Abfalltermine: Gemeinde Seitungen-Oberflacht

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Abfalltermine

Abfalltermine und Wissenswertes rund um das Thema Müllentsorgung

Die Abfallentsorgung und -verwertung liegt in der Verantwortung des Landkreises Tuttlingen. Das Landratsamt Tuttlingen hat viele Informationen rund um die Abfallentsorgung zusammengestellt. Auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft des Landkreises finden Sie Allgemeines zur Abfallentsorgung, Abfalltermine im Landkreis, ein Abfall-ABC, eFormulare, Informationen zu Deponien, Wertstoffhöfen und Häckselplätzen sowie einen Gebührenkalkulator und eine Sperrmüllbörse.

Folgende Links führen Sie direkt zu einigen nützlichen Seiten rund um das Thema Abfallentsorgung

Thermische Abfallverwertung

Über die thermische Abfallverwertung des Mülls aus unserem Landkreis informiert der Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal.

Den Gebührenbescheid erhält künftig der Grundstückseigentümer

Neun Jahre lang hat der Landkreis seine Hausmüllgebühren ohne Erhöhung konstant niedrig halten können. Durch veränderte gesetzliche Vorgaben haben sich auch unsere Randbedingungen geändert. Wir haben darauf mit einer veränderten Behälter- und Gebührenstruktur reagieren müssen. Die neuen Gebühren sind nicht vergleichbar mit den bisherigen Gebühren, die nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen festgesetzt und vom Haushalt erhoben wurden. Die neuen Gebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Müllgefäße. Den Gebührenbescheid erhält künftig der Grundstückseigentümer. Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen muss der Eigentümer die Müllgebühren, wie die anderen Mietnebenkosten auch, umlegen.

Wie ist es bei mehreren Eigentümern?

Die Grundstückseigentümer sind dem Landratsamt bekannt. Nicht bekannt ist in den meisten Fällen, ob für die Wohnanlage eine Verwaltung bestellt ist und wer der Verwalter ist. Den Gebührenbescheid erhält seit April 2006 deshalb einer der Eigentümer, der sich dann mit dem Landratsamt in Verbindung setzt und den Adressat des Gebührenbescheides benennt.

Welche Sparmöglichkeiten gibt es?

1. Wahl der tatsächlich notwendigen Müllgefäße

Die neuen Müllgefäße wurden so verteilt, dass jede auf dem Grundstück wohnende Person ein Gefäßvolumen von jeweils 10 l für Restmüll bzw. Biomüll pro Woche zur Verfügung hat (Normaltarif). Fällt aber auf dem Grundstück weniger Müll an, können kleinere Behälter gewählt werden, entsprechend verringern sich auch die Müllgebühren. Es muss aber ein Mindestvolumen von jeweils 5 Litern für Restmüll und für Biomüll pro Woche und Person vorhanden sein (Spartarif). Grundstücke , auf denen nur eine Person lebt, haben generell 60 l- Gefäße bekommen. Da es im Landkreis kein kleineres Gefäß gibt, kann in diesen Fällen für den Restmüll der 8-wöchentliche Abfuhrturnus „bestellt“ werden. Die Gebühr beträgt dann für diese 60-Liter-Restmülltonne nur 48 EUR.

2. Rückgabe der Bio-Tonne

Grundstückseigentümern, die ihre organischen Abfälle selbst kompostieren und eine Biomüll- Tonne nicht brauchen, erhalten eine Gebührenermäßigung. Die Grundstückseigentümer müssen dem Landkreis gegenüber erklären, dass sie ihren Biomüll im eigenen Garten kompostieren und auch verwerten. Vorausgesetzt wird eine Mindestgartenfläche von 25m² pro Person. Die Ermäßigung entspricht der Gebührenhöhe für den zurückgegebenen Biomüllbehälter.

3. Wahl der Nachbarschaftstonne

Angrenzende und / oder gegenüberliegende gleichartig genutzte Grundstücke können sich zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. Ein Eigentümer muss sich aber gegenüber dem Landkreis als Adressat des Gebührenbescheides erklären. Der Landkreis setzt in diesen Fällen die Gebühr so fest, als ob alle Personen der Gemeinschaft auf einem Grundstück wohnen würden. Alle Sparmöglichkeiten können auch kombiniert werden. Seien Sie bitte bei der Auswahl „Ihres Spartarifes“ realistisch. Rest- und Biomüll müssen auch tatsächlich vermieden bzw. verwertet werden.

Kann ich „meinen Tarif“ selbst ausrechnen?

Ja, wer einen Internetanschluss hat, kann die Müllgebühr für sein Grundstück leicht und bequem über eine elektronische Rechenhilfe selbst ausrechnen. Er gibt die Personenanzahl pro Grundstück ein und sieht sofort, wie viel Gefäßvolumen zugeteilt wurde und was es kostet. So kann man auch kontrollieren, ob die Anzahl und Größe der Müllgefäße auf dem Grundstück mit den Daten im Gebührenbescheid übereinstimmen. Zum Gebührenrechner kommt man über http://www.abfall-tuttlingen.de/ und den Link Abfallwirtschaft.

Wie komme ich nun zu meiner Gebührenermäßigung?

Adressat des Gebührenbescheides ist künftig der Grundstückseigentümer, auch wenn er nicht auf dem betreffenden Grundstück wohnt. Damit ist auch klar, dass nur der Eigentümer oder der Verwalter entsprechende Änderungsanträge beim Landkreis stellen kann. Mieter oder Nachbarn haben sich deshalb bei gewünschten Veränderungen in Art und Anzahl der Sammelgefäße oder bei Biomüllbefreiung mit ihrem Eigentümer darüber abzustimmen.

Gibt es Antragsformulare?

Ja. Da sich die Abfallgebühr nach der Größe und Anzahl der Müllgefäße richtet, müssen Anträge künftig schriftlich gestellt werden. Die Antragsformulare werden auf Anfrage von der Abfallberatung zugesandt. Anträge sind über die Homepage des Landkreises erhältlich. Die Antragsteller erhalten vom Landratsamt eine Auftragsbestätigung. Danach werden die Mülltonnen innerhalb 14 Tagen ausgetauscht bzw. ausgeliefert.

(Fast) alles inklusive!

Mit den Müllgebühren sind für die Haushalte alle Verwertungsangebote des Landkreises abgedeckt (gilt nicht für Gewerbebetriebe!). Sperrmüll, Elektrogerätesammlung (schließt die bisherige Kühlgeräte und Bildschirmsammlung mit ein), Papier- und Wertstofftonne / Gelber Sack, Schadstoffsammlung, Grünschnittannahme und die Wertstoffhöfe können damit kostenlos genutzt werden. Lediglich die Altreifenabgabe am Wertstoffhof der Deponie Talheim ist zu bezahlen. Die Anlieferung von Bauabfällen, Haus- und Gewerbemüll ist ebenfalls kostenpflichtig.

Papier- und Wertstofftonnen

... werden nach wie vor bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt. Setzen Sie sich bitte mit der Abfallberatung des Landkreises (Telefon: 07461-926 3400) in Verbindung.

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