt und anschließend wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.

Und: Bestandteil der Anlagengenehmigung ist die Pflicht zum vollständigen Rückbau und zur Renaturierung nach der Stilllegung. Zusätzlich ist in der Regel für die „verbrauchte“ Fläche ein Ausgleich zu schaffen.

These 3: Für Windenergieanlagen muss Wald gerodet werden. Er wird dadurch stark geschädigt.

Fakt:

Der Großteil des Waldes in Deutschland ist menschenge[1]machte Kulturlandschaft und wird für (forst-) wirtschaftliche Interessen genutzt.

■ In naturnahen oder unter Schutz stehenden Wäldern ist die Errichtung von Windenergieanlagen entweder nicht oder nur unter sehr engen Voraussetzungen genehmigungsfähig.

■ Ein Ausgleich des gerodeten Waldes an anderer Stelle in Form von Aufforstungsmaßnahmen mit geeigneten Baumarten wird oftmals gefordert oder freiwillig vom Anlagenbetreiber umgesetzt.

■ Zusätzlich zum Ausgleich sind Maßnahmen nach Arten[1]schutz- und Naturschutzrecht umzusetzen. Sie erhöhen die Arten- und Strukturvielfalt im Wald, z.B. durch ökologischen Waldumbau, Flächenstilllegung, Förderung von Alt- und Totholz oder künstliche Nisthilfen.

Und: Nach dem Ende des Anlagenbetriebs muss die komplette Windenergieanlage samt Fundament zurückgebaut und die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.

These 4: Windenergieanlagen emittieren gesundheitsschädlichen Schall und Infraschall

Fakt:

Es stimmt: An Windenergieanlagen entsteht durch das Entlangstreichen des Windes an den Rotorblättern und durch Vibrationen in Turm und Rotorblättern Schall und Infraschall.

Aber:

■ Nach aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis werden durch Infraschall mit einer Lautstärke unterhalb der Hör-/Wahrnehmungsschwelle keine negativen gesundheitlichen Wirkungen hervorgerufen.

■ Eine oft genannte Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) enthielt einen schweren Rechenfehler: Die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen wurde um das etwa 4.000-fache überschätzt. Diese Studie wurde aufgrund dieses Fehlers inzwischen zurückgezogen.

Die Schallbelastung wird durch ein Fachgutachten geprüft. Eine Genehmigung ist nur bei Einhaltung der Grenzwerte (Immissionsrichtwerte) der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) möglich.

These 5: Windenergieanlagen verursachen durch Schattenwurf erhebliche Belästigungen.

Fakt:

Je nach Sonnenstand und Jahreszeit kann von Windenergie[1]anlagen ein Schattenwurf ausgehen.

Gegenwärtig gelten die folgenden Richtwerte:

■ maximal zulässige tägliche Beschattungsdauer: 30 Minuten pro Tag.

■ maximal zulässige jährliche Beschattungsdauer: 30 Stunden pro Jahr. Das Vorgehen zur Beurteilung des Schattenwurfs ist gesetzlich geregelt. Die Beurteilung wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens mit Hilfe einer Prognose vorgenommen. Droht nach der Schattenwurfprognose eine Überschreitung der Richtwerte, sind folgende Maßnahmen möglich:

■ Gezielte Abschaltung unter Verwendung von Strahlungs oder Beleuchtungsstärkensensoren (Abschaltautomatik).

■ Wählen eines alternativen Standorts für die Windenergieanlage(n).

Sind die Maßnahmen nicht zielführend, wird keine Genehmigung der Windenergieanlage(n) erteilt. Sogenannte Diskoeffekte (Reflexionen von Sonnenlicht an den Flügeln) sind aufgrund der matten Beschichtung der Rotorblätter bei modernen Anlagen nicht mehr relevant.

These 6: Jährlich sterben tausende von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen.

Fakt:

Windenergieanlagen stellen während des Betriebs eine mögliche Gefahr für verschiedene Vogel- und Fledermausarten dar. Beim Bau der Anlage besteht zudem möglicherweise eine Gefahr für bodenlebende Arten im Bereich der Windenergieanlage.

Aber:

■ Die aktuell vorliegende Datenlage über betroffene Arten ist nicht ausreichend. Die häufig genannten Zahlen beruhen größtenteils auf Schätzungen.

■ Die Forschung arbeitet momentan daran, Antworten auf die Frage der Betroffenheit von einzelnen Arten (z. B. des Rotmilans) zu finden.

■ Gängige Vergleiche zur Anzahl von getöteten Tieren sind aus mehreren Gründen fachlich ungenau.

■ Die Betroffenheit aller gefährdeten Arten wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach Bundesnaturschutzgesetz geprüft. Ist die Betroffenheit zu groß oder ein Ausgleich nicht möglich, wird keine Genehmigung erteilt.

Und: Es besteht Einigkeit darüber, dass die Klimakrise eine noch viel größere Gefahr sowohl für die einzelnen Arten als auch für die Artenvielfalt darstellt.

These 7: Windenergieanlagen stehen die überwiegende Zeit still, das ist nicht rentabel.

Fakt:

Windenergieanlagen drehen sich nicht dauerhaft.

Sie stehen während ihres Betriebs aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend still:

■ zu wenig Wind,

■ Wartungs- und Revisionsarbeiten,

■ genehmigungsrechtliche Vorgaben (zum Beispiel Arten- oder Immissionsschutz),

■ überlastete Stromnetze aufgrund des fehlenden Netzausbaus.

In diesem Zusammenhang ist oft der Begriff der Volllaststunden zu finden:

Dies ist ein berechneter, theoretischer Wert, der die Auslastung einer Anlage beschreibt. Bei Windenergieanlagen liegen die tatsächlichen Betriebsstunden in der Regel deutlich über den errechneten Volllaststunden. Grund dafür ist, dass sich die Rotoren auch in windschwächeren Zeiten drehen. Sie erbringen dann nicht die maximal mögliche Leistung, sondern nur einen Teil davon.

Trotz der Stillstandszeiten erzeugen Windenergieanlagen im Laufe ihres Betriebs viel Strom. Zum Vergleich: Eine Windenergieanlage braucht im Durchschnitt sieben Monate, um die Energiemenge zu erzeugen, die für ihre Herstellung benötigt wurde.

These 8: Windenergieanlagen verstärken den Klimawandel, führen zu Trockenheit und emittieren Schwefel-Hexafluorid (SF6).

Fakt:

■ Windenergieanlagen entziehen der atmosphärischen Strömung (Wind-)Energie, um diese in Strom umzuwandeln. Die Reduktion der Windgeschwindigkeit ist jedoch auf einen sehr kleinen Bereich begrenzt. Es erfolgt ein Ausgleich von den Seiten und von oben.

■ Der Einfluss des Windparks ist in wenigen Kilometern gar nicht mehr messbar.

■ Ausschließlich das unmittelbare Umfeld großer Windparks ist von Auswirkungen geringfügig betroffen. Globale Strömungen wie der Jetstream werden aber nicht beeinflusst.

■ Der Jetstream wird hingegen durch die Erwärmung der Pole infolge des Klimawandels beeinflusst.

Fakt:

■ Schwefel-Hexafluorid (SF6) wird als Isolationsgas in Mittel- und Hochspannungsschaltanlagen eingesetzt, das ist Stand der Technik.

■ Im Bereich der Erneuerbaren Energien sind die verwendeten Mengen an SF6 im Vergleich zu anderen Branchen gering.

■ Das Gas wird überwiegend innerhalb geschlossener Systeme eingesetzt und deshalb im Normalfall nicht freigesetzt.

■ Gegenwärtig werden Alternativen für den Einsatz von SF6 entwickelt sowie Maßnahmen zur Reduzierung von SF6 ergriffen

Um die Energiewende umzusetzen, ist es notwendig, von einer fossilen auf eine regenerative Energieerzeugung umzusteigen. Die Nutzung von Wind zur Stromerzeugung stellt eine passende Ergänzung zur Sonnenenergie dar. Damit der Strom nahe an den Verbraucherinnen und Verbrauchern erzeugt wird, ist der Bau von Windenergieanlagen auch in unserer Region erforderlich.

Die Windenergie ist mit etwa 9 Cent je Kilowattstunde die günstige Form der Stromerzeugung. Gleichzeitig bietet sie verschiedene Möglichkeiten für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, von der Stromerzeugung zu profitieren:

■ Pachteinnahmen für (kommunale) Flächen

■ Eine finanzielle Beteiligung je erzeugter Kilowattstunde für die umgebenden Kommunen

■ Gewerbesteuereinnahmen

■ Diverse Formen der Bürgerbeteiligung

Die Verunsicherung bezogen auf die Windenergie ist in der Bevölkerung oft noch groß. Dieser Faktencheck greift die häufigsten Aussagen auf und stellt sachliche Informationen zu den verschiedenen Themen bereit.

Mehr und regelmäßig aktualisierte Fakten sowie weiterführende Links zu den jeweiligen Thesen gibt es über die Webseite www.ea-bb.de.

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