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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bitze“

Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bitze“. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Seitingen-Oberflacht hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2024 den Einleitungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bitze“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bitze“ gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch die Teilaufhebung sollen im Bereich des Flst. 201/5 (Gemarkung Seitingen) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Umbau eines bestehenden Wohngebäudes mit zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden. Hierzu soll der Bebauungsplan „Bitze“ im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 201/5 aufgehoben werden. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans, der den Aufhebungsbereich bisher als ‚eingeschränktes Gewerbegebiet‘ festsetzt, fällt das Grundstück dem unbeplanten Innenbereich zu und die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Bitze“ ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.

 

Die Teilaufhebung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Bitze“ nebst Begründung wird in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 14. Februar 2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Seitingen-Oberflacht unter www.seitingen-oberflacht.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus Seitingen-Oberflacht, Kehlhofstraße 8 (ehemalige Volksbank im Erdgeschoss) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Seitingen-Oberflacht, den 10.01.2025

gez. Jürgen Buhl,

Bürgermeister

ANLAGEN:

- Begründung (PDF-Dokument, 1,68 MB)

- Lageplan (PDF-Dokument, 202,35 KB)

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