Oeffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Seitungen-Oberflacht

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Oeffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans "Nahversorgung Hauptstraße 4"

BEKANNTMACHUNG

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nahversorgung Hauptstraße 4" in Seitingen-Oberflacht und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Seitingen-Oberflacht hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgung Hauptstraße 4“ in Seitingen-Oberflacht gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Regelverfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass u.a. die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht sowie die frühzeitige Beteiligung durchzuführen sind. In der Sitzung vom 20.07.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 01.08.2023 bis 01.09.2023 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 10.08.2023 bis 11.09.2023 statt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 Kenntnis von den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange genommen und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Zudem hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt, sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt mit einer Fläche von ca. 0,85 ha teilweise im Außenbereich an der Hauptstraße auf den Flurstücken Nr. 187, 187/1, 187/2, 187/3 und teilweise auf den Flurstücken Nr. 147/1 (Heerweg), 154, 157/1, 157/2, 179, 189, 189/1, 629/1,194/1 und 2065 (Hauptstraße). Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Lageplan siehe am Ende des Textes (schwarzweiß)

Anlass der Planung ist eine wesentliche Erweiterung des vorhandenen Lebensmittelmarktes durch einen Neubau von einer derzeitigen Verkaufsfläche von 350 m2 auf künftig ca. 1.100 m2 (inkl. Bäckerei und Metzgerei), um dadurch eine zeitgemäße Einkaufsstätte zu ermöglichen und die örtliche Nahversorgung der Gemeinde Seitingen-Oberflacht zu verbessern sowie langfristig zu sichern. Hiermit verbunden ist die Neuanlage eines Parkplatzes auf der bisherigen landwirtschaftlich genutzten Grünfläche in Richtung Schönbach. Im Rahmen der durch die Verwaltung zuvor durchgeführten inoffiziellen Anhörung der Fachbehörden wurde von der Straßenverkehrsbehörde aufgrund des zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens auf der Ortsdurchfahrt aus Richtung Oberflacht eine Linksabbiegespur gefordert.

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 BauGB (Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, das Wirkungsgefüge zwischen abiotischen und biotischen Umweltbelangen und die biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt. Mit den getroffenen gebietsinternen Vermeidungs-, Minimierungs-, Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen kann der verursachte Eingriff im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden, weshalb eine externe Ausgleichsmaßnahme notwendig ist. Hierfür wird ein Teil in der Gemarkung Irndorf liegenden Ökokontomaßnahme „Waldrefugium im östlichen “Hirschental” (AZ 327.02.009.18, Irndorf, Irndorf, auf dem Flurstück 1727/1)“ der Flächenagentur Baden-Württemberg verwendet und dem Bebauungsplan zugeordnet. Die Lage zwischen der Sigmaringer Straße und dem Aussichtspunkt Rauer Stein und die Abgrenzung der Fläche ist im folgenden Lageplan dargestellt (umrandete, schraffierte Fläche).

Lageplan siehe am Ende des Textes (bunt)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgung Hauptstraße 4“ mit Begründung, seinen Anlagen: Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht, Fachbeitrag Schall, Fachbeitrag Artenschutz, Auswirkungs-analyse Lebensmittelmarkt und Planungsstand Umgestaltung Bushaltestellen sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 02. April 2024 bis 03. Mai 2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Seitingen-Oberflacht unter www.seitingen-oberflacht.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus Seitingen-Oberflacht, Kehlhofstraße 8 (ehemalige Volksbank im Erdgeschoss) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Zudem sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht i.d.F. vom März 2024: Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 BauGB (Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen und biotischen Umweltbelangen und die biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) geprüft und die Ergebnisse inklusive Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Kompensationsmaßnahmen im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans.
  • Fachbeitrag Artenschutz i.d.F vom Februar 2024: Dem Bebauungsplan liegt eine Übersichtbegehung zur Erfassung des artenschutzrechtlichen Bestandes vor, die eine potenzielle Betroffenheit verschiedener Arten ermittelt, insbesondere bzgl. Säugetieren, Fledermäusen, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Insekten.
  • Fachbeitrag Schall i.d.F. vom Juli 2023: Die Verträglichkeit der Planung auf die Umgebung wurde prognostisch in einem Fachbeitrag Schall untersucht und bewertet hinsichtlich Verkehrs- und Gewerbelärm.
  • Stellungnahme des Landratsamtes Tuttlingen vom 09.08.2023 zu den Themen Landwirtschaft, Gewerbeaufsicht, Artenschutz, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, Wasserwirtschaft und Bodenschutz.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 28.08.2023 zum Thema Geotechnik.
  • Stellungnahme vom Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 05.09.2023 zum Thema archäologische Denkmalpflege.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Seitingen-Oberflacht, den 21.03.2024

gez. Jürgen Buhl, Bürgermeister

 

ANLAGEN:

- vorhabensbezogener Bebauungsplan Hauptstraße 4 Entwurf
- Planfestsetzungen
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Umweltbericht
- Übersichtsplan Geltungsbereich
- Fachbeitrag Schall
- Fachbeitrag Artenschutz
- Auswirkungsanalyse Lebensmittelmarkt
- Planungsstand Umgestaltung Bushaltestelle
- Synopse frühzeitige Bürgerbeteiligung
- Anlage Synopse zur Stellungnahme 12 der TÖB

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Nahversorgung Hauptstraße 4"

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Nahversorgung Hauptstraße 4“. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Seitingen-Oberflacht hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2023 dem Entwurf des Bebauungsplans „Nahversorgung Hauptstraße 4“ nebst Örtlichen Bauvorschriften zugestimmt sowie beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Lebensmittelmarktes mit einer erweiterten Verkaufsfläche von ca. 1.100 m2 anstelle des bisherigen Marktes geschaffen werden, verbunden mit der Neuanlage eines Parkplatzes auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche Richtung Schönbach. Das Vorhaben dient der langfristigen Sicherung und Stärkung der Nahversorgung der Gemeinde.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem unten angefügten Abgrenzungsplan.

Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus:

- A 1: Planungsrechtliche Festsetzungen
- A 2: Örtliche Bauvorschriften
- A 5: Hinweise, nachrichtliche Übernahmen
- B 1: Begründung zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften
- B 3: Umweltbericht
- B 4: Kenndaten der Planung
- B 5: Übersichtsplan Geltungsbereich
- B 6: Fachbeitrag Artenschutz
- B 7: Planungsstand Umgestaltung Bushaltestelle/Querungshilfen
 

in der Zeit vom 01.08.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter
www.seitingen-oberflacht.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus der Gemeinde Seitingen-Oberflacht (Wandaushang im Flur des 1. Obergeschosses) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Seitingen-Oberflacht, den 26.07.2023

gez. Jürgen Buhl,

Bürgermeister

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