Berichte aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats: Gemeinde Seitungen-Oberflacht

Seitenbereiche

Jahreszeiten einblenden:

Hauptbereich

Berichte aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.2024

Am Donnerstag, 14. März 2024 fand in der Mensa des Ganztagesgrundschule eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister begrüßte 22 Zuhörer und Simon Schneider von der Presse.

TOP 1 Revitalisierung des Schönbachs und Schaffung eines Mehrgenerationentreffs zwischen Kirchstraße und Ortsdurchfahrt: Vorstellung der Planung und Baubeschluss
Der Bürgermeister erinnerte daran, dass das Vorhaben aus einer Idee aus der Mitte des Gemeinderats sowie als Wunsch der Jugendlichen im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts entstand. Trotz vielen Hürden in der Planungsphase sei er nach wie vor überzeugt, dass das Projekt einen großen Mehrwert für die Bevölkerung bringt. Nachdem vor Kurzem die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, könne nun mit dem Vorhaben gestartet werden.
Er begrüßte die Landschaftsarchitekten Horst Grüllmeier und Sascha Deißler, die das Vorhaben vorstellten. Herr Grüllmeier zeichnete den historischen Verlauf des Schönbachs auf der Strecke zwischen Kirchstraße und heutiger Ortsdurchfahrt auf.  An zwei Stellen soll der Bach aus seinem bisherigen Bett herausgenommen werden. Im Bereich Höhe Gebäude Kreissparkasse/Zahnarztpraxis soll ein Altarm bestehen bleiben. Das Bachbett soll unterschiedliche Tiefen ausweisen und die Fließgeschwindigkeit mit Hilfe von Buhnen (Pfähle/Äste) sowie einem Kiesbettbereich variieren. Die vorhandene Tierwelt im Schönbach (u.a. Biber, Bachmuschel, Krebse sowie verschiedene Fischarten) werden in die Planung miteinbezogen und diese an ihre Lebensräume angepasst.
Herzstück des Vorhabens ist eine Gestaltung zu einem generationenübergreifenden Freiraum- und Naturerlebnis. Entlang des Baches auf der Seite Richtung Kirchberg sind folgende Details geplant:
- ein Fußweg mit gebundener Decke (nicht asphaltiert!) parallel zum Schönbach, geeignet für Spaziergänger, Rollstuhl- und Rollatorfahrer
- gleich unterhalb der Brücke bei der Kirchstraße eine Info- und Lernstation über die Renaturierung
- in der Mitte der Renaturierungsstrecke ein Steg zum Bach mit Biberbau
- ein „Treffpunkt Hutwiesen“ mit Picknicktischen, Holzdeck etc.
- ein auch für Kinder geeigneter Zugang zum Bach mit Sitzstufen und Trittsteinen, um gerade unseren Kindern Naturerfahrung am Wasser zu ermöglichen
- eine „Abenteuerinsel zwischen Bach und Altarm zum Spielen
- ein „grünes Klassenzimmer“ für naturnahen Unterricht der Grundschule
- vor der Brücke Ortsdurchfahrt eine weitere Info- und Lernstation über die Pflanzen- und Tierwelt im Bach.
Darüber hinaus ist auf einer Fläche zwischen Fußweg und Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Nutzung unterm Kirchberg im Bereich zur Kirchstraße ein sogenannter Pumptrack geplant, auf dem sich Jugendliche auf einer Buckelpiste mit ihren Rädern austoben und Geschicklichkeit üben können.
Der Bürgermeister berichtete von einer erfolgreichen Fördermittelbeantragung. So können für das Projekt bis zu 390.000 Euro an die Gemeinde fließen. Allerdings würden hierzu Kosten von 660.000 Euro benötigt. Ziel sei es, mit den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten 500.000 Euro auszukommen. Der Eigenanteil der Gemeinde soll ca. 200.000 Euro betragen.
Leider sind mit der wasserrechtlichen Erlaubnis zahlreiche Auflagen wie ein Bibermanagement, eine gewässerökologische Baubegleitung, eine Umweltbaubegleitung und eine bodenkundliche Baubegleitung verbunden, die das Vorhaben teurer machen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben in der vorgestellten Form zu und beauftragte die Landschaftsarchitekten Grüllmeier und Deißler mit der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe. Ebenso wurden die Landschaftsarchitekten mit besonderen Leistungen für die aufgrund der naturschutzfachlichen Auflagen erforderlichen Anpassung der Planung beauftragt.

Mit der gewässerökologischen Baubegleitung beauftragte der Gemeinderat das Büro gobio aus Freiburg.
Die Vergabe der Bauarbeiten soll bis Ende Mai erfolgen, damit im Juli mit dem Vorhaben begonnen werden kann. Die Fertigstellung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

TOP 2 Bebauungsplan „Nahversorgung Hauptstraße 4“: Billigung des Entwurfs  sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung
- siehe Sonderbericht auf der Titelseite -

TOP 3 Innerörtlicher Glasfaserausbau: Vorstellung des Angebots der NetCom BW und Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Der Bürgermeister erinnerte daran, dass der Gemeinderat bereits im September letzten Jahres dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Glasfaser Wholesale aus Borken über einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes in der Ortslage Seitingen und Oberflacht abgeschlossen hat. Als Voraussetzung wurde eine Anschlussquote von 33 Prozent aller Haushalte vereinbart. Bisher ist es jedoch noch nicht zum Start der Vermarktungsphase durch die Deutsche Glasfaser gekommen, da das Unternehmen bei der Nutzung des Backbones (überörtliches Glasfasernetz) behindert wurde.
In der Zwischenzeit hat auch die NetCom BW, eine Tochter der EnBW der Gemeinde ein Angebot zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Glasfasernetzes für die Ortslage Seitingen und Oberflacht unterbreitet. Die NetCom BW fordert darin eine Anschlussquote von 40 Prozent; dies entspricht ca. 429 Anschlüssen. Der Anschluss wäre für die künftigen Nutzer kostenlos bis zu einer Anschlusslänge von der Straße bis zum Gebäude von 15 Metern. An die Tarife der NetComBW wären die Anschlussnehmer 2 Jahre gebunden.
Beim Angebot der NetCom BW wäre für die Gemeinde ein Angebot der Netze BW über eine Erneuerung des Stromnetzes in der Gemeinde inklusive. Im Hinblick auf künftige Anschlüsse von PV-Anlagen, Ladestationen etc. ist ein Ausbau des Stromnetzes dringend erforderlich. Auch der Abbau von bis zu 500 Dachständern und Neuanschlüssen über Erdkabel wären mitgeplant. Dieser Ausbau würde bei einem Zuschlag für das Angebot der NetCom BW vorgezogen, um Synergieeffekte bei den Verkabelungsarbeiten (in einem Graben) zu nutzen. NetCom BW und Netze BW sprechen von einem Invest in Seitingen-Oberflacht in zwei-stelliger Millionenhöhe.
Die NetCom BW wäre auch bereit, die dringend erforderliche Glasfaseranbindung im Gewerbegebiet „Brühl“ vorzuziehen. Dies ist möglich, weil die NetCom BW bereits Betreiberin des Backbonenetzes ist, das in der Nähe des Gewerbegebiets verlegt ist.
Verwaltung und Gemeinderat sehen Vorteile, wenn Netzbetrieb von Backbone, das bereits einmal quer durch die Gemeinde läuft und mitgenutzt werden soll und innerörtlichem Glasfasernetz in einer Hand ist. Somit wäre gewährleistet, dass bereits vorhandene Strukturen mitgenutzt werden. Ebenso könnten im Zuge der Kabelverlegearbeiten auch eine teilweise Erneuerung der Kabel für die Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde mit erfolgen. Zwar ist die längere Bauzeit (ca. 2 Jahre) und etwas höhere Tarife gegenüber dem Angebot der Deutschen Glasfaser nachteilig, die Vorteile überwiegen jedoch deutlich.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, eine weitere Kooperationsvereinbarung mit der NetCom BW über den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Seitingen-Oberflacht abzuschließen und die Netze BW aufzufordern, ihre Ausbaupläne zu konkretisieren.

TOP 4 Regionalplanfortschreibung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“: Stellungnahme der Gemeinde
Die Regionalverbände im Land wurden durch gesetzliche Beauftragung durch das Land aufgefordert, in ihrem Gebiet durch Änderung des Regionalplans mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windkraftanlagen und 0,2 Prozent für Photovoltaikanlagen auszuweisen. Hierdurch soll die Umstellung auf erneuerbare Energien im Land beschleunigt werden. Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat Entwürfe von Teilflächenplänen für Winkraftanlagen und PV-Anlagen erstellt, in denen geeignete Flächen ausgewiesen sind. Von Flächen für großflächige PV-Anlagen ist die Gemeinde nicht betroffen. Erreicht der Regionalverband sein Flächenziel von 1,8 Prozent (= 4.552 ha), sind künftig Windkraftanlagen nur noch in den ausgewiesenen Gebieten zulässig. Die Höhenzüge im Süden und Osten der Gemeinde werden als geeignete Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen; deshalb ist Seitingen-Oberflacht von dieser Flächenausweisung besonders stark betroffen. Zu den Gründen, die zu dieser Ausweisung führte, hat der Regionalverband in einer Info-Veranstaltung am 16. Januar 2024 die Öffentlichkeit detailliert informiert.
Dem Gemeinderat war von Anfang an wichtig, eine Umringung durch Windkraftanlagen auf beiden Höhenzügen zu verhindern. Unter Abwägung verschiedener Argumente hat er eine Ausweisung von geeigneten Flächen auf dem Standort „Oberer Berg-Höllbühl“ südlich von Oberflacht gegenüber dem Standort „Zundelberg  bis Weilenberg “ östlich von Seitingen favorisiert. Insbesondere als Eigentümerin einer größeren Fläche auf dem Oberen Berg sieht die Gemeinde bessere Möglichkeiten zur Einflussnahme bei konkreten Bauvorhaben.
Vor dem Hintergrund dieser Priorisierung und der Wahrung der Interessen der Gemeinde stimmte der Gemeinderat folgenden Punkten für die Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband zu:
- Ausschluss der gutachterlich durch das LGRB festgestellten Flächen der engeren Wasserschutzzone II für die Lochquelle und Grashaldenquelle
- Berücksichtigung der vorhandenen Geologie
- Berücksichtigung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Durch eine Flächenausweisung auf dem Oberer Berg – Höllbühl erfolgt eine geringere Beeinträchtigung, da durch die bereits vorhandenen Windkraftanlagen auf dem Winterberg bei Eßlingen eine Konzentration erfolgt.
- Eine Flächenausweisung auf dem Weilheimer Berg wird abgelehnt. Zudem gilt es dort die Blickbeziehung zum Hohenkarpfen, die Brutvorkommen des Rotmilans und Wespenbussards sowie den vorhandenen Wildtierkorridor zu berücksichtigen. Der Gemeinderat legt auch auf den Weiterbestand des Grünkorridors zwischen dem stark bebauten Faulenbachtal und dem Eltatal Wert.

TOP 5 Beteiligung der Umlandgemeinden an den Sanierungskosten für die Gymnasien Tuttlingen sowie an den Investitionskosten für Gymnasium und Realschule Trossingen
Die Stadt Tuttlingen fordert aufgrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs von seinen Umlandgemeinden, deren Schüler das Otto-Hahn- und Immanuel-Kant-Gymnasium besuchen, Kostenbeteiligungen an den hohen Sanierungskosten für diese beiden Schulen. Die Forderung der Stadt Tuttlingen gegenüber unserer Gemeinde beläuft sich auf der Grundlage der Schülerzahlen auf ca. 2,0 Mio Euro. Auch die Stadt Trossingen hat ihren Umlandgemeinden Kostenbeteiligungen für die Investitionen an der Sanierung des Gymnasiums, der Erweiterung der Realschule und des Neubaus des Ganztageszentrums angekündigt. Hier handelt es sich jedoch um einen für Seitingen-Oberflacht wesentlich niedrigeren Betrag (ca. 50.000 Euro). Das gerichtlich vorgeschlagene Verfahren sieht vier Stufen vor. Die Stadt Tuttlingen hat den betroffenen Gemeinden eine Erklärungsfrist bis Ende März eingeräumt, ob sie sich in einer Freiwilligkeitsphase bereit erklären, die Kostenbeteiligung in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu klären. Die Stadt Trossingen hat diese Frist auf einen Zeitraum nach den Sommerferien verschoben.
Die Verwaltung steht mit den anderen betroffenen Gemeinden in engem Kontakt, um die rechtlichen Fragen im Hinblick auf das Urteil des VGH zu klären. Hier wird noch etwas Zeit benötigt. Die betroffenen Gemeinden beabsichtigen nun, mit der Stadt Tuttlingen eine Erklärung zu unterzeichnen, wonach Interesse bekundet wird, im Rahmen der Freiwilligkeitsphase eine für alle Beteiligten wirtschaftlich vertretbare Vereinbarung zu erarbeiten. Auf Basis der ausgehandelten Eckpunkte soll bis Ende Juli 2024 der gemeinsame Entwurf einer Vereinbarung den kommunalen Gremien empfohlen werden. Mit dieser Absichtserklärung gewinnen die betroffenen Kommunen Zeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen vorab zu klären. Der Gemeinderat zeigte sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

TOP 6 Geräteausstattung Bauhof: Ersatzbeschaffung für den Kleintraktor
Der erst sieben Jahre alte Kleintraktor Deutz Agrokid fiel gleich zu Beginn des Winters mit Getriebeschaden aus. Eine Fachfirma hat nun Reparaturkosten in Höhe von knapp 20.000 Euro ermittelt. Aufgrund der starken Spanentwicklung im Getriebe gibt es jedoch keine Garantie für die Reparatur. Gemeinderat und Verwaltung vertreten die Auffassung, dass eine Reparatur des Kleintraktors trotz niedriger Betriebsstunden (ca. 600) unwirtschaftlich ist.
Die Verwaltung hat nun bei John Deere-Vertragshändlern Angebote für die Anschaffung eines Kleintraktors 3046R mit 44 PS Motorleistung und 34 PS Zapfwellenleistung sowie Hydrostatgetriebe angefordert, das im Winterdienst besser geeignet ist als das Schaltgetriebe des Deutz Agrokid. Der Gemeinderat beschloss, bei der Fa. Haller in Aldingen einen John Deere 3046 R zum Anschaffungspreis von 60.346,40 Euro anzuschaffen und stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe zu.

TOP 7 Straßenbeleuchtung: Umstellung auf LED-Lampen
- Beauftragung von Ingenieurleistungen

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

TOP 8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung:
Der Gemeinderat hat in nicht-öffentlicher Sitzung folgende Personalentscheidung getroffen:

Für die Nachfolge der bald in Elternzeit tretenden Gemeindekämmerin Nadine Gießer entschied sich der Gemeinderat für Vanessa Hurrle aus Konstanz. Frau Hurrle hat nach ihrer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und anschließenden Studium an der Hochschule Kehl umfangreiche Erfahrungen in der Finanzverwaltung gesammelt. Sie tritt ihre Stelle zum 01.04.2024 an.

Nachdem Heidrun Feger unsere Verwaltung verlässt, hat der Gemeinderat die Stelle gesplittet. Für den Bereich Vorzimmer/Standesamt/Wahlen wird Tania Boschanowitsch aus Spaichingen eingestellt. Frau Boschanowitsch hat umfangreiche Erfahrungen auf den Rathäusern in Rietheim-Weilheim und Spaichingen gesammelt. Sie tritt ihre Stelle zum 01.05.2024 an.

Um die Aufgabenerledigung auch während der Stellenwechsel aufrecht zu erhalten, unterstützt seit Mitte Februar Gerda Milkau aus Nendingen  unsere Verwaltung auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Frau Milkau hat über vier Jahrzehnte bei der Stadt Mühlheim als Verwaltungsfachangestellte gearbeitet und bringt umfangreiche Erfahrungen mit.

TOP 9 Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben

a. ELR-Programmentscheidung 2024
Aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erhält die Gemeinde eine Förderung von 750.000 Euro für die Sanierung und den Umbau des Rathauses. Dies ist der höchste im Landkreis bewilligte Betrag für ein Einzelvorhaben.

b. Sanierung und Umbau Rathaus: Stellungnahme Landesdenkmalamt
In der Zwischenzeit hat auch der Brandschutzverständige das Vorhaben besichtigt. Er fordert einen zweiten Rettungsweg über eine Rettungstreppe (Giebelseite zum ehem. Gasthaus Bären), öffenbare Fenster im Erdgeschoss für den zweiten Rettungsweg und eine feuersichere Abtrennung von Büros zum Treppenhaus. Diese Forderungen stehen den Forderungen des Landesdenkmalamts (z.B. Erhalt der Festverglasung und der Holztrennwände zwischen Büros und Treppenhaus) entgegen. Der Bürgermeister hofft, dass weitere Forderung des Denkmalamts durch den Energiegutachter „kassiert“ werden.

c. Zwischenrevision Gemeindewald
Der Gemeinderat sprach sich für einen Waldbegang aus, in dem die Ergebnisse der Zwischenrevision („Halbzeit“ des 10-jährigen Forsteinrichtungswerks) vorgestellt werden

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.02.2024

Am Donnerstag, 22. Februar 2024 fand in der Mensa des Ganztagesschulgebäudes eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister konnte vier Zuhörer begrüßen.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Ein Zuhörer informierte über die schlechte Qualität des Internets in der Panoramastraße. Sein Anbieter vodafone BW verweise auf notwendige Netzverbesserungsmaßnahmen. Der Zuhörer wollte wissen, ob diese Maßnahmen in der Gemeinde bekannt seien und wann sie durchgeführt werden.
Der Bürgermeister informierte, dass im letzten Jahr eine Glasfaser-Verlegefirma bei der Gemeinde wegen einer Verlegung in der Fahrbahn der Gemeindeverbindungsstraße von Oberflacht nach Talheim und einem kleinen Teilstück in Seitingen nachgefragt habe. Die Glasfaserverlegung sollte im Microtrenching-Verfahren, bei dem die Fahrbahn aufgefräst wird, verlegt werden. Die Gemeinde habe die Verlegung in der Fahrbahn abgelehnt, weil sie dadurch zum einen Schaden nimmt und bei später notwendigen Aufgrabungen für die Behebung von Wasserrohrbrüchen etc. abgetrennt und erneuert werden müsste. Der Firma wurde eine Verlegung im öffentlichen Seitenstreifen neben der Fahrbahn der Gemeindeverbindungsstraße bzw. im Gehweg oder am Fahrbahnrand in Seitingen vorgeschlagen. Seither hat die Verwaltung nichts mehr von der Firma gehört.

Im Übrigen verwies der Bürgermeister auf den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Verlegung von Glasfaser im gesamten Ortsgebiet. Die Vermarktungsphase soll in diesem Jahr starten und die Verlegung im Jahr 2025 umgesetzt werden.

TOP 2 Sanierung des Rathauses Seitingen
a. Auflagen

Der Bürgermeister informierte, dass die Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung in den nächsten Tagen erwartet werde. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens habe auch ein Ortstermin mit dem Landesdenkmalamt stattgefunden, das folgende Auflagen mitteilt:

Die vorhandenen Rahmen der Holzfenster samt den angebrachten Fenstergriffen müssen erhalten bleiben. Die Fenster müssen als Kippfenster erhalten bleiben.
An der Fensterfront in Richtung Parkplatz sollen die Metallrahmen erhalten bleiben.
Die Rippenheizkörper im Sitzungssaal sollen möglichst erhalten bleiben. Die Undichtigkeiten sollen durch einen Metallrestaurator repariert werden. Dies ist jedoch lt. Fachplaner nicht möglich.
Die abgehängten Deckenlampen (Pendelleuchten) im Sitzungssaal müssen positionsgleich wieder angebracht werden.
In den Büros vorhandene Jalousien dürfen durch elektrisch betriebene, baugleiche ersetzt werden, wobei die ursprünglichen Kurbeln zu Anschauungszwecken erhalten werden sollen.
Die Holzwände zwischen den Büros sowie zwischen Büros und Flur sollen mitsamt den Schrankeibauten erhalten bleiben. Eine energetische Ertüchtigung soll mit unsichtbarer Zwischendämmung aus Mineralwolle erfolgen.
Die Sanitärausstattung der Toiletten im Untergeschoss soll erhalten und weitgehend wieder eingebaut werden.
Die geplante Photovoltaikanlage auf dem Dach darf nicht auffallen und das äußere Erscheinungsbild des Rathauses nicht beeinträchtigen.

Der Bürgermeister betonte, dass sich Gemeinderat und Verwaltung der Einstufung des Rathauses als Kulturdenkmal bewusst sind. Wenn das Rathaus künftig sinnvoll durch die Verwaltung genutzt werden soll, sind einige Auflagen sehr hinderlich bzw. können nicht umgesetzt werden. So ist die Weiternutzung der alten Fensterrahmen aus energetischen Gründen absolut nicht nachvollziehbar; bei den Holzrahmen kommt hinzu, dass diese das Ende ihrer Funktionalität erreicht haben.
Die Weiterverwendung der knapp 60 Jahre alten Toiletten müsse man aus hygienischen und ästhetischen Gründen hinterfragen. Zudem sehe er die Weiterverwendung der Holztrennwände mit Einbauschränken aus Gründen des Datenschutzes (keine Schalldämmung) mehr als kritisch.

Auch aus der Mitte des Gemeinderats wurden die zu erwartenden Kosten für die Auflagen des Landesdenkmalamts angesprochen. Es bestehe Gefahr, dass diese davonlaufen und am Ende das Gebäude trotzdem bei weitem nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Die Mitglieder des Gremiums fordern eine Kompromissbereitschaft des Denkmalamts; die aktuell gestellten Forderungen können so nicht umgesetzt werden. Das Vorhaben soll vorerst auf Eis gelegt werden, bis das Denkmalamt einlenkt.
Der Bürgermeister verwies auf die sehr beengte Unterbringung der Verwaltung im Volksbank-gebäude. Dies sei den Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht ewig zuzumuten. Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgeschlagen, eine Nutzung des Gemeindezentrums durch die Verwaltung zu prüfen. Für die dort untergebrachten Vereine müssen man sich dann alternative Probemöglichkeiten überlegen.
der Bürgermeister schlug vor, dass die Architekten und Fachplaner die Mehrkosten der Auflagen des Denkmalamts beziffern. Zudem müssten die Holz-Trennwände auf Schadstoffe untersucht werden. Der Energieberater wird aufgefordert, den Wärmeverlust durch die Weiterverwendung der Metallfenster zu beziffern. Sobald diese Daten vorliegen, sollen das Denkmalamt damit konfrontiert und zu Kompromissen aufgefordert werden.

In Sachen Brandschutz wurde durch den Kreisbrandmeister ein zweiter baulicher rettungsweg gefordert. Wo dieser gebaut werden kann, wird bei einem Ortstermin besprochen.

b. Künftige Wärmeversorgung
Nachdem eine Pelletsheizung aufgrund der fehlenden Lagermöglichkeit und der künftigen Nutzung des Kamins für die Lüftungsrohre nicht in Frage kommt, wurden durch das Fachingenieurbüro Westhauser aus Wurmlingen die Alternativen Nahwärmeanschluss und Wärmepumpe untersucht. Herr Westhauser erläuterte das vorliegende Angebot der örtlichen privaten Nahwärmeversorgung auf Holzhackschnitzelbasis. Das Warmwasser für die Heizung würde in der geplanten Heizzentrale beim Bauhof erzeugt und in einer Nahwärmeleitung entlang des Eltawegs bis zur Moosstraße und dann in die Kehlhofstraße zum Rathaus geführt. Voraussetzung sei der Anschluss des Rathauses, des Wohn- und Geschäftshauses Kehlhofstraße 3 und des Wohngebäudes Moosstraße 6. Bei der Alternative Wärmepumpe sei zu beachten, dass im Rathaus keine Fußbodenheizung eingebaut werden könne, da die erforderliche Dämmung nicht in der vorhandenen Decke installiert werden kann. Deshalb müsse mit einer höheren Temperatur des Heizmediums gefahren werden, was einen hohen Stromverbrauch zur Folge hat.
Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich ergibt einen Kostenvorteil zu Gunsten der Nahwärme. Würde die Variante Wärmepumpe gewählt, benötigt auch das Gebäude Kehlhofstraße 3 zeitnah eine alternative Heizung.
Der Gemeinderat beschloss, die künftige Wärmeversorgung des Rathauses mit Nahwärmeversorgung zu gewährleisten. Ein wärmelieferungsvertrag soll abgeschlossen werden, sobald mit dem Denkmalamt eine Einigung über die Auflagen erzielt wird.

TOP 3 Geräteausstattung Bauhof: Kleintraktor
Der Bürgermeister informierte, dass der Deutz-Kleintraktor mit erheblichem Getriebeschaden ausgefallen ist. Das Hydrauliksystem ist undicht, weil überall im Getriebe Späne vorhanden sind. Die Kosten einer Reparatur würden den Zeitwert bei weitem übersteigen. Der Bürgermeister bedauert, dass der Kleintraktor trotz seines verhältnismäßig niedrigen alters und überschaubaren Betriebsstunden aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden müsse. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung Angebote für eine Ersatzbeschaffung einzuholen.

TOP 4 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a. Kostenbeteiligung Gemeinsamer Gutachterausschuss „Südlicher Landkreis Tuttlingen“

Die Stadt Tuttlingen hat die Kostenabrechnung für den gemeinsamen Gutachterausschuss Südlicher Landkreis Tuttlingen für das Jahr 2023 vorgelegt. Insgesamt beläuft sich der gesamte Personal- und Sachaufwand der Stadt auf 488.423 Euro. Es wurden Einnahmen aus der Erstellung von Gutachten etc. in Höhe von 101.050 Euro erzielt. Der auf die Gemeinde Seitingen-Oberflacht entsprechend der Einwohnerzahl entfallende Anteil des Defizits beträgt 14.417 Euro.

b. Kosten des Mitteilungsblatts
Der Nusbaum-Verlag hat der Gemeinde die Kosten für den Druck des Mitteilungsblatts im Jahr 2023 vorgelegt. Die Gemeinde habe beim Verlag ein freies Kontingent von 389 Textseiten. Im Vergleich zum Jahr 2022 erhöhte sich die das Kontingent übersteigenden Textseiten von 100 auf 178. Die Gemeinde muss daher 8.271 Euro (Vorjahr: 4.288 Euro) an den Verlag nachzahlen. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister, die Vereine und Kirchen darum zu bitten, sich kürzer zu halten. Insbesondere mehrmalige Wiederholungen von Veranstaltungshinweisen sollen künftig vermieden werden.

c. 50 Jahre Gesamt-Gemeinde Seitingen-Oberflacht
Der Bürgermeister hat sich bereits zwei Mal mit den Vereinsverantwortlichen getroffen und Termin sowie Programm für das Fest-Wochenende festgelegt. Das Fest findet von Freitag, 30. Mai bis Montag, 02. Juni 2025 statt.
Am Freitag ist eine Ausstellung sowie ein Festakt unter Anteilnahme der Bevölkerung und abends ein Heimatabend geplant. Neben den örtlichen musiktreibenden Vereinen sollen auch Zeitzeugen von damals zu Wort kommen.
Der Samstag-Abend steht im Zeichen der Party- und Musiknacht mit der bekannten Band „Papis Pumpels“.
Am Sonntag findet vormittags ein ökumenischer Festgottesdienst statt. Nach Frühschoppen und Mittagessen präsentieren sich die örtlichen Vereine und die Jugendkapelle sorgt für musikalische Unterhaltung.
Am Montag ist nachmittags ein Seniorennachmittag und anschließend ein Handwerkervesper geplant. Musikalisch umrahmt werden beide Veranstaltungen durch die Aesculap-werkskapelle und die „Sing-Sang-Dudler“ des Liederkranzes.

d. Haushaltssatzung 2024
Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt hat den Haushaltsplan 2024 genehmigt. Er kann nun vollzogen werden.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.01.2024

Aus der Sitzung des Gemeinderats
Am Donnerstag, 24. Januar 2024 fand in der Mensa des Ganztagesschulgebäudes die erste ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr statt. Der Bürgermeister konnte vier Zuhörer begrüßen.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Zwei Zuhörer und eine Zuhörerin stellten Fragen zur geplanten Ausweisung von Windkraft-Potentialflächen. Zentrales Thema war das Wasserschutzgebiet für die Quellen „Loch“ und „Grashalde“. Der Bürgermeister informierte, dass die Wasserschutzgebiete nicht regelmäßig auf ihre Größe hin überprüft werden. Derzeit laufe ein durch die Gemeinde angestoßenes Verfahren zur Vergrößerung der Wasserschutzzone I rund um den Juxbrunnen. Hintergrund sind die Verunreinigung des Juxbrunnens durch Einträge durch die Landwirtschaft. Der größte Teil der Eigenwassernutzung betreffe zwar den Juxbrunnen. Trotzdem sei dem Gemeinderat und Bürgermeister auch eine künftige Nutzung des Eigenwassers der Loch- und Grashaldenquelle wichtig, da dort kein Energieaufwand für das Pumpen entstehe und somit die wirtschaftlichste Wassergewinnung dort erfolgt. Der Gemeinderat werde sich in der März-Sitzung mit einer Stellungnahme zur geplanten Regionalplan-Fortschreibung befassen und dabei insbesondere auch Wert darauf legen, dass keine Beeinträchtigung der beiden Quellen durch Windkraftanlagen erfolgt.

TOP 2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024: Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verwies auf die Vorberatungen zu einzelnen Vorhaben, deren Ergebnisse sich im Haushaltsplan 2024 widerspiegeln. Anschließend gab der Bürgermeister einen Rückblick auf den Verlauf des Haushaltsjahres 2023. Mehrere veranschlagte Vorhaben wie Erweiterung des Kindergartens kamen im Baufortschritt nicht wie geplant voran, sodass weniger Mittel abflossen. Die Ertüchtigung der Wasserversorgung und das Bebauungsplanverfahren Schießmauer konnten überhaupt noch nicht gestartet werden. Aus diesem Grund und aufgrund von Mehreinnahmen (Gewerbesteuer) und verschiedenen Einsparungen erhöhen sich die liquiden Mittel zum Jahresende auf 2,117 Mio. Euro. Damit lag die Liquidität um knapp 560.000 Juro höher als zu Jahresbeginn.

Der Ergebnishaushalt 2024 umfasst Erträge von knapp 7,0 Mio Euro und Aufwendungen von 7,2 Mio. Euro, sodass ein Defizit von 208.100 Euro ausgewiesen wird. Bei den Aufwendungen schlagen insbesondere die hohen Umlagezahlungen ans Land und den Landkreis aufgrund der höheren Steuerkraft zu Buche. Darüber hinaus enthält der Plan größere Unterhaltungsmaßnahmen und Planungsauswendungen.

Der Finanzhaushalt enthält Investitionen in Höhe von 5,44 Mio Euro plus 400.000 Euro bei der Wasserversorgung. Damit erreicht die Hoch-Investitionsphase ihren Höhepunkt. Bei den allermeisten Investitionen handelt es sich um Pflichtaufgaben der Gemeinde. Größte Maßnahme sind die Erweiterung des Kindergartens, die bis zum Ende des Jahres fertiggestellt werden soll mit 2,0 Mio Euro sowie die Sanierung und Umbau des Rathauses mit einer ersten Finanzierungsrate von 1,6 Mio. Euro zu Buche.

Weitere Investitionen sind:        

- Sicherstellung der Wasserversorgung (Juxbrunnen): 400.000 Euro; Förderung 81.000 Euro 
- Renaturierung Schönbach: 253.000 Euro; Förderung 215.000 Euro
- Schaffung Mehrgenerationentreff: 250.000 Euro; Förderung 105.000 Euro
- Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED: 200.000 Euro; Förderung  40.000 Euro
- Starkregenrisikomanagement (Rest): 20.000 Euro; Förderung: 59.900 Euro
- Gemeinderat, Tablets für Ratsinfosystem: 15.000 Euro
- Ausstattung Ostbaarhalle: Beamer, Beleuchtung, Beschallung (aus 2022): 20.000 Euro
- Bebauungsplanverfahren Schießmauer (aus 2022):  85.000 Euro
- Bebauungsplanverfahren „Erweiterung Gewerbegebiet Brühl“: 32.000 Euro
- Bebauungsplanverfahren „Ortsmitte Seitingen“: 11.600 Euro
- Schadensersatz Bauplatzveräußerung:  7.000 Euro
- Abwasserbeseitigung:               
   Betriebskostenumlage 310.000 Euro                                   
   Investitionskostenumlage 25.000 Euro
- Sanierung Friedhofsmauer: 60.000 Euro
- Aussegnungshalle: Einbau barrierefreie Toilette: 10.000 Euro
- Sanierung und Erweiterung Ostbaarhalle Restkosten: 40.000 Euro
- Anschaffung Notstromaggregate: 105.000 Euro; Förderung  30.500 Euro
- Breitbandversorgung: Unterstützungsleistungen 10.000 Euro
- Bauhof: Anschaffungen (pauschal) 5.000 Euro
- Feuerwehr: Verschlüsselung und Neuanschaffung digitale Meldeempfänger10.000 Euro                           
                    Gasmessgeräte 3.500 Euro                    
                    Wassersauger  3.200 Euro
- Fußgängerampel Oberflachter Straße (aus 2023) 48.000 Euro
- Fußgängerüberweg Gunninger Straße (aus 2023) 59.000 Euro
- Linksabbiegespur u. Querungshilfe OD Oberflacht 250.000 Euro
- Radweg-Lückenschluss Konzenberg 175.000 Euro; Kostenersatz Land: 170.000 Euro
- Gehweg vor Gebäude Lindenstraße 7  25.000 Euro
- Kanalspülung und -befahrung 1. Finanzierungsrate 100.000 Euro
- Löschwasserkonzept 13.200 Euro
- Grunderwerb Wohngebiet „Schießmauer“ 300.000 Euro
- Rückkauf Bauplatz Töpferweg 88.000 Euro
- Veräußerung Gewerbebauplatz Hohnerstraße  107.000 Euro

Der Bürgermeister betonte, dass im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden im Landkreis erneut keinerlei Steuer- und Gebührenerhöhungen geplant sind. Die Gemeinde leistet damit einen Beitrag, dass unseren von der Inflation betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht noch weitere Belastungen zugemutet werden. Trotz der hohen Investitionen bleibt die Gemeinde auch am Ende des Jahres 2024 schuldenfrei. Allerdings wird die Liquidität vollkommen zurückgeführt und die im Dekafond angelegten Gelder zum großen Teil benötigt.

Ein Gemeinderat erkundigte sich, warum die Forderung der Stadt Tuttlingen über die Schulkostenbeteiligung für die Sanierung der Gymnasien nicht veranschlagt ist. Diese steht nach Fälligkeit und Höhe nach noch nicht fest.
Aus der Mitte des Gremiums wurde auch auf die notwendige Sanierung des Radwegs zwischen Oberflacht und Durchhausen hingewiesen. Eine weitere Anfrage bezog sich auf die Energiekosten für die künftig mit Nahwärme beheizten Gebäude.
Gemeinderat und Bürgermeister sind stolz, dass diese hohen Investitionen ohne Kredite finanziert werden können. Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden einstimmig beschlossen.
 

TOP 3 Wahlorganisation für die Europa- und Kommunalwahlen
- Bildung des Wahlbezirks und Bestimmung des Wahlraumes
- Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Die Europa- und Kommunalwahlen finden am 09. Juni 2024 statt. Es wird wieder einen Wahlbezirk geben. Der Wahlraum wird im Mehrzweckraum im Gemeindezentrum, Oberflachter Straße 23 eingerichtet.
Der Gemeinderat beschloss, den Gemeindewahlausschuss mit folgenden Personen zu besetzen:

Vorsitzende:     Margarete Lehmann      Stellvertreter:  Stefanie Hellmann

Beisitzer:           Franziska Ott              Stellvertreter:  Irene Marquart-Schmidt                                                                         
                         Susanne Irion                                     Jens-Uwe Geschke                                                       
                         Viktoria Hettinger                                 Monika Fuchs

TOP 4 a. Baugesuch Mühlstraße 27/1, Oberflacht: Erweiterung des Wohngebäudes
Die Bauherren planen eine Erweiterung ihres Wohngebäudes um einen eingeschossigen Anbau.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

b. Baugesuch Tuttlinger Straße 14, Seitingen: Anbringen von Werbeanlagen
Ohne Diskussion erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Anbringen von 2 werbeschildern an der Fassade sowie einem Leuchtwürfel im Eingangsbereich und stimmte einer Ausnahme von der Veränderungssperre „Ortsmitte“ zu.

TOP 5 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a. Abschluss Gaskonzessionsverfahren

Der Bürgermeister informierte, dass das vor drei Jahren gestartete Gaskonzessionsverfahren endlich zum Abschluss gebracht werden konnte. Der Zuschlag konnte nun förmlich an die Netze Regional GmbH erteilt werden, nachdem die Mitbieterin nun auf Rechtsmittel verzichtete. Der Bürgermeister betonte, dass sich in den letzten drei Jahren im Energiebereich die Welt komplett verändert habe.

b. Beteiligung der Umlandgemeinden an den Investitionskosten für Gymnasium, Realschule und Ganztageszentrum mit Mensa durch die Stadt Trossingen
Nun hat auch die Stadt Trossingen die Umlandgemeinden darüber informiert, dass sie das Verfahren zur Beteiligung an den Investitionskosten für ihre Schulen starten wird. Die Gemeinde Seitingen-Oberflacht wäre mit einem Anteil von max. 50.000 Euro betroffen.

c. Erneuerung der Landesstraße L 432 Durchhausen - Oberflacht
Die Straßenbauverwaltung des Landes hat nun über die konkrete Straßenbaumaßnahme informiert. Voraussichtlich wird mit den Bauarbeiten im Mai begonnen und die Straße vier Monate voll gesperrt sein. Die Zufahrt zur Alemannenstraße wird ununterbrochen möglich sein. Auch die Zufahrt zur Fa. Helmut Zepf wird auf einer Baustraße bis auf wenige Tage möglich sein.
Begonnen wird mit der Erneuerung der Drainageleitungen für das Ableiten des Oberflächenwassers; dies sollte zu einer Verbesserung bei Starkregenfällen führen und künftige Überschwemmungen der Straße verhindern. Die Drainagen verlaufen in öffentlichen Wegegrundstücken, die allerdings zum Teil landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Der Bürgermeister informierte, dass zusammen mit dem Nahverkehrsamt an einer Lösung gearbeitet wird, dass in Oberflacht die Haltestellen „Adler“ und „Ostbaarhalle/Nahkauf“ zumindest zu den Hauptverkehrszeiten angefahren werden.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.01.2024

Informationsveranstaltung über die Regionalplanfortschreibung „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“

In einer Informationsveranstaltung vor knapp 100 Zuhörern in der Ostbaarhalle erläuterten Verbandsdirektor Marcel Herzberg und sein Mitarbeiter Frank Kosse vom Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg den Entwurf der Regionalplanfortschreibung. Nach der Begrüßung erläuterte Bürgermeister Jürgen Buhl den aktuellen Verfahrensstand und die Beschlusslage des Gemeinderats, der den Standort Oberer und Unterer Berg gegenüber dem Weilheimer Berg und Wurmlinger Berg klar favorisiert hat. Der Gemeinderat verfolgt das eindeutige Ziel, dass die Bebauung aller Höhenrücken um Seitingen-Oberflacht mit Windkraftanlagen verhindert wird und sich die Gemeinde auf einen Standort festlegt.
Verbandsdirektor Herzberg erinnerte daran, dass der Bedarf an elektrischer Energie aufgrund des politisch beschlossenen Ausstiegs aus Atomenergie sowie Gas und Kohle sowie dem Ausbau der Elektromobilität und der vielfach angestrebten Beheizung der privaten Wohngebäude mit Wärmepumpen extrem zunehme. Dabei wurde von der Politik ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Durch Bund und Land wurden deshalb gesetzliche Anforderungen geschaffen, nach denen auf Regionalverbandsebene 1,8 Prozent der Flächen für Windkraft ausgewiesen werden müssen. Wird dieses Flächenziel nicht erreicht, bleibt es bei einer Privilegierung von Windkraftanlagen im gesamten Außenbereich, sodass Windkraftanlagen auf weit mehr als den nun vorgeschlagenen Flächen möglich sind.
Herr Herzberg informierte über die Kriterien wie Windhöffigkeit, Abstände zur Besiedlung, Artenschutz, Landschaftsbild und Erschließungsmöglichkeit, die zu den nun ausgewiesenen Flächen geführt haben. Die Gemarkung Seitingen-Oberflacht ist mit dem Oberen und Unteren Berg südlich von Oberflacht sowie dem Weilheimer Berg und Wurmlinger Berg östlich von Seitingen besonders stark betroffen.
Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet haben nun die Gelegenheit, sich mit Einwendungen am Verfahren zu beteiligen. Die Einwendungen werden dann durch die Geschäftsstelle des Regionalverbands geprüft und gewertet. Das Ergebnis wird in der Verbandsversammlung des Regionalverbands beraten. Der Satzungsbeschluss für die Regionalplanfortschreibung ist im Jahr 2025 vorgesehen.

Im Anschluss nutzten Mitglieder des Gemeinderats und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Fragen an die Vertreter des Regionalverbands zu stellen. Dabei wurden neben Verfahrensfragen insbesondere die Themen Wasserschutzgebiet für die Loch- und Grashaldenquelle, die Anzahl der möglichen Windräder auf den ausgewiesenen Flächen sowie die Geologie angesprochen. Aus der Mitte der Zuhörer wurden die dem Planwerk zugrundeliegenden Daten über die Windhöffigkeit und das Vorkommen geschützter Arten in Frage gestellt. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, wie der durch Windräder produzierte Strom zum Endkunden gelangt.

Nach der knapp 2 1/2-stündigen Veranstaltung bedankte sich Bürgermeister Jürgen Buhl bei Herrn Herzberg und Herrn Kosse vom Regionalverband für ihre Ausführungen sowie bei den zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörern für ihr Interesse und ihre aktive Beteiligung, die in einem ausgesprochen sachlichen Rahmen stattfand.

Wer seine Belange von der Planung betroffen sieht, kann seine Stellungnahme zum Planentwurf bis zum 01.03.2024 per Post an die Geschäftsstelle des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen oder per E-Mail an beteiligung@rvsbh.de senden.

Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde www.seitingen-oberflacht.de sowie des Regionalverbands www.regionalverband-sbh.de abrufbar und liegen auf den Landratsämtern und der Geschäftsstelle des Regionalverbands aus.

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.12.2023

Am Donnerstag, 21. Dezember 2023 fand in der Mensa des Ganztagesschulgebäudes die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr statt. Der Bürgermeister konnte vier Zuhörer begrüßen.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 2 Bebauungsplan „Schießmauer – 1. Änderung“, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Bürgermeister informierte, dass der aktuelle Bebauungsplan „Schießmauer“ seit dem Jahr 2006 rechtskräftig ist. Bisher wurde lediglich der Töpferweg als erster Bauabschnitt erschlossen: Für den weit überwiegenden Teil des Baugebiets steht die Erschließung noch aus. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung, Erschließung und Bebauung zu schaffen, ist eine umfassende Überarbeitung und Optimierung des Bebauungsplans geplant. Ziel der Überarbeitung ist insbesondere eine wirtschaftlichere und flächeneffizientere Aufteilung und Verkehrserschließung des noch unbebauten Planbereichs. Insbesondere ist eine Optimierung der Straßenführung, die Vermeidung einseitiger Erschließungen und die Reduzierung von Wendeplätzen und Parkbuchten vorgesehen. Die Grundstücksgrößen sollen im Vergleich zur bisherigen Planung reduziert werden; ebenso die pflegeaufwendigen öffentlichen Grünflächen. In der Planänderung sollen auch Gehwege berücksichtigt werden.
Da das Plangebiet überwiegend im Außenbereich liegt, ist ein ausführliches Regelverfahren für die Planänderung notwendig. Dies erfordert einen neuen Umweltbericht sowie eine neue Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Zudem muss der Artenschutz neu untersucht werden.
Die Verwaltung plant, im neuen Jahr den Grunderwerb zum Abschluss zu bringen und anschließend in die konkrete Änderungsplanung einzusteigen.
Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und leitete damit den offiziellen Einstieg in das Planänderungsverfahren ein.

TOP 3 Baugesuch Obere Hauptstraße 8 Seitingen: Sanierung und Umbau des Rathauses
Die Gemeinde plant dieenergetische Sanierung und den Umbau des Rathauses. Die Ansicht des Gebäudes soll im Wesentlichen nicht verändert werden. Die frühere Feuerwehrgarage wird zu Bürofläche, sodass für diese Räumlichkeiten eine Umnutzung stattfindet. Darüber hinaus wird für das gesamte Gebäude Barrierefreiheit geschaffen.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Veränderungssperre „Ortsmitte“. Eine Ausnahme von dieser Veränderungssperre kann zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Ohne Diskussion erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bauvorhaben und stimmte einer Ausnahme von der Veränderungssperre „Ortsmitte“ zu.

TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung:
Der Gemeinderat hat in nicht-öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst

  1. Aufbau des Nahwärmenetzes für gemeindeeigene Gebäude unterm Kirchberg: Änderungen beim Wärmeliefervertrag mit der Bisser-Putz re-Solution GbR
    Der Wärmeliefervertrag mit der Bisser-Putz re-Solution GbR wurde in folgenden Punkten geändert:
    - Standort Heizzentrale: Die Heizzentrale soll nicht wie ursprünglich geplant in einer der
      Bauhofgaragen untergebracht werden, sondern im Bereich der Einfahrt zum Bauhof neben
      den Wertstoff-Containern.
    - Konzessionsabgabe bei Versorgung Dritter: Um Anschlüsse Privater preislich attraktiver gestalten zu können, wurde eine Konzessionsabgabe in Höhe von 5 % des Grundpreises vereinbart.
  • Pacht für den Standort der Heizzentrale
  • Beginn der Wärmelieferung: Die Wärmelieferung soll am 01.03.2024 beginnen. Der Vertrag endet am 29.02.2044
  1. Personalangelegenheiten Kindergarten

Frau Anita Münch, staatlich anerkannte Erzieherin wird das Team unseres Kindergartens St. Michael ab 01.04.2024 personell verstärken.

TOP 5 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a. Stand Bebauungsplanverfahren „Nahversorgung Hauptstraße 4“

Der Bürgermeister informierte, dass in der ersten Januar-Sitzung der Offenlage-Beschluss durch den Gemeinderat gefasst werden soll. Bis Mitte März 2024 sollten die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ausgewertet werden.
Parallel hierzu wird der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen die Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Eine Baugenehmigung wäre dann voraussichtlich ab Mitte Mai möglich.

b. Erweiterung Wasserschutzgebiet „Juxbrunnen“
Das seit Frühjahr 2020 von der Gemeinde beantragte Wasserrechtsverfahren steht endlich vor seinem Abschluss. Die abschließende Stellungnahme des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau wird bis Ende März 2024 erwartet.

c. Revitalisierung Schönbach
Das Regierungspräsidium hat auf den Förderantrag der Gemeinde zuwendungsfähige Ausgaben für die Schönbachrevitalisierung von 253.000 Euro anerkannt. Enthalten sind alle Maßnahmen im Gewässer sowie am Schönbachufer, einschließlich der Einrichtung eines „grünen Klassenzimmers“. Das Land stellt dafür Fördermittel in Höhe von 215.100 Euro bereit. Die Gemeinde kann mit dem Vorhaben nach Erhalt der wasserrechtlichen Zulassung, die im Februar 2024 erwartet wird, beginnen.

Zum Schluss der öffentlichen Sitzung bedankte sich der Bürgermeister beim Gemeinderat für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr und zeigte sich stolz über das gemeinsam Erreichte.
Bürgermeister-Stellvertreter Otto Ilg bedankte sich ebenfalls beim Bürgermeister und der Verwaltung für ihren Einsatz für die Gemeinde und die Bürgerschaft.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.11.2023

Am Donnerstag, 30. November 2023 fand in der Mensa des Ganztagesschulgebäudes eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister begrüßte Simon Schneider von der Presse.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 2 Sanierung der Gymnasien in Tuttlingen: Beteiligung der Umlandgemeinden an den Sanierungskosten für das Otto-Hahn-Gymnasium und das Immanuel-Kant-Gymnasium
Die Gemeinde wurde von der Stadt Tuttlingen um Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung der finanziellen Lasten für die Sanierung der beiden Gymnasien gebeten. Die Stadt Tuttlingen investiert aktuell rund 75 Mio Euro in die Sanierung der Gebäude. Hintergrund ist ein höchstrichterliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem letzten Jahr, in dem einem anderen Schulträger das dringende öffentliche Bedürfnis an dem Abschluss einer derartigen Vereinbarung bereits bei einem Anteil der auswärtigen Schüler von mindestens 30 Prozent bescheinigt wurde. Auf der Grundlage dieses Urteils und unter Berücksichtigung der in Seitingen-Oberflacht wohnenden Gymnasiasten würden die Gemeinde ein Anteil von knapp 2 Mio Euro an diesen Sanierungskosten treffen. Die Stadt Tuttlingen hat der Gemeinde nun eine Frist bis Ende März 2024 eingeräumt, um freiwillig eine Kostenbeteiligung in Form einer Vereinbarung zu erklären.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass der aufgerufene Betrag viele der 30 betroffenen Gemeinden an ihre Grenze der finanziellen Belastbarkeit oder darüber hinaus bringen würde. In den Verhandlungen mit der Stadt Tuttlingen müsste deren Eigeninteresse am Schulstandort höher bewertet werden. Zudem sind die Höhe der Sanierungskosten in Frage zu stellen sowie der grundgesetzlich verankerte Vertrauensschutz in Bezug auf die kurz vor dem Abschluss stehenden Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die rechtliche Situation zu prüfen und eine Abstimmung mit den anderen betroffenen Gemeinden vorzunehmen. Eine Entscheidung des Gemeinderats soll dann Anfang kommenden Jahres getroffen werden.

TOP 3 Ertüchtigung der Eigenwasserversorgung Juxbrunnen: vergabe der Elektrotechnik mit Prozessleitsystem
Nachdem in der September-Sitzung die Bautechnik und die Verfahrenstechnik (Verrohrung, Armaturen und Pumpen) beauftragt wurden, stand nun noch die Elektrotechnik für das Vorhaben aus. Für dieses Gewerk hat das Land der gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 81.000 Euro bewilligt. Die elektrotechnischen Arbeiten im Juxbrunnen umfassen die komplette Erneuerung der Steuerungstechnik. Über ein Prozessleitsystem werden alle die Wasserversorgung der Gemeinde betreffenden Daten gesammelt und ausgewertet. Störungen und Betriebsmeldungen werden über Funk an den Bereitschaftsdienst übermittelt. Zudem wird eine Einspeisemöglichkeit für Notstrom geschaffen und die Montage einer Photovoltaikanlage vorbereitet.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma AE Solution aus Spaichingen, die mit 128.590 Euro (netto) das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Dieses liegt im Rahmen der Kostenberechnung.
Insgesamt investiert die Gemeinde im kommenden Jahr 425.000 Euro in die Ertüchtigung der Eigenwasserversorgung Juxbrunnen.

In diesem Zusammenhang informierte der Bürgermeister, dass die im Zusammenhang mit dem Masterplan 20250 bei der Baarwasserversorgung angefragte Regelung der Bezugsrechte nicht erforderlich wird. bei der Baarwasserversorgung bestehen künftig so hohe Kapazitäten, dass die Versorgung unserer Gemeinde auch bei zunehmender Trockenheit aufgrund des Klimawandels bis ins Jahr 20250 gesichert ist.

TOP 4 Anträge auf Bezuschussung von Investitionen und Anschaffungen der Vereine im Jahr 2024
Unsere Vereine stellten fristgerecht wieder zahlreiche Anträge im Rahmen der Vereinsförderung für das Jahr 2024. Die Gemeinde fördert deren Investitionen und Anschaffungen mit einem Drittel der Kosten.
Größter Profiteur dieser Förderung ist im kommenden Jahr die Musikkapelle, die eine Anschaffung von Uniformen im Wert von 10.726 Euro plant.
Die Turngemeinschaft möchte verschiedene Sportgeräte sowie einen PC für die Geschäftsstelle und eine Abdeckung der Sprunggrube im Sportgelände Deckenhofen anschaffen; Gesamtwert 3.852 Euro.
Der Liederkranz beschafft Uniformen für die neuen Sänger im Wert von 3.146 Euro und der Obst- und Gartenbauverein plant eine Beschaffung eines Stromaggregats für das Steigfest.

Die Gemeinde fördert die Anschaffung der Vereine mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 8.075 Euro. Darüber hinaus werden im Haushaltsplan 2024 1.900 Euro für einen neuen Schwebebalken in der Ostbaarhalle veranschlagt.

TOP 5 Baugesuch Am Kirchberg 2, Carportanbau an das bestehende Wohnhaus
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sein Einvernehmen, kritisierte jedoch, dass der Carport bereits vor Einreichung des Baugesuchs erstellt wurde.

TOP 6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a. Holzkaufvertrag in Selbstwerbung

Die Gemeinde hat in Selbstwerbung Fichte-, Tanne- und Douglasie-Stammholz aus dem Distrikt Weilheimer Berg im Wert von 8.176 Euro an die Fa. HZF Hohenzollern in Sigmaringen verkauft.

b. Klimaangepasstes Waldmanagement
Die Gemeinde hat vom Bund einen Förderbescheid in Höhe von 9.272 Euro für das klimaangepasste Waldmanagement im Jahr 2023 erhalten. Für die kommenden Jahre werden Zuwendungen von 55.000 Euro/Jahr erwartet.

c. Breitbandausbau
Die Deutsche Glasfaser kann noch nicht in die Vermarktung der Glasfaser-Hausanschlüsse beginnen, da sie mit dem Betreiber des Backbones noch über die Nutzungskonditionen verhandelt. Der Bürgermeister äußerte seinen Unmut über die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Netcom und wird über die Breitbandinitiative Tuttlingen Druck ausüben.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.11.2023

Am Donnerstag, 09. November 2023 fand in der Mensa des Ganztagesschulgebäudes eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister begrüßte zwei Zuhörer und Simon Schneider von der Presse.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Ein Zuhörer erkundigte sich nach dem Stand der Planungen in Sachen Nutzung von Windenergie. Der Bürgermeister informierte, dass der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg derzeit den Teilplan Windkraft zum Flächennutzungsplan erstellt. Dieser geht voraussichtlich Ende diesen bzw. Anfang kommenden Jahres in die öffentliche Anhörung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Dann besteht für jeden einzelnen Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Teilplan Windkraft zu äußern.

Der Zuhörer erkundigte sich darüber hinaus über den Stand der kommunalen Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung wird derzeit gemeinsam mit den Nachbarkommunen Rietheim-Weilheim, Wurmlingen und Mühlheim a.D. erstellt. Nachdem zahlreiche Daten erfasst wurden, finden nun Vorab-Gespräche mit Interessenten für den Betrieb eines Wärmenetzes statt. Der Zuhörer legt Wert darauf, dass auch die aktuellen Forschungsergebnisse aus der Ameisenforschung in Bezug auf die Nutzung der Geothermie miteinbezogen werden.

TOP 2 Radwege-Lückenschluss am Konzenberg: Vergabe der Straßenbauarbeiten
Die Radwegebaumaßnahme steht kurz vor ihrer Umsetzung. Die Arbeiten umfassen den Neubau eines Radwegs mit Asphaltdecke zwischen dem Parkplatz an der Juxbrücke bis zur Überführung der Bundesstraße B 523 am Konzenberg sowie eines 90 m langen bisher nicht asphaltierten Teilstücks entlang der Elta in Richtung Seitingen. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Storz Verkehrswegebau aus Donaueschingen mit den Straßenbauarbeiten zum Angebotspreis von 157.059,07 Euro. Die Finanzierung der Baukosten übernimmt das Land. Falls es die Witterung zulässt, soll Ende November mit den Bauarbeiten begonnen werden. Bürgermeister und Gemeinderat freuen sich, dass mit dem Schließen der Radwegelücke eine sichere Verbindung von Wurmlingen und Seitingen-Oberflacht in Richtung Eßlingen und Möhringen geschaffen wird.

TOP 3 Wasserversorgung
a. Masterplan: Vorstellung der Ergebnisse und Handlungsoptionen

Der Klimawandel wirkt sich auch auf die Wasserversorgung der Gemeinde aus. Der vom Land Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Masterplan prognostiziert, dass die Schüttung der eigenen Quellen und Brunnen aufgrund der zunehmend länger werdenden Trockenperioden im Sommer und Herbst deutlich nachlässt. Betrachtet wurde der Zeitraum bis ins Jahr 2050. Der Tagesbedarf an Trinkwasser steigt nach dieser Prognose von derzeit 463 auf 518 Kubikmeter an, im Spitzenbedarf sogar von derzeit 717 auf künftig 882 Kubikmeter. An Eigenwasser stehen aktuell 822 Kubikmeter und im Jahr 2050 voraussichtlich 698 Kubikmeter zur Verfügung; in Trockenzeiten dagegen nur 298 bzw. 242 Kubikmeter. Das Defizit in Trockenzeiten kann derzeit durch den Fremdwasserbezug von der Baarwasserversorgung abgedeckt werden.
Im Jahr 2050 wird die Deckung des Bedarfs schwieriger; der mittlere Bedarf kann zwar nach wie vor abgedeckt werden, beim spitzenbedarf besteht jedoch ein Defizit von ca. 250 Kubikmeter/Tag.

Der Masterplan empfiehlt der Gemeinde
- die Sanierung der Quellfassungen der Loch- und Galgenquelle
- die Festlegung von Bezugsrechten bei der Baarwasserversorgung und
- langfristig die Reduzierung der Wasserverluste.

b. Erstellung eines Löschwasserkonzepts: Beauftragung
im vergangenen Jahr hat das Ingenieurbüro RBS wave GmbH aus Stuttgart für das Wasserleitungsnetz der Gemeinde eine Rohrnetzanalyse und -berechnung erstellt. Eines der Ergebnisse war, dass die Löschwasserentnahmemöglichkeiten aus dem Netz sehr eingeschränkt sind. Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, den Grundschutz für das Löschen privater und gewerblicher Bauten zu gewährleisten.
Die Verwaltung hat nun bei der RBS wave GmbH ein Honorarangebot für ein Löschwasserkonzept eingeholt. Dieses umfasst die Ermittlung des Löschwasserbedarfs, insbesondere dort, wo bereits Defizite bekannt sind, die Ermittlung des Löschwasserdargebots, daraus resultierend die Löschwasserbilanz und Vorschläge zur Verbesserung der Situation.

Der Gemeinderat beauftragte das Büro RBS wave GmbH mit der Erstellung des Löschwasserkonzepts zum Angebotspreis von 13.209 Euro.

TOP 4 Sanierung der Friedhofsmauer: Beauftragung der Dachdeckerarbeiten
Bereits im letzten Jahrhat der Gemeinderat die Sanierung des Mauerputzes der alten Friedhofsmauer beauftragt. Für die Schäden am Putz ist insbesondere die Feuchtigkeit die sowohl vom Mauerfuss als auch von der Wand und dem Dach ins Mauerwerk dringt, verantwortlich. Eine Untersuchung hat ergeben, dass die vorhandene Ziegelabdeckung altersbedingt undicht ist. Mittlerweile hat der Bauhof den Mauerfuß freigelegt. Dieser wird derzeit mit einem Putz für den Feuchtigkeitsschutz versehen. Bevor der eigentliche Putz an der Mauer aufgebracht werden kann, muss noch vor dem Winter eine Neueindeckung des Daches erfolgen.
In der Vergangenheit wurden verschiedene Alternativen (Blechabdeckung oder Ziegeleindeckung) weiterverfolgt. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, aus optischen Gründen eine klassische Eindeckung mit Biberschwanzziegeln vorzusehen. Allerdings sollen die Ziegel nicht wie bisher in Putz gelegt werden, sondern eine klassische Holzunterkonstruktion mit entsprechenden Überständen erhalten.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Grenz Holzbau aus Seitingen-Oberflacht mit den dachdeckerarbeiten zum Angebotspreis von 47.768 Euro. Im Angebot ist eine Zuarbeit der Bauhofmitarbeiter berücksichtigt.

TOP 5 Sanierung Rathaus Seitingen – Entscheidung über den Einbau einer Lüftungsanlage
Bei der Vorstellung der Planung und des Raumprogramms durch den Architekten Martin Bühler vom Büro Eppler und Bühler aus Meßstetten in der letzten Sitzung äußerte der Gemeinderat den Wunsch einer zweiten Toilette im Untergeschoss und beauftragte die Verwaltung, den Einbau einer Lüftungsanlage zu prüfen. Das Fachingenieurbüro Westhauser aus Wurmlingen hat dies technisch geprüft. Allein im Sitzungssaal ist dieselbe Luftmenge vorhanden wie in allen Büroräumen zusammen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Nutzungsintensität schlägt der Fachingenieur separate Lösungen mittels fest installierten Lüftungsgeräten vor, die durch dauerhafte Umwälzung der Raumluft für eine Reduzierung des CO2-Gehalts und für eine Abkühlung der Raumtemperatur über Nacht sorgen.
Die Verwaltung sprach sich für den Einbau einer Lüftungsanlage für die Büroräume aus, jedoch gegen eine separate Anlage im Sitzungssaal. Der Bürgermeister begründete dies mit den Mehrkosten von ca. 30.000 Euro bei geringer Nutzung des Raumes. Durch den Einbau von Wärmeschutzverglasung und die Innendämmung werden die unerträglich hohen Temperaturen wie in der Vergangenheit künftig nicht mehr auftreten. Zudem sei geplant, die großen Fensterflächen im Treppenhaus und Sitzungssaal mit gesteuerten Lüftungsfenstern zu versehen. Die Kosten für die Lüftungsanlage in den Büros belaufen sich auf ca. 50.000 Euro.

TOP 6 Renaturierung Schönbach: Beauftragung Umweltbaubegleitung und gewässerökologische Baubegleitung
Der Bürgermeister berichtet, dass die Naturschutzbehörden sowohl eine umwelt- als auch eine gewässerökologische Baubegleitung fordern. Die Umweltbaubegleitung werde in erster Linie für die Vergrämung des angesiedelten Bibers in einen neu zu bauenden Kunstbau benötigt.
Der Bürgermeister schlug vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da die gewässerökologische Baubegleitung erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheids für den erwarteten Zuschuss beauftragt werden darf. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden die hohen Kosten für Gutachten bei diesem Vorhaben moniert. Das Gremium beauftragte den Bürgermeister, kurzfristig nach einem Büro für die Umweltbaubegleitung zu suchen.

TOP 7  Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a. Förderantrag Breitband für „graue Flecken“

Der Förderantrag der Gemeinde für die Erschließung der sog. „grauen Flecken“ wurde geprüft. Der Antrag erhielt allerdings von der Dringlichkeit weniger Punkte als erforderlich, um gleich bewilligt werden zu können. Die Gemeinde muss nun abwarten, wieviele Fördermittel Bund und Land bereitstellen können.
Der bereits mit der Deutschen Glasfaser vereinbarte Ausbau des Ortsnetzes ist davon unberührt.

b. Treffen mit den Vereinsvorständen
Der Bürgermeister und die Vereinsvorsitzenden haben den Veranstaltungskalender für das Jahr 2024 erstellt. Die Vereine begrüßten den Vorschlag, im Jahr 2025 aus Anlass „50 Jahre Gesamtgemeinde Seitingen-Oberflacht“ ein gemeinsames Fest unter Beteiligung auch der großen Vereine durchzuführen. Die Vereine und der Bürgermeister treffen sich Ende November zu einer ersten Sitzung.

c. Dorffest
Das Dorffest 2024 findet am Wochenende 15./16. Juni 2024 statt. Nachdem der Harmoniks-Club bereits frühzeitig mitteilte, dass ihm aus personellen Gründen eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, hat sich nun der Tennisclub bereit erklärt, am Dorffest 2024 mit einem Getränkestand mitzumachen. Die Finanzierung der Unkosten soll über einen Zuschuss der gemeinde mit 3.000 Euro sowie einer Tombola erfolgen. Programm und Konzept werden an die Teilnehmer angepasst.

d. Nahversorgung

Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Frage nach der Lebensmittelversorgung nach Abbruch des Nahkaufs gestellt. Der Bürgermeister berichtet, dass aktuell Gespräche zwischen Verwaltung und Bäcker und Metzger über eine Versorgung durch Verkaufswägen laufen. Das ursprünglich geplante Verkaufszelt wird nicht installiert, da die Vorschriften und der Aufwand für die Kühlung der Lebensmittel enorm sind.

e. Beleuchtung Weihnachtsmarkt

Eine Gemeinderätin weist darauf hin, dass am Weihnachtsmarkt auf dem Kirchberggelände der Bereich zwischen Oberflachter Tor und Parkplatz zusätzlich ausgeleuchtet werden sollte.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.10.2023

Am Donnerstag, 12. Oktober 2023 fand in der Mensa des Ganztagesschulgebäudes eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister begrüßte zwei Zuhörer und Simon Schneider von der Presse.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Ein Zuhörer machte auf die Dunkelheit in den frühen Morgenstunden aufmerksam. Die Kindergarten- und Schulkinder fühlten sich auf ihrem Weg nicht sicher. Er appellierte auch im Namen des Elternbeirats des Kindergartens an den Gemeinderat, das im letzten Herbst beschlossene Ausschalten jeder zweiten Straßenlampe in den Wohnstraßen rückgängig zu machen. Der Bürgermeister versprach, dass sich der Gemeinderat kurzfristig mit dem Thema beschäftigen werde.

TOP 2 Waldangelegenheiten
a. Vorstellung der Waldwirtschaftspläne 2024 und Beschlussfassung

Der Bürgermeister begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leo Sprich vom Kreisforstamt und Revierleiter Harald Rutha. Herr Sprich informiert über die aktuelle Lage im Forst. Aufgrund der sehr hohen Temperaturen im Sommer und Herbst und drei Gewitterstürmen sei der Holzmarkt mit Sturm- und Käferholz überschwemmt worden. Dies hat dazu geführt, dass der Holzpreis eingebrochen ist und der Frischholzeinschlag eingestellt werden musste. Von den geplanten 5.440 fm werden bis Jahresende daher lediglich ca. 3.700 fm eingeschlagen.
Zur allgemeinen Situation erläuterte Herr Sprich, dass der Wald aufgrund der hohen Temperaturen stark unter Stress stehe und die einzelnen Bäume dem Borkenkäfer schutzlos ausgeliefert sind. Er rechnet nicht damit, dass sich diese Situation kurzfristig ändern wird.
Anschließend stellte Herr sprich die Waldwirtschaftspläne für das Jahr 2024 vor. Es sollen 6.200 fm eingeschlagen werden mit Schwerpunkten in den Distrikten Blutthalde, Schachen und Kohlberg. Die geplanten Holzerlöse betragen 366.200 Euro. Auf der Ausgabenseite schlagen die Holzerntekosten durch Unternehmer (89.000 Euro), die Verwaltungskosten (Revierbetreuung etc.) mit 57.000 Euro und die Personalausgaben mit 71.000 Euro zu Buche. Es wird ein Überschuss von 151.000 Euro erwartet. Jungbestandspflege ist auf 3,5 ha geplant. Der Plan sieht die Pflanzung von 2.000 Bäumen vor, die den Umbau zum Mischwald unterstützen soll.

b. Brennholzbereitstellung und Preis für die Saison 2023/24
Revierleiter Rutha berichtet, dass in der letzten Saison 750 fm Brennholz verkauft wurden. Er habe den Eindruck, dass manche Käufer aufgrund der Unsicherheiten im Energiesektor Holz auf Vorrat gekauft haben. Die Bereitstellung von Laubbrennholz sei künftig in dieser Größenordnung nicht mehr möglich. Die Forstverwaltung schlage daher vor, die Begrenzung für Privathaushalte beizubehalten und 30 Prozent der Bestellmenge in Form von Nadelholz bereitzustellen. Herr Rutha beantwortete verschiedene Fragen aus der Mitte des Gremiums zu diesem Thema. Der Gemeinderat beschloss, den Preis für das Brennholz bei 85 Euro/fm Laubholz und 65 Euro/fm Nadelholz zu belassen und an der Höchstbestellmenge von 20 fm festzuhalten. Auswärtige und Großhändler können weiterhin nicht bedient werden. Der Gemeinderat stimmte auch dem Vorschlag, 30 Prozent der bestellten Menge in Form von Nadelholz bereitzustellen, zu.

c. Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, um Waldbesitzer bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Zweck der Zuwendung sind der erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst sind. Diese klimaresilienten Wälder sollen dauerhaft in der Lage sein, neben einer Bindung von CO2 sowie der Rohholzproduktion auch weitere Ökosystemleistungen wie z.B. den Schutz der Biodiversität zu erbringen.
Die Förderung ist an verschiedene Kriterien gebunden, insbesondere solche, die naturnahen Elemente in der Waldbewirtschaftung Vorrang einräumen. Zu nennen sind hierbei die Naturverjüngung vor der Pflanzung von Jungbäumen, die Anreicherung von Totholz, keine Kahlschläge, möglichst geringe Verdichtung durch die Befahrung des Waldbodens und die Förderung standortheimischer Baumarten.
Viele dieser Kriterien erfüllt der Gemeindewald von Seitingen-Oberflacht bereits. Hinzukommen würde die Stilllegung von 5 Prozent der Gemeindewaldfläche (= 27 ha) sowie die Ausweisung von fünf sog. Habitatbäumen je ha. Dies wären auf der gesamten Waldfläche 2.700 stück. Habitatbäume sind Bäume, die verschiedenen Tieren Schutz gewähren, z.B. mit Astlöchern etc.
Zudem müssten die Abstände von Rückegassen von bisher 20 bzw. 30 Metern auf 40 Metern vergrößert werden.
Waldbesitzer, die am Förderprogramm teilnehmen, verpflichten sich, für einen Zeitraum von 20 Jahren diese Kriterien zu beachten. Ein förderbetrag von 53.200 Euro/Jahr wäre möglich.
Das Kreisforstamt beurteilt den Gemeindewald von Seitingen-Oberflacht als geeignet für eine Teilnahme an diesem Förderprogramm. Allerdings plädiert Herr sprich dafür, die Habitatbäume nicht wahllos auf das gesamte Revier zu verteilen, sondern Habitatbaumgruppen zu bilden. Er verweist zudem auf einen größeren finanziellen Aufwand bei der Holzernte sowie Mehrarbeit für den Revierleiter und die Forstverwaltung. Unterm Strich bleibt für die Gemeinde jedoch noch ein beträchtlicher finanzieller Vorteil. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Frage gestellt, wie der Forst mit Borkenkäferbefall auf stillgelegten Flächen umgeht. Diese werden künftig sich selbst überlassen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung nach längerer Diskussion, den Förderantrag für das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu stellen.

TOP 3 Sanierung des Rathauses in Seitingen: Vorstellung der aktuellen Pläne und Kostenschätzung
Der Bürgermeister informierte über die Förderantragstellung für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2024. Die Verwaltung rechnet Ende Februar mit einem Förderbescheid über 750.000 Euro. Voraussetzung ist allerdings das Vorliegen der erforderlichen Baugenehmigung. Er begrüßte Architekt Martin Bühler vom Architekturbüro Eppler und Bühler aus Meßstetten, der den aktuellen Planungsstand vorstellte. Ein großes Fragezeichen steht noch hinter der künftigen Beheizung des Gebäudes. Gemeinderat und Verwaltung favorisieren einen Anschluss an ein Nahwärmenetz. Sollte dies nicht zum Tragen kommen, müssen Alternativen mit Wärmepumpe oder Pellets geprüft werden.

Der Bürgermeister stellte das künftige Raumprogramm vor. Die durch den Gemeinderat zur Prüfung angedachte Aufstockung des Obergeschosses über der ehemaligen Feuerwehrgarage scheidet bereits aus Denkmalschutzgründen aus. Trotzdem stehen nach der Sanierung zu den bisherigen Räumen weitere Büroflächen von 30 qm sowie ein Sozialraum zur Verfügung, sodass die Büroflächen auch im Hinblick auf eine künftige Anpassung des Personals aufgrund von Aufgabenzuwachs ausreichen. In erster Linie wird das Gebäude für Besucher barrierefrei.
Architekt Bühler erläuterte, dass der Denkmalschutz die Sanierung in vielerlei Hinsicht komplexer macht.
Im Erdgeschoss sind am bisherigen Standort das Bürgerbüro und in der ehemaligen Feuerwehrgararge die Kämmerei mit Lohn- und Gehaltsstelle, das Steueramt und die Kasse vorgesehen. Im Obergeschoss bleibt das Bürgermeisterbüro an seinem jetzigen Platz. Vorzimmer/Standesamt wird in den bisherigen Kämmereiräumen untergebracht. Daneben die Personaltoiletten und der Sozialraum. Der Ratssaal verbleibt ebenfalls an seinem jetzigen Standort und soll mit entsprechender Medientechnik ausgestattet werden. Sowohl in den Büroräumen als auch im Ratssaal ist ein Sonnenschutz bzw. eine Verdunkelungsmöglichkeit geplant. Auf eine Lüftungsanlage wurde bisher aus Kostengründen verzichtet. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert, die Kosten für eine Lüftungsanlage zu ermitteln und dem Gemeinderat vorzulegen.
Im Untergeschoss ist die Technik mit Heizung sowie eine barrierefreie Toilette für Besucher des Rathauses geplant. Der barrierefreie Zugang im gesamten Gebäude erfolgt über einen Lift. Der Gemeinderat wünscht eine zweite Toilette für Besucher. Der Server wird aus Brandschutzgründen künftig ebenfalls im Untergeschoss untergebracht. Die Registratur soll mit einer Rollregalanlage ausgestattet werden, um mehr Altakten unterzubringen. Neue Papierakten sollen künftig nur noch im reduzierten Umfang anfallen, da die Verwaltung vermehrt digital arbeiten wird.
Architekt und Fachingenieure schätzen die Kosten auf dieser Grundlage auf 3,2 Millionen Euro. Nicht enthalten sind eine Lüftungsanlage, eine zweite Besuchertoilette, ein Notstromaggregat und die geplante Photovoltaikanlage für das Dach. Falls ein Nahwärmeanschluss nicht realisiert werden kann, muss auch in die Heizung noch ein größerer Betrag investiert werden.

TOP 4 Bauanträge
a. FlSt.Nr. 445, Distrikt Schachen in Seitingen: Errichtung eines Funkmastens in Stahlgitterausführung

Der Bürgermeister informierte, dass für den Mobilfunk im Bereich des Konzenbergs eine Versorgungslücke identifiziert wurde. Um diese Lücke zu schließen und eine verbesserte Versorgung mit 4G und 5G zu erreichen und somit für eine schnellere mobile Datenverbindung zu sorgen, hat ein Netzbetreiber zusammen mit unserer Forstverwaltung nach einem geeigneten Standort für einen neuen Mobilfunkmast gesucht und diesen unterhalb des Schachenwegs im Gemeindewald gefunden. Der Gemeinderat hat dem Mobilfunkbetreiber bereits zugestimmt.
Der Stahlgittermast hat eine Höhe von gut 40 Metern. Daneben wird die zugehörige Sendetechnik installiert. Der Gemeinderat verzichtet auf eine Standortanalyse und stimmte dem Bauvorhaben zu.

b. Zum Schachen 5, Oberflacht: Anbau an das bestehende Wohnhaus
Der Bauherr beabsichtigt einen eingeschossigen Anbau. Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mühläcker II“ entspricht, ist kein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.

TOP 5 Sanierung der Friedhofsmauer: Weiteres Vorgehen und Beauftragungen
Der Bürgermeister berichtet, dass der Bauhof, die Fundamentfüße der Mauer freigelegt habe und die Firma Helmut Ilg anschießend einen Putz zum Schutz vor Nässe anbringen wird. Danach werden die Bauhofarbeiter mittels Noppenbahnen und Sickerkies den Nässeschutz im Untergrund vervollständigen. Ziel sei es, noch vor dem Winter eine Mauerabdeckung anzubringen. Die erforderlichen Angebote liegen aber noch nicht vor. Notfalls muss eine Beauftragung durch schriftlichen Umlaufbeschluss erfolgen.
Geplant ist auf der alten Mauer eine Eindeckung mit klassischen Biberschwanzziegeln und eine Blechabdeckung für die Betonmauer.
In diesem Zusammenhang wurde nach dem Stand der Arbeiten für die barrierefreie Toilette in der Aussegnungshalle gefragt. Diese werden demnächst fortgesetzt.

TOP 6 Vorbereitung des Jahresabschlusses 2020 -Beauftragung von Unterstützungsleistungen
Die Kämmerei hat mit Unterstützung der Firma Axians die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 erstellt und der Gemeinderat hat diese am 17. Mai 2023 festgestellt. Als nächstes kann nun der erste Jahresabschluss in der Doppik für das Rechnungsjahr 2020 aufgestellt werden. Ein Rechnungsabschluss für 2020 ist auch erforderlich, um im Januar einen Antrag auf Beihilfe aus dem Ausgleichstock für die Sanierung des Rathauses stellen zu können.
Die Gemeindekämmerin Nadine Gießer ergänzt, dass die Kämmerei für die Erstellung des Jahresabschlusses fachliche Unterstützung benötige. Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz habe man sehr zufriedenstellend mit dem Büro Axians Public Consulting GmbH zusammengearbeitet. Auch von Umlandgemeinden gebe es nur positive Referenzen. Der Gemeinderat stimmte einer Beauftragung der Firma Axians zu. Der Umfang der Unterstützungsleistungen beträgt maximal 12.376,00 Euro. Dieser kann sich durch Eigenleistungen der Kämmerei reduzieren.

TOP 7  Verschiedenes
a. Stand Bebauungsplanverfahren „Nahversorgung Hauptstraße 4“

Die im Bebauungsplanverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben. Von der Naturschutzbehörde wird eine Ergänzung des Umweltberichts sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gefordert. Die Gewerbeaufsicht fordert ein schalltechnische Gutachten zum Schutz der Angrenzer vor unzulässigen Lärmemissionen, insbesondere der Bewohner des Pflegeheims.

b. Untersuchung von Abwasserkanälen gemäß der Eigenkontrollverordnung
In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro itr aus Neuhausen ob Eck mit der Untersuchung des Zustands der Ortskanäle in der Ortsdurchfahrt und in der Fuchsbühlstraße beauftragt. Die Verwaltung hat nun zum 01.10.2023 einen Förderantrag für die Kanaluntersuchung im gesamten Gemeindegebiet gestellt. Die Ausführung wird daher bis zur Entscheidung über den Förderantrag zurückgestellt.

c. Renaturierung Schönbach
Der Bürgermeister informierte über ein Gespräch mit der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde über die Umsetzung der geplanten Renaturierung des Schönbachs. In der Planung des Landschaftsarchitekten Grüllmeier müssen nun die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Gutachtens eingearbeitet werden. Insbesondere das geforderte Bibermanagement wurde nun konkretisiert. Der im Renaturierungsbereich angesiedelte Biber muss bachaufwärts umgesiedelt werden. Hierzu muss die Gemeinde im Bereich der Einmündung des Mühlbachs einen künstlichen Biberbau erstellen. Über die Wintermonate soll der Biber dann „umziehen“. Der Förderantrag für die Renaturierung soll noch im Dezember gestellt werden.

d. Radweg-Lückenschluss Konzenberg
Der Bürgermeister informierte, dass die Straßenbauarbeiten für den Lückenschluss derzeit ausgeschrieben werden. Eine Beauftragung ist in der nächsten Sitzung des Gemeinderats vorgesehen.

e. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Firma Walter aus Trossingen wird voraussichtlich nach den Herbstferien mit der Installation einer Fußgängerampel über die Oberflachter Straße im Bereich Schulweg/Eltaweg und eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) über die Gunninger Straße im Bereich Einmündung Weilheimer Straße beginnen.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.09.2023

Aus der Sitzung des Gemeinderats
Am Donnerstag, 21. September 2023 fand in der Mensa des Ganztagesschulgebäudes eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister begrüßte sieben Zuhörer und Simon Schneider von der Presse.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 2 Ausbau der innerörtlichen Breitbandversorgung
a. Information über das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
b. Abschluss eines Kooperationsvertrags mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH

Die Gemeinde möchte den innerörtlichen Glasfaserausbau vorantreiben. Nachdem der letztjährige Förderantrag aufgrund von Mittelknappheit nicht zum Zuge kam, hat die Verwaltung nach der Neuauflage des „Graue Flecken“ Förderprogramms Anfang April die Vorbereitungen für einen neuen Förderantrag getroffen. Nachdem die Aufgreifschwelle für die unterversorgten Grundstücke auf < 500 MB erhöht wurde, Anschlüsse bei vodafoneBW (früher: unitymedia) aber nach wie vor unberücksichtigt bleiben, wäre nun der Anschluss von maximal 256 Adressen in Seitingen-Oberflacht förderfähig. Im Markterkundungsverfahren hat keiner der großen Netzbetreiber Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Gemeinde angemeldet.

Über die Breitbandinitiative Tuttlingen entstand in den letzten Wochen der Kontakt zur „Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH“ aus Borken, die der Gemeinde den Abschluss eines Kooperationsvertrags über den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Gemeindegebiets anbietet. Frau Scherer von der Deutschen Glasfaser war der Sitzung zugeschaltet und erläuterte die Details. Voraussetzung ist eine Anschlussquote von mindestens 33 Prozent, das entspricht 354 Verträge im Ortsgebiet. Ausgenommen von einer Erschließung durch die Deutsche Glasfaser sind die außerhalb der Bebauung liegenden Grundstücke Anstatt, Aumühle, Bruckmühle, Turnerheim, Tennisheim und Ziegenhof. Die Verlegung der Glasfaserkabel erfolgt je nach Untergrund im Fräsverfahren, mit Erdrakete, im Spülverfahren oder in offener Grabenbauweise. Frau Scherer betonte, dass das Angebot der Deutschen Glasfaser kostenlose Anschlüsse bis ins Haus beinhaltet, wenn die Verträge im Rahmen der Nachfragebündelung, die im Januar 2024 starten und innerhalb von 2-3 Monaten durchgeführt werden soll, geschlossen werden. Später ist eine Anschlussgebühr von 750 Euro je Anschluss fällig. Anschließend informierte sie über die attraktiven Tarife für Internet und TV. Sollte die Vermarktungsphase erfolgreich abgeschlossen werden können, folgt die Planung für den Netzausbau, der für 2025 vorgesehen ist.
Der Gemeinderat zeigte sich über das Angebot sehr erfreut und stimmte dem Abschluss des Kooperationsvertrags mit der Deutschen Glasfaser zu. Für diejenigen Grundstücke, die nicht über die Deutsche Glasfaser angeschlossen werden können, soll parallel ein Förderantrag nach dem Graue Flecken-Förderprogramm gestellt werden.

TOP 3 Integrationsmanagement für Flüchtlinge
Der Bürgermeister erläuterte, dass der Landkreis für die Integration der Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft in der Karpfenstraße und die Gemeinde für diejenigen in der Anschlussunterbringung zuständig ist. Zusammen mit den Gemeinden Rietheim-Weilheim, Wurmlingen und Dürbheim wurde seit 2017 ein gemeinsamer Integrationsmanager angestellt. Seit Anfang 2022 nimmt Frau Alina Stengel diese Aufgabe wahr. Frau Stengel stellte sich und ihre Arbeit dem Gremium vor. Sie betreut aktuell 43 Geflüchtete in Seitingen-Oberflacht. Unterstützt wird ihre Arbeit sehr stark durch die Mitglieder des Helferkreises Asyl. Die Unterstützung durch Frau Stengel bezieht sich auf Antragstellungen bei Behörden, Schul- und Kindergartenplätze, Sprachförderung und Kontakte zum Umfeld. Der Bürgermeister lobte die Arbeit von Frau Stengel sowie des Helferkreises Asyl und hob deren Wert hervor.

TOP 4 Renaturierung Schönbach und Schaffung eines Generationentreffs
a. Vorstellung des artenschutzrechtlichen Gutachtens
b. Weiters Vorgehen

Nachdem im Februar im Schönbach Spuren der Bachmuschel gefunden wurden, forderte die höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium) eine artenschutzrechtliche Prüfung der Fließgewässerfauna. Das beauftragte Büro gobio aus Freiburg hat dieses Gutachten mittlerweile erstellt. Bürgermeister Jürgen Buhl stellte die Ergebnisse vor:
Im Juli fand auf zwei 50 m langen Strecken im Schönbach eine Elektrobefischung statt. Hierbei wurden insgesamt 593 Fische gefangen. Darüber hinaus wurde der Schönbach, der Mühlbach und der Einmündungsbereich in die Elta auf das Vorkommen der Bachmuschel untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im gesamten Schönbach zwischen 10.000 und 100.000 Bachmuscheln leben, die damit das größte Vorkommen im Einzugsbereich der Oberen Donau sind. Auf dem von der Renaturierung betroffenen Abschnitt zwischen den Brücken Ortsdurchfahrt und Kirchstraße wurden jedoch nur verhältnismäßig wenige Exemplare gefunden.
Der Gutachter hat im Schönbach darüber hinaus auch ein Vorkommen des Edelkrebses festgestellt. Problematisch für die geplanten Baumaßnahmen im Bach und den Uferbereichen sind die Schonzeiten des Edelkrebses, sodass die Eingriffe nur in der Zeit zwischen dem 15. Juli und 30. September erfolgen dürfen. Vor Beginn der Baumaßnahmen müssen die betroffenen Bachabschnitte mittels Elektrobefischung abgefischt werden. Außerdem sind die Baufirma und Bauleitung durch einen Krebspestexperten einzuweisen.
Das Gutachten schlägt den Einbau strömungslenkender Elemente in den Schönbach, wie z.B. Wurzeln, Totholz oder Holzbuhnen vor. Die dadurch entstehenden Feinsedimentbänke können von der Bachmuschel besiedelt werden. Die  kiesigen Bereiche können der Elritze (Wirtsfisch der Bachmuschel) als Laichhabitat dienen. Für den Edelkrebs soll in Ufernähe steiniges Material hinzugegeben werden.
Die Tätigkeit des Bibers in diesem Bereich muss über ein sich an den Habitatansprüchen der Bachmuschel und ihrer Wirtsfische orientierenden Bibermanagement angepasst bzw. eingeschränkt werden.
Das Landschaftsarchitektenbüro Grüllmeier aus Reutlingen wird die Planung in Absprache mit den Naturschutzbehörden an die Erkenntnisse des Gutachtens anpassen und anschließend im Gemeinderat vorstellen.

TOP 5 Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Gemeinde:
Einrichtung einer Fußgängersignalanlage in der Oberflachter Straße und eines Fußgängerüberwegs in der Gunninger Straße -Vorstellung der Ausführungsplanung mit Kosten

Das Ingenieurbüro Breinlinger hat in Absprache mit der Straßenbau- und -verkehrsbehörde sowie der Gemeinde die Ausführungsplanungen erstellt. Ergänzt wurden beide Planungen mit einem Blindenleitsystem. Die voraussichtlichen Kosten betragen für die Fußgängerampel vom Eltaweg über die Oberflachter Straße zum Schulweg ca. 48.000 Euro und für den Zebrastreifen von der Weilheimer Straße über die Gunninger Straße ca. 59.000 Euro. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage einer Jahresausschreibung der Straßenbauverwaltung an die Firma Walter aus Trossingen. Der Gemeinderat stimmte der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zu, um der Erwartungshaltung der Elterninitiative „Sicherer Schulweg“ gerecht zu werden und für eine höhere Verkehrssicherheit zu sorgen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Oktober ausgeführt.

TOP 6 Ertüchtigung der Eigenwasserversorgung Juxbrunnen: Vergaben
a. Bautechnik mit Tiefbau
b. Verfahrens- und Prozesstechnik

Die Ertüchtigung des Eigenwasservorkommens Juxbrunnen und die Installation einer Fernwirkanalage für die Wasserversorgung mit Prozessleitsystem ist ein Investitionsschwerpunkt im Haushaltsplan 2023. Das Vorhaben wurde auf zwei Bereiche gesplittet, da die Bautechnik mit Tiefbau und die Verfahrenstechnik vom Land als Erhaltungsaufwand angesehen werden und nicht förderfähig sind, während für die Elektrotechnik und das Prozessleitsystem ein Förderantrag gestellt wurde. Bei der Bautechnik handelt es sich um den Rückbau des Gebäudes am Juxbrunnen sowie den Ersatz durch einen Anbau an die bestehende Brunnenstube. Bei der Verfahrenstechnik werden die Armaturen und Rohrinstallation in das neue Gebäude verlegt sowie zwei Pumpen ersetzt.
Die Arbeiten wurden durch das Ingenieurbüro Dreher + Stetter aus Empfingen ausgeschrieben. Bei der Submission lagen zwei Angebote für die Bautechnik und vier Angebote für die Verfahrenstechnik vor.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Jürgen Forster aus Renquishausen mit den Arbeiten der Bautechnik zum Angebotspreis von 101.624 Euro (netto) und die Firma Strecker aus Tuttlingen-Nendingen mit der Verfahrens- und Prozesstechnik zum Angebotspreis von 123.736 Euro (netto). Für die ausstehende Elektrotechnik mit Prozessleitsystem hat das Land aktuell eine Förderung in Höhe von 81.000 Euro bewilligt. Somit kann auch dieses Gewerk noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2024 beginnen und bis zum Jahresende 2024 fertiggestellt sein.

TOP 7 Austausch der Beleuchtung in der Ostbaarhalle: Vergabe
Die defekte Sportbeleuchtung in der Ostbaarhalle wird immer wieder durch die sporttreibenden Vereine bemängelt. Die Verwaltung hat deshalb die Firma Kefer mit einer Prüfung beauftragt. Die Firma Kefer hat einen Kostenvoranschlag in Höhe von 9.100 Euro erstellt. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Austausches der Beleuchtung und Umstellung auf LED-Beleuchtung durch die Firma Kefer zu.

TOP 8 Hydraulische Untersuchung Kanalnetz und Befahrung Kanäle Ortsdurchfahrt und Fuchsbühlstraße
- Vergabe der Ingenieurleistungen

Die Straßenbauverwaltung hat die Gemeinde informiert, dass die Landesstraße L 432 von Schura bis zur Einmündung in die B 523 am Konzenberg saniert werden soll. Die Sanierung umfasst eine Deckenverstärkung und Entwässerungen außerorts sowie eine Belagserneuerung innerorts. Aufgrund der Länge der Straße sind mehrere Sanierungsabschnitte vorgesehen. Im Frühjahr 2024 wird mit dem Abschnitt von Durchhausen nach Oberflacht begonnen. Weitere Abschnitte sind:
- Schura – Durchhausen
- OD Durchhausen
- OD Oberflacht
- OD Seitingen
- Seitingen – Einmündung B 523

Die Reihenfolge der Abschnitte und die zeitliche Durchführung wird in Absprache mit den Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Durchhausen festgelegt. Vorab muss die Gemeinde den Zustand der Kanäle und Wasserleitungen in der Ortsdurchfahrt überprüfen, um ggfs. rechtzeitig einen Förderantrag stellen zu können. Die Kanallänge in der Ortsdurchfahrt beträgt 1.700 m.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auch der Kanal der Fuchsbühlstraße untersucht werden soll, um bei einem späteren Ausbau den Zustand zu kennen. Die Länge dieses Kanals beträgt 150 m. Die Verwaltung hat mit dem Ingenieurbüro itr aus Neuhausen ob Eck Kontakt aufgenommen und ein Angebot über die hydraulische Berechnung des Kanalnetzes sowie die Ingenieurleistungen für eine Befahrung der Kanäle eingeholt.
Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro itr mit der hydraulischen Berechnung (Angebotspreis 10.175 Euro) und den Ingenieurleistungen für eine Kanalbefahrung (3.883 Euro).

Die Straßenschäden in der Fuchsbühlstraße sollen kurzfristig durch den Bauhof in Zusammenarbeit mit einer Asphaltfirma beseitigt werden.

TOP 9 Sanierung Rathaus Seitingen: Beauftragung Fachingenieurleistungen
- Eilentscheidung des Bürgermeisters

Der Bürgermeister informierte über Eilentscheidungen zur Beauftragung von Fachingenieuren für die Sanierung des Rathauses, die aufgrund der Antragsfrist für die Förderung aus dem Entwicklungsprogramm 2024 vorgezogen werden mussten:

Mit der Tragwerksplanung wurde das Büro Rößler Hertkorn GmbH aus Wiesloch beauftragt. Das Honorar beträgt 13.923 Euro.
Die Wärmeschutzberechnung und Bauphysik wird durch das Büro Zöphel aus Deißlingen erstellt. Das Honorar beträgt 12.718 Euro.
Die Bausubstanzuntersuchung, das Rückbau- und Entsorgungskonzept wird durch das Büro Dieck aus Rottweil erstellt. Das Honorar beträgt 6670 Euro.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach dem Raumprogramm der aktuellen Planung gefragt. Der Bürgermeister informierte, dass die Planung den Bestand Rathaus und die bisherige Feuerwehrgarage berücksichtige. Ein Anbau sei nicht geplant. Die Verwaltung wurde gebeten, das Raumprogramm vorzustellen und Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen.

TOP 10 Forstangelegenheiten
a. Situation Holzmarkt und Brennholzbereitstellung in der Saison 2023/24

Der Bürgermeister berichtet von einer sehr angespannten Marktsituation. Durch Sturm- und Käferholz werde der Holzmarkt derzeit überschwemmt, sodass die Preise in den Keller gehen. Aktuell rät die Forstverwaltung von weiteren Hieben ab. Dies hat auch Auswirkungen auf die Brennholzbereitstellung, da dieses als Nebenprodukt von Einschlägen anfällt. Um der Nachfrage nach Brennholz in der kommenden Saison gerecht zu werden, schlägt die Forstverwaltung vor, Brennholz künftig nur noch mit einem Mindestanteil von 30 Prozent Nadelholz abzugeben. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag. Der Brennholzpreis soll in der kommenden Sitzung festgelegt werden.

b. Holzkaufvertrag mit der Firma HZF Hohenzollern, Sigmaringen
Mit der Firma HZF wurde ein Vertrag über Selbstwerbung von Fichte-/Tanne-Stammholz der Güteklassen B, C und D aus dem Distrikt Unterer Berg in Oberflacht zum Preis von 17.961 Euro abgeschlossen.

TOP 11 Verschiedenes
a. Vereinssaal im Gemeindezentrum wird Trauzimmer der Gemeinde
Nachdem die Verwaltung Ende Oktober aus dem Rathaus auszieht und im Frühjahr die Sanierungsarbeiten beginnen sollen, steht auch der Sitzungssaal im Rathaus nicht mehr als Trauzimmer zur Verfügung. Da das Museum zeitweise durch Ausstellungen belegt ist, wird eine Ausweichmöglichkeit benötigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Standesamtsaufsicht die Zulassung des Vereinsraums im Gemeindezentrum als Trauzimmer zu beantragen.

b. Situation tunesischer Flüchtling in der Gemeinschaftsunterkunft Karpfenstraße
Bürgermeister Jürgen Buhl informierte, dass der tunesische Flüchtling, der seit Juni durch Einbrüche und Diebstähle unangenehm in der Gemeinde aufgefallen ist und insbesondere im Quartier zwischen Gunninger und Karpfenstraße für Angst bei der Bevölkerung sorgt, leider immer noch nicht abgeschoben ist. Er sei ständig mit den zuständigen Dezernenten und Amtsleitern beim Landratsamt in Kontakt. Von dort wird versucht, die betreffende Person freiwillig zur Ausreise zu bewegen. Eine Abschiebung sei entgegen früherer Aussagen der Polizei wegen fehlender Ausweisdokumente aktuell nicht möglich gewesen.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.07.2023

Aus der Sitzung des Gemeinderats
Am Donnerstag, 20. Juli 2023 fand in der Ostbaarhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr statt. Der Bürgermeister begrüßte 13 Zuhörer und Simon Schneider von der Presse.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Eine Mitbürgerin beklagte den Zustand der Fuchsbühlstraße und des Hangenwegs. Hier gebe es einen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf eine Sanierung. Der Bürgermeister sagte eine Prüfung zu. Bevor ein Vollausbau der Straße geplant werden könne, müsse zuerst der Zustand von Kanal und Wasserleitung geprüft werden. Man werde versuchen, bei den schlimmsten Schäden kurzfristig eine Verbesserung zu erreichen.

Drei Mitbürgerinnen und Mitbürger meldeten sich zum Thema Windenergieanlagen zu Wort. Der Gemeinderat wurde aufgefordert, Waldrodungen zu verhindern und bei der Entscheidung auch eine Verschandelung des Landschaftsbildes mit zu berücksichtigen. Zudem sollte die schwierige Geologie unserer Region berücksichtigt werden. Eine Nachfrage gab es zum Thema Wiederaufforstung von gerodeten Waldflächen für den Bau der Anlagen.

TOP 2 Potentialflächen für Windkraftanlagen
Der Bürgermeister erläuterte zu Beginn die rechtliche Situation. In der Vergangenheit hatte der Gemeinderat aus bekannten Gründen auf die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen verzichtet. Im Regionalplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg wurden deshalb keine Vorrangflächen aufgenommen. Grundsätzlich bestand zwar eine Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich, die planerischen Hürden waren aber sehr hoch.
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat das Land zum 01.02.2023 die Flächenausweisung für die Windenergie an Land grundsätzlich reformiert. Das Gesetz soll zu einer Planungsbeschleunigung und –vereinfachung für Windkraftanlagen führen. Darüber hinaus hat das Land ein Flächenziel von 1,8 Prozent für Windkraftanlagen und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaikanlagen vorgegeben. Sollten diese Flächenziele bis Anfang 2025 durch planerische Festlegungen auf Regionalverbandsebene nicht erreicht werden, sind diese auf sämtlichen in Frage kommenden Außenbereichsflächen zulässig.
Der Bürgermeister erläuterte, warum Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Seitingen-Oberflachter Gemarkung schwierig auszuweisen sind. Wirtschaftlich attraktive Anlagen haben eine Größe von meist 10 ha und mehr. Die aktuell geplanten Anlagen in der Region liegen alle auf Hochflächen und sind schlecht einsehbar. Die Höhenzüge von Seitingen-Oberflacht sind dagegen überwiegend bewaldet. Im Vergleich zu Windkraftanlagen müsste ein Vielfaches an Fläche abgeholzt werden, um denselben Stromertrag aus Photovoltaikanlagen zu erhalten. Darüber hinaus gelte es die Interessen der Landwirtschaft für wertvolles Grün- und Ackerland zu beachten. PV-Anlagen auf den übrig bleibenden Hanglagen führten in ihrer erforderlichen Dimension zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Deshalb halte man im Gremium keine Freiflächen in Seitingen-Oberflacht für PV geeignet. Vielmehr sieht man großes Potential für PV auf privaten Dachflächen.
Aus diesem Grund müsse sich der Gemeinderat verstärkt dem Thema Windkraftanlagen widmen, um über das Erreichen des Flächenziels im Regionalplan eine Steuerung der möglichen Standorte zu ermöglichen.
In der Fortschreibung des Windatlasses, in den auch die Winddaten bereits gebauter Anlagen eingeflossen sind, sind im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen folgende Flächen mit stärkstem wind aufgeführt:
- Winterberg (südlich von Eßlingen, bereits bebaut)
- Oberer und Unterer Berg bzw. Kohlberg südlich von Oberflacht
- Wurmlinger Berg und Weilheimer Berg
- hinterer Rötenberg (vor dem Lupfen-Parkplatz)
- Konzenberg (südlich von Wurmlingen)
- Schindelwald Hölle (südlich von Oberschwandorf)

Mehr als die Hälfte der für Windkraftanlagen geeigneten Standorte in der Verwaltungsgemeinschaft befinden sich also auf Gemarkung Seitingen-Oberflacht. Die naturschutz- und vogelschutzrechtlichen Ausschlussgründe reduzieren die geeigneten Flächen auf dem Weilheimer und Wurmlinger Berg. Bürgermeister und Gemeinderat sind sich einig, dass der hintere Rötenberg aufgrund der Nähe zur Bebauung in Oberflacht nicht in Betracht kommt.
Mehrere Wortmeldungen aus der Mitte des Gremiums unterstützten den Vorschlag der Verwaltung den Bereich Oberer und Unter Berg sowie Kohlberg gegenüber dem Standort Weilheimer Berg und Wurmlinger Berg zu priorisieren. Es gehe nicht um die Frage, ob Windkraftanlagen kommen sondern wo. Über die Festsetzungen im regionalplan könne die Gemeinde den Standort steuern. Für den Oberen und Unteren Bereich spreche auch, dass neben dem Land (ForstBW) die Gemeinde überwiegend Eigentümerin der Waldfläche sei. Bei einer Verpachtung an einen Betreiber käme der Gemeinde auch dauerhafte finanzielle Rückflüsse zu Gute.
Nachdem ForstBW bei der Gemeinde bereits wegen eines gemeinsamen Windkraftanlagen-Projekts auf dem Weilheimer Berg nachgefragt hat, bestätigt sich die Einschätzung der Verwaltung, dass Windkraftanlagen auf Seitingen-Oberflachter Gemarkung nicht zu verhindern sind.
Dem Gemeinderat war es deshalb wichtig, eine Standort-Priorisierung vorzunehmen, um zu verhindern, dass die Gemeinde von mehreren Seiten von windkraftanlagen „umzingelt“ ist.
Der Bürgermeister betonte , dass eine stabile Stromversorgung in Zukunft eine größere Nutzung von regenerativer Energie aus der Region erfordere. Gerade der Ausbau der E-Mobilität und der bedeutungsgewinn von Wärmepumpen lasse den Strombedarf künftig weiter steigen. Deshalb dürfe sich die Gemeinde diesen Energiequellen nicht verschließen.
Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat für die Priorisierung des Standorts Oberer/Unterer Berg bzw. Kohlberg. Im nächsten Schritt soll dieser Standort auf seine Eignung in Bezug auf den Naturschutz, die Erschließungs- und Aufstellmöglichkeiten geprüft werden.

TOP 3 Bebauungsplan „Nahversorgung Hauptstraße 4“: Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hatte im Februar einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Anlass war eine wesentliche Erweiterung des vorhandenen Lebensmittelmarktes von einer derzeitigen Verkaufsfläche von 350 m2 auf künftig ca. 1.100 m2. Mit diesem Vorhaben soll die Nahversorgung in unserer Gemeinde langfristig gesichert werden. Verbunden mit der Erweiterung des Marktes ist die Neuanlage eines Parkplatzes mit 64 Stellplätzen auf der angrenzenden Grünfläche in Richtung Schönbach sowie den Bau einer Linksabbiegespur mit Querungshilfen auf der Ortsdurchfahrt (Hauptstraße).
Der Bürgermeister erläuterte die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der Größe der Verkaufsfläche ist die Ausweisung eines Sondergebiets erfordelich. Die maximale Höhe des Gebäudes, das wesentlich tiefer gebaut werden soll als der bisherige Markt beträgt 7,0 Meter. Als Dachform ist ein Flachdach oder flach geneigtes Dach vorgesehen. Dachaufbauten sind nur für technisch notwendige Anlagen und PV-anlagen zulässig. Die übrige Dachfläche muss extensiv begrünt werden. Das Niederschlagswasser muss entweder auf dem Grundstück versickert oder einem Gewässer (Schönbach) zugeführt werden.
Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss die Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Geplant ist, den Bebauungsplan im Januar als Satzung beschließen zu können.

TOP 4 Sanierung Rathaus Seitingen: Beauftragung von Fachingenieurleistungen
Um Ende September einen Förderantrag im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stellen zu können, ist die Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung notwendig. Neben den bereits beauftragten Architektenleistungen müssen hierzu auch Planungen durch Fachingenieure erfolgen. Der Gemeinderat beauftragte das Planungsbüro Westhauser aus Wurmlingen mit den Fachingenieurleistungen für die Gewerke Heizung/Lüftung/Sanitär und des Büro Tag Engineering aus Tuttlingen für den Bereich Elektro. Die voraussichtlichen Honorare liegen bei 63.111 Euro bzw. 57.588 Euro. Aus der Mitte des Gremiums wurde die Höhe der Honorare als überzogen kritisiert. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, weitere Honorarvorschläge für die Tragwerksplanung (Statik) einzuholen und falls notwendig als Eilentscheidung zu beauftragen.

TOP 5 Radwege-Lückenschluss am Konzenberg: Beauftragung weiterer Ingeniaurleistungen
Die Planungen für den Radwege-Lückenschluss zwischen Parkplatz Juxbrücke und Überführung über die B 523 am Konzenberg schreiten voran. Das Landratsamt hat die natuschutzrechtliche Genehmigung erteilt und das Regierungspräsidium die Planung mit Kosten von 222.000 Euro anerkannt. Als nächster Schritt muss die Ausführungsplanung, die Ausschreibung der Bauarbeiten und die Bauüberwachung beauftragt werden. Der Gemeinderat beauftragte mit diesen Leistungen bei einer Gegenstimme das Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen zum Honorar von 14.181 Euro. Ziel ist, dass der Radweg noch im Herbst gebaut wird.

TOP 6 Erweiterung Kindergarten St. Michael: Nachtragsangebot Elektro (Steuerung)
Bei der Beauftragung der Elektroarbeiten für die Erweiterung des Kindergartens St. Michael im Juli letzten Jahres wurde aus der Mitte des Gemeinderats bemängelt, dass das Planungsbüro eine herkömmliche Steuerung und keine moderne KNX-Steuerung ausgeschrieben hat. Eine KNX-steurung entspricht im privaten Bereich dem „Smart Home“ und ermöglicht die Vernetzung und Steuerung verschiedener technischer Anwendungen in einem Gebäude. Konkret soll die Steuerung der Jalousien mit einem Raumtemperaturfühler gekoppelt werden, um die Raumtemperatur auch in Zeiten der Nicht-Belegung (Ferien, Rochenende) konstant zu halten. Dazu ist die Aufschaltung der Lichtsteuerung und die Funktion der Kippfenster (Oberlichter) vorgesehen.
Die beauftragte Firma Elektro-Bisser bietet den Einbau der KNX-Steuerung für 14.712 Euro an. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der KNX-Steuerung zu.

TOP 7 Baugesuche
a. Deckenhofenweg 3 in Seitingen: Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport

Nachdem die Stellungnahme der Unteren Baurechtsbehörde insbesondere zur Firsthöhe und Dachneigung positiv ausfiel erteilte der Gemeinderat dem Bauvorhaben das Einvernehmen.

b. Im Täle 10, Seitingen: Neubau Garage
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ob Gärten 1. – 4. Änderung“ in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze zu.

c. Hauptstraße 60, Oberflacht: Erstellen einer Bannerwechselanlage
der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben sein Einvernehmen.

TOP 8 Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben

a. Holzkaufvertrag
Die Gemeinde hat an die Firma Finkbeiner aus Triberg Fichte- und Tanne-Stammholz der Güteklassen B und C aus dem Distrikt Blutthaldenweg in Oberflacht verkauft. Der Kaufpreis betrug 6.371 Euro.

b. Ehrenamtsabend
In diesem Jahr soll wieder ein Ehrenamtsabend für die Ehrenamtlichen der Vereine stattfinden und zwar am Freitag, 08. September. In diesem Rahmen sollen auch die Blutspenderehrungen durchgeführt werden.

c. Straßenbeleuchtung
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das Thema Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit den Diebstählen und Belästigungen durch einen Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in den vergangenen Wochen in Seitingen angesprochen. Da die Abschiebung des Täters unmittelbar bevorstehe, würde der große Aufwand für ein ganznächtliches Durchbrennen der Straßenbeleuchtung in diesem Quartier keinen Sinn machen.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der oeffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.06.2023

Aus der Sitzung des Gemeinderats
Am Donnerstag, 15. Juni 2023 fand in der Mensa der Ganztagesschule eine Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister begrüßte drei Zuhörer.

TOP 1 Fragestunde der Einwohner
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 2 Baumaßnahmen im Rahmen der Elterninitiative „Sicherer Schulweg“ sowie weitere Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Der Bürgermeister erinnerte an die früheren Beratungen und stellte die Ausführungsplanungen für die begleitenden Baumaßnahmen zur Installation einer Fußgängerampel an der Kreuzung Oberflachter Straße/Schulweg/Eltaweg sowie für den Fußgängerüberweg zur Überquerung der Gunninger Straße vor der Einmündung Weilheimer Straße vor.
Der durchgehende Gehweg in der Oberflachter Straße mit abgesenktem Bordstein wurde vom Gemeinderat begrüßt. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob nicht auch am Gehweg an der Einmündung der Straße „Am Kirchberg“ der Randstein abgesenkt werden müsste. Der geplante Poller zur Verhinderung der Durchfahrt im Eltaweg soll in Richtung Oberflachter Straße verschoben werden.
Die geplante Einengung des Abbiegebereichs von der Gunninger Straße zur Weilheimer Straße soll etwas entschärft werden. Die durch den neuen Gehweg entlang der Gebäude Obere Gasse 1 und Gunninger Straße 12 entstehende Fläche soll eingeschottert bzw. Grünfläche werden.

Der Gemeinderat gab für beide Bauvorhaben „grünes Licht“ für die Vorbereitung der Ausschreibung.

Der Bürgermeister berichtet von Klagen aus der Bürgerschaft über zu schnelles Fahren in der Mühlstraße und Weilheimer Straße. Bei der Mühlstraße kommt erschwerend hinzu, dass kein Gehweg existiert und die Fußgänger auf der Straße gehen müssen. In der Sitzung wurden verschiedene Möglichkeiten, wie die Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch bauliche Maßnahmen reduziert werden könnte, vorgestellt. Auch das Thema „Tempo 30“ wird nochmals diskutiert. Bevor sich das Gremium auf konkrete Maßnahmen festlegen will, soll über einen längeren Zeitraum die Geschwindigkeiten in beiden Straßen gemessen werden. Auf dieser Datengrundlage wird sich der Gemeinderat wieder mit dem Thema befassen.

TOP 3 Friedhofsangelegenheiten
Einbau einer barrierefreien Toilette in der Leichenhalle: Vergabe der Sanitärarbeiten

Das Thema barrierefreie Toilette in der Aussegnungshalle wurde bereits in der letzten Sitzung besprochen. Nun lagen zwei Angebote für die Sanitärarbeiten vor. Diese umfassen die Wasser-Installation sowie die Abwasserleitungen mit Bodenablauf, eine barrierefreie Tiefspül-WC-Anlage mit Steuerung, eine Waschtischanlage sowie ein Urinal. Der Gemeinderat beauftragte die Fa. Kraus Haustechnik aus Seitingen-Oberflacht zum Angebotspreis von 12.195,48 Euro.

TOP 4 Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/24
Die überörtlichen Verbände der Kommunen und die Vertreter der kirchlichen Träger haben zum Kindergartenjahr 2023/24 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8, 5 % empfohlen. Der Gemeinderat von Seitingen-Oberflacht hatte bereits im Jahr 2011 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dieser Empfehlung zu folgen.
Der Bürgermeister informierte, dass sich die Kostensteigerungen für das Personal gegenüber vor zwei Jahren um über 20 % belaufen. Dazu kommen höhere Energie- und Sachkosten. Die Gesamtkosten für die Kinderbetreuung belaufen sich ohne Abschreibungen auf 1.233.000 Euro. Auf der Einnahmenseite seien die Elternbeiträge mit 204.800 Euro veranschlagt. Der angestrebte Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeiträge wird mit 16,6 % weit verfehlt. Der Zuschussbedarf für den Kindergarten ist auf über 550.000 Euro/Jahr gestiegen.

Vor der Sitzung wurde der Elternbeirat angehört, der die Erhöhung ablehnt und aufgrund der allgemein gestiegenen Belastungen für Familien darum bitte, die Erhöhung zu überdenken.
Aus der Mitte des Gremiums wurde die starken Belastungen der Familien durch die hohe Inflation nicht in Frage gestellt. Andererseits bietet die Gemeinde eine qualitativ hervorragende Betreuung und nimmt dafür sehr viel Geld in die Hand. Deshalb sei eine Erhöhung gerechtfertigt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Kinder aus Familien mit mindestens zwei Kinder kommen, sodass sich die Beitragsstaffelung beitragsmindernd auswirkt.

Nach intensiver Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Elternbeiträge für die Kleinkindgruppen ab dem 01.08.2023 nur um 4,25 % zu erhöhen. Die Beiträge für die übrigen Gruppen werden um 8,5 % erhöht. Der Bürgermeister will den Beschluss den Vertretern des Elternbeirats erläutern.

TOP 5 Beratung und Beschluss der Schöffen-Vorschlagsliste
Nachdem die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zum Jahresende endet, wurden wir vom Landgericht Rottweil aufgefordert, mindestens drei Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorzuschlagen. Das Schöffenamt ist an bestimmte persönliche Voraussetzungen gebunden. Die Verwaltung hatte im Amtsblatt und über die Homepage der Gemeinde Interessentinnen und Interessenten dazu aufgefordert, sich zu bewerben. Insgesamt gingen fünf Bewerbungen ein:

Beate Dold, Michael Odenwäller, Wolfgang Scharlach, Ralf Sulzmann und Elmar Welte.
Der Gemeinderat stimmte der Vorschlagsliste zu und beauftragte die Verwaltung, diese für eine Woche öffentlich auszulegen.

TOP 6 Baugesuche
Deckenhofenweg 3 in Seitingen, Neubau Wohnhaus mit Garage

Der Gemeinderat stellte die Beratung dieses Baugesuchs bis zur nächsten Sitzung zurück, weil von der Baurechtsbehörde beim Landratsamt urlaubsbedingt noch keine Stellungnahme einging.

TOP 7 Radweg-Lückenschluss am Konzenberg: Information über die Entwicklung der Baukosten und den ökologischen Ausgleich
Der Bürgermeister informierte über den Stand der Planungen und des Genehmigungsverfahrens. Nach einer Besichtigung durch Vertreter des Regierungspräsidiums wurde die Forderung nach Einbau einer 30 cm starken Frostschutzschicht erhoben. Gemeinderat und Verwaltung können diese Forderung nicht nachvollziehen, da die Verwaltung extra eine Baugrunduntersuchung durchführen ließ, die einen guten Baugrund attestierten. Die Forderung des Regiwrungspräsidiums wird durch die Höhenlage und die strengen Winter auf der Baar begründet. Durch diese Forderung erhöhen sich die durch das Land zu tragenden Baukosten von 150.000 Euro auf 220.000 Euro.
Das genehmigungsverfahren ist bereits weit fortgeschritten. Die federführende Untere Naturschutzbehörde hat den erforderlichen ökologischen Ausgleich für die Schutzgüter Boden sowie Arten und Biotope auf 9.394 Ökopunkte errechnet. Der ökologische Ausgleich kann mit Verrechnung von Ökopunkten aus der Eltarenaturierung erbracht werden.
Der Bürgermeister geht davon aus, dass der Radweg noch im Herbst 2023 gebaut wird.

TOP 8: Breitbanderschließung – Sachstandsbericht
Der Bürgermeister berichtet, dass in der kommenden Woche das dritte Markterkundungsverfahren (MEV) startet. Im Gegensatz zu den beiden bisherigen MEVs erwartet die Gemeinde dieses Mal ein Angebot eines Telekommunikationsunternehmens für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau. Dieser bezieht sich dann auf die Ortslage und die Gewerbegebiete. Für die Erschließung der Außenbereiche könnten dann Fördermittel aus dem „Graue Flecken“-Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Das betreffende Unternehmen wird sich in einer der nächsten Sitzungen im Gemeinderat vorstellen.

TOP 9 Ersatzneubau der Brücke über die Elta: Abrechnung der Baukosten
Der Brückenneubau wurde in Folge des Ergebnisses einer Brückenbauwerksprüfung im Jahr 2018 aufgrund des schlechten Zustands der alten Brücke beschlossen. Nach Förderantragstellung und Mitteleinplanung im Haushalt war die Erneuerung der Brücke im Haushalt 2022 mit Kosten von 500.000 Euro geplant. Die Abrechnung ergab Baukosten von 399.679 Euro, bei einer Förderung von 120.250 Euro.
Der Bürgermeister beantwortete Fragen zur Förderung. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass die Brücke aufgrund ihrer Ausrichtung als Umleitungsstrecke für Busse und Lkws nicht funktioniert. Dies war jedoch klare Aufgabenstellung an den Planer. Der Bürgermeister wird das Planungsbüro nochmals mit diesem Mangel konfrontieren.

TOP 10 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a. Kriminalitätsstatistik 2022
Die Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2022 wurde vorgestellt. Es wurden 36 Straftaten (Vorjahr: 41) polizeilich registriert; damit liegt die Kriminalitätsbelastung bei einem Wert von 1.416 je 100.000 EW. Der Durchschnitt im Landkreis beträgt 3.396 je 100.000 EW. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden ist die Kriminalität in der Gemeinde rückläufig. Die Aufklärungsquote liegt mit 66,7 % ebenfalls höher als im Durchschnitt. Aktuell wird Seitingen-Oberflacht von einer Einbruchserie heimgesucht. Die Verwaltung steht hier in engem Kontakt mit der Polizei.

b. Holzkaufvertrag
Die Gemeinde hat an die Firma Dold aus Buchenbach Fichte-/Tanne-Stammholz aus dem Distrikt Unterer Berg Abt. Lochsteige verkauft. Der Kaufpreis betrug 21.269 Euro.

c. Schaden Kunstrasenplatz
Der Bürgermeister informiert, dass am Kunstrasenplatz in Folge des Hochwassers am 21. Mai 2023 ein Schaden in Höhe von 30.000 Euro entstanden ist. Die Quarzsandschicht wie auch das Gummigranulat wurden weggeschwemmt. An einigen Stellen wurde der Platz unterspült und hat Falten geworfen. Die Versicherung ist leider nur bereit, einen Anteil von 6.000 Euro zu übernehmen, da der Quarzsand und das Gummigranulat nicht zum Zubehör im versicherungsrechtlichen Sinn gehören. Die Kosten für eine notdürftige Reparatur liegen ca. bei 18.000 Euro. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die vollständige Reparatur durchführen zu lassen. Um den Platz wieder langfristig nutzen zu können, wird der Sportverein angewiesen, dass im Winter kein maschinelles abschieben des Schnees mehr erfolgen darf. Nach der Reparatur muss seitens des Sportvereins auch wieder eine regelmäßige Pflege erfolgen.

d. Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung zwischen Oberflachter Straße und Kirchberg funktioniert seit mehreren Wochen nicht mehr. Vermutet wird ein Kabelschaden. Da der Schaden anderweitig nicht geortet werden kann, muss die Unterstützung des Kabelmesswagens in Anspruch genommen werden. Der Bürgermeister ist mit dem Elektriker in Kontakt.

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Mai 2023

Am Mittwoch, 17. Mai 2023 fand in der Mensa der Ganztagesschule eine Sitzung des Gemeinderats statt. Der Bürgermeister begrüßte Simon Schneider von der Presse sowie drei Zuhörer.

TOP 1 Freiwillige Feuerwehr – Bestätigung der Wahlen des Kommandanten und seines Stellvertreters
Die beiden Kommandanten bleiben für weitere fünf Jahre an der Spitze unserer Freiwilligen Feuerwehr. Nachdem die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden bereits in der Jahreshauptversammlung am 14. April 2023 Ulrich Zepf als Kommandanten und Florian Platzer als Stellvertreter wählten, bestätigte der Gemeinderat nun die Wahl der beiden. Bürgermeister Jürgen Buhl gratulierte den beiden und überreichte ein kleines Geschenk. Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und freute sich auf ein weiterhin gutes Miteinander in den kommenden fünf Jahren. Florian Platzer konnte krankheitsbedingt leider nicht an der öffentlichen Gemeinderatssitzung teilnehmen.

TOP 2 Fragestunde der Einwohner
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 3  Erweiterung des Kindergartens St. Michael: Vergabe der Flachdach- und Balkonabdichtung
Nachdem auf die öffentliche Ausschreibung dieser Arbeiten kein Angebot einging, wurden die Flachdach- und Balkonabdichtungsarbeiten nochmals beschränkt ausgeschrieben. Dieses Mal gingen zwei Angebote ein. Architekt Alois Weiss erläuterte den Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten: diese umfassen das Flachdach, den Belag auf dem Fluchtbalkon samt Flaschnerarbeiten sowie die Abdichtung der Bodenplatte mit Dampfsperre. Das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete die Firma Steiger aus Löffingen. Dieses liegt um 4,4 Prozent über der Kostenschätzung. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Steiger zum Angebotspreis von 118. 245,53 Euro.

TOP 4 Friedhofsangelegenheiten
a. Einbau einer barrierefreien Toilette in der Leichenhalle

Der Gemeinderat befasst sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Thema barrierefreie Toilette. Bereits vor vier Jahren hatte die Katholische Kirchengemeinde eine Planung für den Einbau einer barrierefreien Toilette im Gemeindehaus St. Michael vorgelegt und eine gemeinsame Nutzung angefragt. Aufgrund der sehr hohen Kosten und der Entfernung vom Friedhof wurde dies jedoch abgelehnt. Auch die von der Kirchengemeinde angedachte Lösung im „Turm“ am Oberflachter Tor auf dem Kirchbergareal wurde seitens der Gemeinde aufgrund des Denkmalschutzes als schwierig umsetzbar angesehen. Zudem priorisiert die Kirchengemeinde derzeit andere bauliche Vorhaben. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die bisherigen beiden kleinen Toiletten in der Leichenhalle, die schon seit langer Zeit nicht mehr genutzt werden, zu einer barrierefreien Toilette umgebaut werden soll. Der Bauhof hat bereits in Eigenleistung die Abbrucharbeiten der Toiletten, Trennwände und des Bodens durchgeführt. Notwendig sind nun die Sanitärinstallation, der Einbau einer breiteren Türe, die Dämmung des Raumes sowie Gipserarbeiten. Die Kosten werden auf ca. 20.000 Euro beziffert.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, die Tür wenn möglich mit einem Schließmechanismus zu versehen, damit die Toilette auch tagsüber für Friedhofsbesucher zugänglich und nur abends und nachts geschlossen ist.
Der Gemeinderat stimmte den geplanten Arbeiten zu und beauftragte die Verwaltung, diese vorzubereiten.

b. Sanierung der Friedhofsmauer: Weiteres Vorgehen
Die Sanierung der Friedhofsmauer wurde durch den Bauhof mit der Freilegung der Mauer und der Entfernung der schadhaften Dachabdeckung begonnen. Bei einer Ortsbesichtigung Anfang Mai konnte sich der Gemeinderat ein Bild vom Zustand der Mauer machen. In Anbetracht des hohen Kostenaufwands wurde von der Verwaltung auch ein Teilabriss der Mauer und Ersatz durch einen Zaum in Erwägung gezogen. Diese Überlegung wurde aber durch den Gemeinderat verworfen.
Als Nächstes muss der Bauhof die Drainagegräben entlang der Mauer noch tiefer graben, damit der Mauerfuß zum Schutz vor Feuchtigkeit mit Mauermörtel verschlossen werden kann. Danach können die Putzarbeiten erfolgen. Wegen der Abdeckung der Mauer will sich der Gemeinderat im Laufe des Jahres entweder für eine Ziegel- oder Blechabdeckung entscheiden. Die Maßnahme soll bis im Spätherbst abgeschlossen sein.

TOP 5 Erweiterung Deponie „Grashalde“: Sachstandsbericht
Der Bürgermeister berichtete, dass die Bestandsvermessung der Deponie ein freies Restvolumen von 9.500 m3 ergab. Er gehe davon aus, dass dieses Volumen bis Ende 2025 reiche, sodass aktuell kein Handlungsdruck für eine Erweiterung bestehe.
Durch die starken Niederschläge der vergangenen Wochen ist derzeit keine Anlieferung von Erdaushub auf der Deponie möglich. Leider müssten nun Bauherren, die auf eine kurzfristige Entsorgung angewiesen sind, auf auswärtige Deponien ausweichen. Er hoffe in den nächsten Wochen auf trockene Witterung, dass die Deponie wieder nutzbar ist.

TOP 6 Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020
Die Gemeinde hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2020 von der kameralen (Einnahme-/Ausgabe-) Buchführung auf die kaufmännische Buchführung (Doppik) umgestellt. Die Mitarbeiterinnen der Kämmerei haben mit Unterstützung einer Fachfirma das Vermögen der Gemeinde erfasst und bewertet. Die Ergebnisse flossen nun in die Eröffnungsbilanz ein, die Gemeindekämmerin Nadine Gießer im Einzelnen vorstellte. Sie erläuterte auch die Bewertungsmethoden. Die Bilanzsumme beträgt knapp 30 Mio. Euro. Die Grundstücke wurden mit 9,6 Mio. Euro bewertet. Die größte Einzelposition ist der Gemeindewald mit einem Bestandswert ohne Grund und Boden von 5,9 Mio. Euro. Das Basiskapital beträgt 24,5 Mio. Euro. Die Zahlen verdeutlichen eine zufriedenstellende finanzielle Ausstattung der Gemeinde. Allerdings zeigen sie auch einen vergleichsweise niedrigen Restwert für die Anlagen der Kanalisation und Wasserversorgung auf.
Der Gemeinderat stellte die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 fest.

TOP 7 Baugesuch: Klingenstraße 30, Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Der Gemeinderat hatte diesem Vorhaben bereits in der letzten Sitzung grundsätzlich zugstimmt. Im Nachgang hat die Baurechtsbehörde festgestellt, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ob Gärten Erweiterung“ erforderlich ist. Die Befreiung bezieht sich auf die Zahl der Vollgeschosse. Die im Bebauungsplan festgesetzte Obergrenze von zwei Vollgeschossen bezieht sich auf das Unter- und Erdgeschoss. Im vorliegenden Bauvorhaben sind das Erd- und Dachgeschoss als Vollgeschoss geplant. Eine vom Bauherr angeforderte Straßenabwicklung zeigt, dass sich das geplante Gebäude auch mit der Firsthöhe in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Gemeinderat stimmte deshalb der notwendigen Befreiung zu.

TOP 8: Verschiedenes

a. Holzkaufverträge
Die Gemeinde hat an die Firma HZF Hohenzollern aus Sigmaringen Fichte- Industrieholz der Güteklasse D aus dem Distrikt Unterer Berg in Selbstwerbung verkauft. Der Kaufpreis abzüglich Aufarbeitungskosten betrug 7.925 Euro.
Mit der Firma Dold aus Buchenbach wurde ein Holzkaufvertrag über Fichte- und Tanne-Stammholz der Güteklassen B und C aus der Abteilung „Ob der Lochsteige“ abgeschlossen. Hier betrug der Erlös 21.269 Euro.

b. Ende der Energiespar-Verordnung
Der Bürgermeister berichtete, dass die Verordnung des Bundes, die die Gemeinden zu verschiedenen Energieeinsparmaßnahmen wie das Absenken von Raumtemperaturen in öffentlichen Gebäuden verpflichtete und die nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden verbot, zum 15. April ausgelaufen ist. Die Bürgermeister des Landkreises hatten sich in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, diese Maßnahmen zur Energieeinsparung auf freiwilliger Basis weiter zu führen. Der Gemeinderat war mit großer Mehrheit der Auffassung, die nächtliche Beleuchtung der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt ab sofort wieder einzuschalten. Dagegen soll es vorerst bei der Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung im Hinblick auf die geplante Umstellung auf LED-Lampen bleiben.

TOP 9 Information über Forschungsergebnisse zum Vorkommen der Waldameisen in der Region durch Dipl. Biologe Lothar Maresch
Lothar Maresch präsentierte dem Gemeinderat hoch interessante Forschungsergebnisse zu Waldameisenvorkommen in der Region. Die hohe Dichte an Ameisenbauten weisen auf lokale tektonische Störungen in der Erdkruste hin. Von der Forschergruppe wurden aufsteigende Gase in Form von Methan und CO2 sowie Urbakterien, das für den Abbau von CO2 zu Methan verantwortlich ist, festgestellt. Die Gruppe vermutet Gasvorkommen im Untergrund, die möglicherweise für die Energieversorgung genutzt werden kann. Lothar Maresch wird die Forschungsergebnisse in Form eines Vortrags am 15.09.2023 im Museum der Öffentlichkeit vorstellen

Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
 

Infobereiche