Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit mit Krankheitserregern aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Leistungen
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Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
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Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
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Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen
Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen
PIN Rücksetz- und Aktivierungsdienst
"Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone."