Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Nahversorgung Hauptstraße 4, Gemeinde Seitingen-Oberflacht und örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorgung Hauptstraße 4“ Gemeinde Seitingen-Oberflacht und örtlicher Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB und § 74 Abs. 7
Der Gemeinderat der Gemeinde Seitingen-Oberflacht hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hauptstraße 4" gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m § 12 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass u.a. die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und der Umweltbericht sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen sind.
Das ca. 0,93 ha große Plangebiet liegt teilweise im Außenbereich an der Hauptstraße beim östlichen Ortseingang von Oberflacht auf den Flurstücken Nr. 187, 187/1, 187/2, 187/3 und teilweise auf den Flurstücken Nr. 147/1 (Heerweg), 154, 157/1, 157/2, 179, 189, 189/1, 629/1, 629/2, 629/4, 194, 1913/3 und 2065 (Hauptstraße). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtsplan Geltungsbereich zu entnehmen.
Ziele und Zwecke der Planung
In Seitingen-Oberflacht dient ein kleinflächiger Nahversorgungsmarkt mit einer Bäckerei und Metzgerei der örtlichen Nahversorgung. Der Lebensmittelmarkt weist inzwischen einen erheblichen Modernisierungsstau auf und entspricht aufgrund der kleinen Fläche keiner zeitgemäßen Einkaufsstätte.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hauptstraße 4“ verfolgt die Gemeinde das Planungsziel, den bestehenden Markt durch einen Neubau eines größeren Lebensmittelvollsortimenters zu ersetzen um die Nahversorgungssituation in Seitingen-Oberflacht zu verbessern. Damit verbunden ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf max. 1.100 m²; somit ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel erforderlich. Hierfür liegt eine aktuelle Vorhabenplanung vor.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ein Termin zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wird im weiteren Verfahren rechtzeitig durch eine weitere amtliche Bekanntmachung angekündigt.
Seitingen-Oberflacht, 06. März 2023
gez. Jürgen Buhl, Bürgermeister